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Anspruch auf Domainname nach Namensänderung?

ds08

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07. Jan. 2008
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Hallo zusammen,

mich interessiert folgender Fall für den ich bisher noch keinerlei Beispiele oder Meinungen gefunden habe:

Jemand ist seit Jahren Inhaber der Domains nachname.de und nachname.com. Da es sich um seinen Nachnamen handelt und keinerlei Markennamen oder sehr bekannte Firmen mit gleichem Namen existieren, ist er auf der sicheren Seite. Die Domains werden kommerziell verwendet und darüber hinaus die Geschwister und Eltern mit der passenden E-Mail-Adresse versorgt.

Nun möchte der Domaininhaber heiraten und den Nachnamen der Frau annehmen. Er heißt also in Kürze nicht mehr Nachname, sondern NeuerNachname. Die Domains will er aber selbstverständlich weiterhin behalten.

Frage: Hat er noch Anspruch auf die Domains oder gibt er mit seinem Namen auch sein Recht ab?

Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage, was er tun kann, um die Domains weiterhin nutzen zu können. Er weiß, dass die Domains zumindest unter den gleichen Namensträgern sehr begehrt sind und muss mit einer "feindlichen Übernahme" rechnen.

Einfachste Möglichkeit, wäre es mE, die Domains auf eines der Geschwister zu übertragen. Dies möchte der Inhaber aber eigentlich nicht und wäre sozusagen nur die Notlösung.

Wie sieht es mit einer Markenanmeldung aus? Beispielsweise "nachname" als Wortmarke?
Aber für welche Klassen und Bereiche? Mal abgesehen davon, dass das Zeitfenster für solch eine Aktion zu knapp sein dürfte, würde so etwas überhaupt klappen?

Was kann er noch tun?

Und damit ist es noch nicht genug, der Herr Nachname (und baldiger NeuerNachname) hat auch noch die passenden Domains vorname-nachname.de sowie die dazugehörigen com-Varianten mit und ohne Bindestrich.

Wie sieht es hier mit dem Anspruch bei der Namensänderung durch Heirat aus?

Die Möglichkeit der Übertragung auf eines der Geschwister fällt hier natürlich flach...

Was kann man hier tun?

Bin gespannt auf eure Vorschläge, denn mir fallen (für die generischen Domains) nur solche Dinge, wie anonym registrieren oder Strohmänner in China ein... und auch da stellt sich die Frage, ob das funktionieren würde, denn die kommerziellen Inhalte der Domains sollten ja erhalten bleiben.
 
Einfachste Möglichkeit, wäre es mE, die Domains auf eines der Geschwister zu übertragen. Dies möchte der Inhaber aber eigentlich nicht und wäre sozusagen nur die Notlösung.

Wie sieht es mit einer Markenanmeldung aus? Beispielsweise "nachname" als Wortmarke?


Hallo Unbekannter (?),

ist es wirklich einfacher, eine Marke anzumelden und dadurch unnötige Kosten zu haben, als die Domains einfach auf die Geschwister umzuschreiben? Man kann dies ja zur Not vertraglich lösen bzw. kann man auch bei der Denic einen Inhaber, einen techn. und einen admin. Ansprechparner eintragen lassen...


Ansonsten kommt es da sicherlich auf den Einzelfall an. Wenn das Unternehmen unter nachname.de auftritt und mittlerweile sehr Bekannt ist und man das auch nachweisen kann, dann wird da ein Kläger sicherlich keinen Erfolg haben.. m.M.


MfG Andreas
 
ist es wirklich einfacher, eine Marke anzumelden und dadurch unnötige Kosten zu haben, als die Domains einfach auf die Geschwister umzuschreiben?

Natürlich nicht... aber das Umschreiben auf die Geschwister würde ja nur die nachname.de/com sichern und nicht die vorname-nachname-Domains.

Wenn das Unternehmen unter nachname.de auftritt und mittlerweile sehr Bekannt ist und man das auch nachweisen kann, dann wird da ein Kläger sicherlich keinen Erfolg haben

Die Domains werden nicht wie eine Unternehmenswebsite betrieben, sondern enthalten überwiegend private Inhalte, die aber durch Adsense- und Affiliate-Programme entsprechend vermarktet werden. Es handelt sich also um eine kommerzielle Nutzung. Von einer hinreichenden Bekanntheit ist aber nicht auszugehen...

Die eigentliche Frage war aber, ob jemand, der einen Namen einmal inne hatte, sein Namensrecht am früheren Namen bei einer Namensänderung durch Heirat verliert oder nicht?!
 
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