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aufsatz in jurpc.de: "mitwohnzentrale.de"

bambam

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23. Aug. 2001
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hallo allseits,

ich war fast versucht die folgenden zitate ins bewertungsforum zu posten  ;)


>>JurPC veröffentlicht einen Beitrag zur Entscheidung des BGH in Sachen mitwohnzentrale.de. Lesenswert ist darin auch der Vergleich zwischen der Internet-Geschäftswelt und der "normalen" Geschäftswelt. Der Autor vergleicht generische Domains mit Geschäftsräumen in günstiger Lage. Und das unter verschiedenen Gesichtspunkten.<<

http://www.intern.de/news/2512.html



>>(...), wenn man die Domain mitwohnzentrale.de einfach als einen legal erworbenen Standortvorteil begreift. Einen reinen Standortvorteil wird man keinesfalls als unlauter klassifizieren können, auch wenn die Mitbewerber dadurch das Nachsehen haben. Abs. 13

Hier bietet sich nun ein Vergleich zwischen der Internetgeschäftswelt und der "normalen" Geschäftswelt an. Es soll dabei ein Vergleich gezogen werden zwischen einem Internethändler, der unter einer generischen Domain erreichbar ist, und einem Händler, der ein Geschäft an einer Hauptstraße hat.  Abs. 14

Internetgeschäft mit generischer Domain Geschäft an der Hauptstraße
Die Zahl der Domains ist begrenzt. Wer zuerst kommt, kann sich glücklich schätzen. Der Schnellste bekommt also von der DENIC(5) die letzte Domain. Wer keine direkte generische Domain bekommen hat, muss auf eine andere nicht ganz so attraktive Domain ausweichen. Auch an Hauptstraßen geht es eng zu. Die Zahl der Geschäftsräume ist begrenzt. Auch hier ist derjenige der Glückliche, der am schnellsten ist und ein Geschäft an der Hauptstraße in guter Lage ergattern kann. Alle anderen sind auf weniger gute Lagen zu verweisen.
Ein potentieller Kunde, der im "globalen Dorf" Internet keine genaue Adresse kennt, findet das Internetgeschäft zufällig durch Eingabe der generischen Domain. Dafür muss er keine Suchmaschine verwenden. Eine Person, die sich in einem fremden Ort nicht auskennt, wird das Geschäft an der Hauptstraße auch auf gut Glück finden. Er muss dafür nicht in die Gelben Seiten schauen.  
Eine Internetgeschäft mit einer generischen Domain wird automatisch eine höhere Anzahl von Besuchern auf der Homepage haben. Ein Geschäft an der Hauptstraße hat automatisch wegen der günstigeren Lage mehr Kundenzulauf.
Den Anbieter mit generischer Domain findet man durch Zufall. Das Geschäft an der Hauptstraße/ Haupteinkaufsstraße findet man durch Zufall.
Anbieter mit anderen Domains findet man durch Werbung, Suchmaschine, wenn man die genaue Domain kennt. Geschäfte in weniger guten Lagen (Seitenstraßen) findet man durch Werbung, Gelbe Seiten, wenn man die genaue Adresse kennt.

[...]

Man sieht also, dass sowohl im herkömmlichen Geschäftsleben als auch in der Internetgeschäftswelt gewisse Standortvorteile gegenüber den Mitbewerbern bestehen.<<

Quelle: Dirk Polishuk
Gedanken zum Urteil des BGH vom 17.05.2001 - Az.: I ZR 216/99 - mitwohnzentrale.de
JurPC Web-Dok. 14/2002, Abs. 1 - 21
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020014.htm

gruesse,

bambam
 
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