Domaingott
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LG Köln, Urteil vom 17. Juni 2009 - 28 O 662/08
Eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im Internet aufspürt, kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Foto im Internet vorhanden und dessen Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei!
Eine Personensuchmaschine, die Informationen zu gesuchten Personen im Internet aufspürt, kann sich nicht darauf berufen, dass ein bestimmtes Foto im Internet vorhanden und dessen Nutzung daher von einer mutmaßlichen Einwilligung des Abgebildeten gedeckt sei!