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Bandname als Domain

Kelle

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05. Dez. 2001
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103
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0
Malzeit!

Folgende Situation: ich soll für eine Band ne Internetpräsenz vorbereiten. Der Bandname ist ein englischer Begriff und dieser wurde schon von jemanden als .de Domain registriert, anscheinend als Kombination von den Anfangsbuchstaben seines Vor- und Nachnamens.
Die Domain ist seit 99 registriert und dort ist nichts zu sehen, also unter der Domain.
Ich, bzw. die Band will jetzt die Domain haben.
Die Band ist eine GbR.
Wie schätzt Ihr die Möglichkeit einer Übernahme der Domain ein?
Ich will es erst mal nett mit einer E-Mail versuchen, aber eventuell dann rechtliche Schritte einleiten.

gruss kelle!
 
übrigens bist Du mit solchen Fragen, glaube ich, hier immer an der falschen Adresse: Die meisten hier haben wie auch ich selbst eine ganze Menge an Domains und halten eher wenig davon, daß Leute mit angeblich besseren Rechten uns diese wegnehmen wollen. Da freut man sich immer, wenn man antworten kann: Du hast keine Chance  ;)
Ist aber nicht persönlich gegen Dich gerichtet.
 
War dein erster Gedanke das Gericht? Warum hast Du Dir nicht überlegt die Domain evtl. zu kaufen und ein Angebot zu machen für ein paar Euro?

Ist doch eigentlich das was nahe liegt ??? Bevor man sich zum rechtlichen äußert...welche Rechte denkst Du hast Du auf diese Domain und warum hat der jetzige Besitzer diese nicht?
 
Ich will es erst mal nett mit einer E-Mail versuchen, aber dann evtl. rechtliche Schritte einleiten..
>:( >:( >:(

Sorry, aber soetwas finde ich total sch****!!! Und jeder wird wissen warum, das bedarf keiner Erklärung!

MFG
Dennis
 
Nein, erster Gedanke war nette E-Mail mit unverbindlicher Anfrage, die ist inzwischen auch raus... Noch nicht mal was von rechtlichen Schritten erwähnt, wirklich ganz nett.
Wenn die Antwort positiv ist, hat sich das erledigt, bei negativer Antwort mal sehen.

gruss kelle!
 
Sach´ doch bitte mal den Domainnamen... ;)
Ich würde den jetzigen Besitzer gerne bei einem eventuellen Rechtsstreit unterstützen  8) 8) 8)

grüsse,
engel
 
Wenn die Antwort positiv ist, hat sich das erledigt, bei negativer Antwort mal sehen.
<-- wirst du mit einer Enttäuschung nicht fertig oder warum rechtliche Schritte, die meines Erachtens null Chance auf Erfolg haben werden?

Das ist doch der Punkt, über den wir uns hier alle aufregen, nicht darüber, dass du alles unhöflich schreibst.
 
Wer vorher nett nachfragt hat sowieso schonmal keine Chance mehr eine einstweilige Verfügung zu erwirken, da die Eilbedürftigkeit nicht mehr angenommen werden kann. Das ist auch der Hauptgrund, warum bei gerechtfertigten Ansprüchen nicht vorher nachgefragt, sondern gleich abgemahnt wird. Die Abmahnung muß unverzüglich nach Entdecken des Mangels erfolgen, damit - bei Nichtbeachtung der Abmahnung - eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann.

Wenn vorher jemand nachfragt kann man sofort zurückschießen und die Mail in den Papierkorb leiten  ;D. Vorherige Anfrage ist meistens ein Eigentor.

Das soll natürlich keine Aufforderung zur Abmahnung sein, sondern nur mal einen Spiegel vorsetzen, um seine tatsächlichen Ansprüche zu hinterfragen.

Wer wirklich Ansprüche hat, macht solche Psychotricks sowieso nicht.

Es ist doch echt unglaublich, dass immer wieder solche Leute aus dem Boden schießen und genau die gleiche Masche abziehen.

Mike
 
Ähm, was heißt hier psychotricks???
Muss ich denn immer gleich mit nem Anwalt kommen, wenn man es doch auch auf gütlichem Wege klären kann?
Ich geh einfach mal davon aus, das es Leute gibt, die wirklich ausversehen und ohne böse Absichten eine Domain registriert haben, die Sie gar nicht hätten reggen dürfen. Und denen dann gleich Abmahnungen etc mit ner Rechnung über xxx€ zu schicken find ich persönlich mies.

Und da es in Sachen Domainrecht noch keine wirklich einheitliche Rechtssprechung gibt, wäre der Weg übern RA eh das letzte Mittel...

gruss kelle!
 
@Kelle

>>die wirklich ausversehen und ohne böse Absichten eine Domain registriert haben, die Sie gar nicht hätten reggen dürfen.>>

Es soll sogar Leute geben, die eine Domain mit voller Absicht registrieren - z. B. als Kombination der Anfangsbuchstaben seines Vor- und Nachnamens - wie du selbst richtig bemerkst.

Wie kommst du bloss darauf, dass der jetzige Besitzer die Dom nicht hätte reggen dürfen? Nur weil da irgendwann eine unbekannte Band daherkommt, die zufällig den gleichen Namen hat. Vergiss es.

>>Ich, bzw. die Band will jetzt die Domain haben.>>

Diese Aussage sagt schon alles.

>>Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz jederzeit >>

Ein - in diesem Falle - sehr treffender Spruch.  ;)

Ciao
www.eine.info
 
Na, ich warte mal ab, od dieserjenige Besitzer mir eine Mail zurückschickt...

gruss kelle!

@eine.info Wenn Du mir sagst, wo das Zitat her ist, bin ich Dir auch nicht böse... ;-)
 
Ich hoffe doch das Du wirklich Ihn verklagst und dann beide Anwälte und die Gerichtskosten zahlen musst.

Ist wirklich das letzte! Keine Ahnung vom Rechtssystem,Du hast keine Recht. Wenn mir jemand so ne Mail schickt und was fordert und irgendein Recht versucht zwielichtig herzuleiten gibts ne Strafanzeige .
Da gibts ne grosse Druckerei in Süddeutschland die können Dir das sicher bestätigen. Das ist unter Umständen Nötigung und Erpressung.
 
Hmmm, also was rechtliches werde ich wohl nach euren Ausführungen bestimmt sein lassen, tut mir leid jungfer... ;-)

Und eine Anfrage via Mail, ob und zu welchen Konditionen man eine Domain erwerben kann, ist bestimmt keine Nötigung, oder sehe ich da was falsch???

gruss kelle!
 
Nein, das ist keinesfalls Nötigung. Frag einfach ob er Verwendung für die Domain hat und sei nicht zu interessiert. Schreib gleich das es ein privates Interesse ist und nach Möglichkeit Telefonnummern austauschen und ein nettes Gespräch führen. Dann hast sicher mehr Erfolg und alle sind glücklich. Wenn er es nicht verkaufen will musst Du halt auf andere Endungen ausweichen.
 
By the way, seit wann und warum gibts denn bei der Denic im whois nicht mehr die Mail-Adresse des Domaineigentümers?

gruss kelle!
 
Hallo Kelle

den Weg den Du jetzt eingeschlagen hast, finde ich wirklich o.K.
Vielleicht hast Du Glück, und bekommst die Domain für kleines und passendes Geld!
Ich wünsch Dir viel Erfolg dabei!

grüsse,
engel
 
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht warum ihr alle auf Kelle rumhackt  ???

Er ist doch sehr fair und fragt erst einmal und kommt nicht gleich mit dem Rechtsanwalt.

Kelle ich kann Dich nur unterstützen - von Dir sollte es mehr geben!!!!

Aber mit dem Rechtsanwalt würde ich es in Deinem Fall nicht versuchen - keine Chance würde ich als Laie sagen.

Internette Grüße

kirschrother_lump
 
Hallo KL,

>>Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht warum ihr alle auf Kelle rumhackt  ???
Er ist doch sehr fair und fragt erst einmal und kommt nicht gleich mit
dem Rechtsanwalt.<<

Es könnte daran liegen, dass Registranten auf die
grossteils unberechtigten, oft kostenpflichtigen Abmahnungen
inzwischen zurückblicken und berechtigt(!) empfindlich reagieren.
Der Umfang dieses (auch von manchen RAen propagierten)
Unwesen muss international einmalig(!) sein. Geradezu unverschämtes
Anspruchsdenken sehe ich noch heute in einigen Foren und
rechtlichen maillists. Was Internet in DE an rechtlicher
Verunsicherung in den letzten sieben Jahren (seit ich genauer
auch in DE mitlese) dulden musste, ist einfach unglaublich.
Nicht nur hier bei Domtreff mutiert sich jedoch die Taubenmentalität
langsam aber sicher zur Falkenmentalität diesbezüglich. Wer also
heute nicht etwas vorsichtiger den Ton wählt und
gleich die rechtliche Keule erwähnt, _kann_ sich durchaus schnell viele
Feinde schaffen. In diesem Falle war an Hand des Ausgangsposting die
Reaktion der Teilnehmer meines Erachtens nach absehbar und angebracht.

Freundlichen Gruss

John
 
Also, alle mal die Bälle flachhalten.

1. Kelle hat bisher keinen Anspruch.

a) Ansprüche nach Markengesetz oder UWG scheitern daran, dass die bloße Registrierung einer Domain (es sei denn, dass diese zu Verkaufszwecken oder zum Zwecke des Grabbings erfolgt) noch keine Benutzung im geschäftlichen Verkehr darstellt.

b) Namensrechtliche Ansprüche kommen meines Erachtens (und mit mir wohl auch der BGH, anders aber z.B. noch das LG Düsseldorf in seiner Entscheidung "friedrich.de" http://www.netlaw.de/urteile/lgd_23.htm) ebenfalls nicht in Betracht. Denn dann müsste in der Registrierung einer unbefugte Namensanmaßung liegen, die hier indes nicht erkennbar ist. Namentlich käme diese nur dann in Betracht, wenn es sich bei der Band um eine bekannte Gruppe handelte und daher eine Zuordnungsverwirrung möglich wäre.


2. Im übrigen finde ich die teilweise ausgebrochene Hysterie in Richtung Kelle völlig unangemessen. Natürlich soll er mit einer netten Mail auf den Domaininhaber zugehen. Was ist schon dabei?
 
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