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Beantragung einer einstweiligen Verfügung

Desverger

New member
Registriert
09. Juni 2004
Beiträge
594
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0
Hallo,

kann mir jemand sagen ob man zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner vorher in Form einer Abmahnung die Möglichkeit geben muss, den Grund für eine EV zu beseitigen?

Vielen Dank
Desverger
 
Hallo,

kann mir jemand sagen ob man zur Beantragung einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner vorher in Form einer Abmahnung die Möglichkeit geben muss, den Grund für eine EV zu beseitigen?

Vielen Dank
Desverger

hehe, da hatten wir auch mal einen, der uns sowas beschert hat, wir mussten die bestehende domain dann zunächst abschalten, dann habe ich eine neg. feststellungsklage eingereicht-gewonnen-, dann folgte eine schadenersatzklage, die ebenfalls in diesem fall fünfstellig ausgefallen ist und ebenso gewonnen werden konnte.

was ich dir damit sagen will ist, dass man auch im geschäftlichen zuerst mal versuchen sollte miteinander zu reden, denn ansonsten kann das nach hinten los gehen.
 
Chapeau- guter Anwalt.
Nix ist so schwer wie in Deutschland Schadensersatz zu bekommen.

Habe ich gar nicht erst versucht, denn leider war der Clown, der mich verklagt hatte, H4-Empfänger- insofern hatte ich nicht nur keinen Schadensersatz sondern durfte auch noch für die Kosten in Vorleistung.
Dafür habe ich jetzt aber einen gaaaanz tollen Titel...:mad:
 
Chapeau- guter Anwalt.
Nix ist so schwer wie in Deutschland Schadensersatz zu bekommen.

Habe ich gar nicht erst versucht, denn leider war der Clown, der mich verklagt hatte, H4-Empfänger- insofern hatte ich nicht nur keinen Schadensersatz sondern durfte auch noch für die Kosten in Vorleistung.
Dafür habe ich jetzt aber einen gaaaanz tollen Titel...:mad:

ja, dass kenne ich auch, habe gerade wieder einen umschlag mit titel (hoch fünfstellig) per einschreiben mit rückschein an ein amtsgericht gesendet, um mich dort einem laufenden zwangsversteigerungsverfahren, leider nur an rang 2, anzuschliessen....

man muss es gelassen sehen, so titel an der wand im klo haben auch was für sich....

mein freundchen macht munter weiter mit seinem geschäft, jetzt ist halt söhnchen als GF eingesprungen, allerdings in eine neue gesellschaft, da väterchen wegen insolvenzverscgleppung noch 2 monate verhindert ist.:Locked:

kopp hoch

gruss oppo
 
Ja, das kenne ich auch. Manche Titel sehe ich mittlerweile schon nicht mehr als "Titel" an. Jedoch gehe ich bei ganz speziellen Kandidaten gerne mal so weit, kurz vor (oder nach) Weihnachten (oder kurz nach seinem Geburtstag) wieder mal den Gerichtsvollzieher vorbei zu schicken. Ich bin jedesmal wieder überrascht, was dabei rausspringt. Überdies wird man bei solchen Festen immer ungern daran erinnert, was für eine Wurst man doch eigentlich ist. Und wenn schon kein Geld dabei rausspringt, dann genüge ich zumindest meinem "erzieherischen Auftrag" (der allerdings auch mit weiteren Kosten verbunden ist).

Ciao
Forsaken


ja, dass kenne ich auch, habe gerade wieder einen umschlag mit titel (hoch fünfstellig) per einschreiben mit rückschein an ein amtsgericht gesendet, um mich dort einem laufenden zwangsversteigerungsverfahren, leider nur an rang 2, anzuschliessen....

man muss es gelassen sehen, so titel an der wand im klo haben auch was für sich....

mein freundchen macht munter weiter mit seinem geschäft, jetzt ist halt söhnchen als GF eingesprungen, allerdings in eine neue gesellschaft, da väterchen wegen insolvenzverscgleppung noch 2 monate verhindert ist.:Locked:

kopp hoch

gruss oppo
 
genau, du sprichst mir aus der seele, bei oben zitierten fall, habe ich von dessen bank 7k abgeltung abgelehnt, da es mir bei dem schlitzohr wirklich darum geht, ihm zu zeigen, dass es so nicht geht, wobei ich diesen erzieherischen effekt nicht glaube, ihm wirklich zu vermitteln, trotz dessen, dass nun die bude weg ist.

bestimmt gibt es hier mehrere gläubiger, die ebenfalls betroffen sind/waren/sein werden. wenn man sieht wie einfach dass für schuldner ist, kann man nur mit dem kopf schuetteln. vor allem wie unverfroren die schuldner damit umgehen, ist grandios, von ehre, unternehmertum, usw. kann keine rede sein, aber wie sollen es die wissen, wenn große computerkonzerne es ihnen vormachen.

vor allem verwundert mich immer der gleiche ablauf. trotz riesen summe und angebot 50 euro weise, wenigstens den guten willen zu zeigen, und somit zb der zwangsversteigerung von haus und hof zu entgehen, wird nicht reagiert. psychologisch wäre es wirklich ohne ironie sehr interessant da mal was drüber zu lesen, denn am "kopp in den sand stecken" kann es nichts zu tun haben, soweit waren wir noch nicht.

leid tut es mir für die passiv betroffenen, wie angehörige oder gar kinder (in diesem fall gott sei dank schon erwachsen und unabhängig davon war auch der betrugstatbestand festgestellt worden (bestellung von waren, trotz vollen bewusstsein, dass keine kohle da ist)), aber andererseits darf man da als gläubiger auch keine skrupel haben, denn schliesslich werden zig kleinunternehmer so ebenfalls in den ruin getrieben und können widerum ihre angestellten und deren familien auch nicht bezahlen - es ist ein teufelskreis
 
Hallo,
Danke für die Links und eure Antworten.
Leider sind bei mir immer noch Detailfragen offen.
Wäre nett wenn mir jemand daher weitere Infos liefern kann. Im übrigen habe ich nicht vor eine EV zu beantragen, dass ganze ist theoretischer Natur.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss für den Erlass einer EV dem Antragsgegner im Prinzip vorher eine Abmahnung in der Angelegenheit zugestellt werden. Erst wenn der Antragsgegner die Unterlassungserklärung nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist abgibt kann eine EV beantragt werden.

In den Texten steht jedoch, dass bei einem Antrag auf eine EV nur die Glaubwürdigkeit geprüft wird.
Muss nur versichert werden, dass eine Abmahnung versandt wurde oder muss bei dem Antrag die Abmahnung selbst vorgelegt werden und auch belegt werden, dass die Abmahnung den Empfänger erreicht hat? Der Empfänger könnte ja z.B. im Urlaub sein und würde eine Abmahnung, die als normaler Brief, Fax oder als Einwurfeinschreiben aufgegeben wurde, daher vor Fristablauf eventuell gar nicht lesen können (Vergleiche auch Absatz 17 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html).

Nehmen wir einmal an, eine EV wäre erlassen worden. Der Antragsgegner legt Widerspruch gegen die EV ein, da er behauptet gar keine Abmahnung erhalten zu haben oder die Abmahnung erst hat lesen können, als die Frist bereits abgelaufen ist. Würde der Abmahnende nun auf all seinen Kosten sitzen bleiben, wenn er den Zugang der Abmahnung nicht durch ein Einschreiben mit Rückschein beweisen kann?
Würde die EV mangels Beweis einer Abmahnung dann aufgehoben werden?

Tschau
Desverger
 
1. Das Prozessrisiko ist Deins.
2. Vor Gericht und auf Hoher See sind alle in Gottes Hand.

Du mußt entscheiden, ob Du in's Risiko gehen willst oder nicht, da kannst Du noch so viel rumfragen...
 
Nehmen wir einmal an, eine EV wäre erlassen worden. Der Antragsgegner legt Widerspruch gegen die EV ein, da er behauptet gar keine Abmahnung erhalten zu haben oder die Abmahnung erst hat lesen können, als die Frist bereits abgelaufen ist. Würde der Abmahnende nun auf all seinen Kosten sitzen bleiben, wenn er den Zugang der Abmahnung nicht durch ein Einschreiben mit Rückschein beweisen kann?
Würde die EV mangels Beweis einer Abmahnung dann aufgehoben werden?

Tschau
Desverger

Schau mal hier, eine gute Zusammenfassung:
http://www.computerbetrug.de/sicher...ahnung/abmahnung-und-unterlassungserklaerung/

Eien Abmahnung ist üblich, damit es vor Gericht schneller geht. Wenn Gefahr im Vollzug ist, wird es aber sicher auch ohne Abmahnung eine E.V. geben.

Die E.V. wird auch dann nicht aufgehoben, wenn Du die Abmahnung nicht erhalten hast. Es reicht aus wenn der Antragsteller dem Gericht entsprechendes glaubhaft gemacht hat, er muss es aber nicht mit einer Zustellungsurkunde beweisen. Du müsstest schon nachweisen, dass vor Gericht gelogen wurde, was immer schwer werden dürfte. Die Gründe für eine E.V. bleiben ja die selben, Abmahnung ist rechtlich gesehen (wie ich es verstanden habe) eine freiwillige Leistung des Klägers, die er vornimmt um so natürlich bei Gericht besser eine E.V. ohne Verhandlung erreichen zu können.

Was viel wichtiger ist: Wenn zwischen einer Abmahnung (bzw. der Kenntnisnahme des z.B: Wettbewerbsverstoßes seitens des Klägers) zu viel Zeit vergangen ist,besteht auch keine Eilbedürftigkeit mehr. D.h. eine E.V. dürfte dann nicht mehr erlassen werden. Schönes aktuelles Beispiel:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99468

Wenn dich also einer anschreibt weil er Deine Domain haben will, Du aber dann Monatelang nichts mehr hörst, bekommst Du höchstwahrscheinlich auch keine E.V. mehr aufgebrummt. Sollte zumindest einige Beruhigen die z.B. Post von der wegen "SCOUT" erhalten haben.
http://consultdomain.de/forum/showthread.php?t=14400

Ist natürlich nur meine Meinung. Wenn Du sicher gehen willst, solltest Du zu einem guten Wirtschaftsanwalt gehen und dich beraten lassen.

Grüsse

123meins
 
etwas verwirrend.
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E. V. = eingetragener Verein
EV= eidesstattliche Verischerung
??= einstweilige Verfügung?
 
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