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Anspruch auf Mitnahme von Internetrufnummer?

Wettermann

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24. Mai 2008
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Moin,
bei Mobilfunkrufnummern ist es inzwischen ganz normal, dass man bei Anbieterwechsel seine Nummer mitnimmt.

Wie aber ist es bei Internetrufnummern im Festnetz?

Ich bin bei 1&1 und habe dort einerseits meine Festnetzrufnummer die ich auch früher schon bei der Telekom hatte. Gleichzeitig habe ich aber noch weitere Festnetznummern, sogenannte Internetrufnummern, die mir 1&1 zugeteilt hat.

Wenn ich nun den Anbieter wechsele, habe ich dann einen Anspruch darauf, diese Nummern zum neuen Anbieter mitzunehmen?
 
Hierzu gibt es klare Regeln seitens der Bundesnetzagentur. Sprich: Diese Rufnummern aus dem Ortsnetz müssen im Rahmen eines Anbieterwechsel auf Kundenwunsch portiert werden. Wobei es Fälle gibt, in denen keine Portierung zustande kommt, dieses aufgrund fehlender Vertragsvereinbarung der Anbieter untereinander. Häufigste Falle sind Wechel von oder zum Kabelanbieter oder Stadtnetzbetreiber. In der Praxis kann man dann noch die Rufnummer zu einem Voip Anbieter portieren und ggf. zwischen parken oder sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Zur Telekom kann man immer portieren ...

Gruß monte
 
Der von Dir verlinkte Artikel bezieht sich auf Festnetznummern.
1&1 gab mir die telefonische Auskunft, dass man zwischen Festnetznummern und Internetrufnummern unterscheide und letztere nicht portieren könne da es sich ausschliesslich um einen Service des Unternehmens und nicht um eine echte Telefonnummer handeln würde.

Für einen Laien ist ein Unterschied aber nicht erkennbar. Diese Nummern haben ebenso die Vorwahl meines Ortes wie die Festnetznummer auch und sie werden zu verschiedenen Telefonen und Geräten geleitet.

Gibts hier jemanden der schon mal eine Internetrufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen hat?
 
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