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Belgische Domains übertragbar

  • Ersteller Ersteller engel
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engel

Guest
Die folgende Ankündigung wird nicht-belgische Domain-Inhaber vermutlich befremden: Ab dem 15. Oktober soll es auch in Belgien möglich sein, Domains - etwa im Rahmen eines Verkaufs - zu übertragen.

http://www.dns.be/eng/News/whatsnew17jun2002_2.htm


Bisher war das laut den Vergaberichtlinien der belgischen Registry dns.be nicht möglich. Und das aus einem einfachen Grund: Solange ein Domain-Inhaber seine Ansprüche nicht übertragen kann, besteht auch kein Grund, eine Domain zum Zweck des Wiederverkaufs zu bunkern.

Cybersquatter, die Markennamen registrierten, um sie teuer an den Markeninhaber zu verkaufen, waren daher auch kaum festzustellen. Die wenigen bekannt gewordenen Fälle wurden auf Grundlage nationalen Rechts geklärt.

Da es dabei keine größeren Probleme gab und die große Mehrheit bei einer Umfrage unter Domain-Inhabern sich für die Übertragbarkeit aussprach, wird die alte Regelung nun gekippt.

Quelle: www.intern.de
http://www.intern.de/news/3141.html
 
mehrere verschiedene tlds sind nicht übertragbar. daher sind stets die registry-richtlinien zu lesen. betroffen sind meist kleinere, nicht sehr populäre tlds.

pexara
 
Hallo Engel,

Danke für den Tipp.

"Die folgende Ankündigung wird nicht-belgische Domain-Inhaber vermutlich befremden: Ab dem 15. Oktober soll es auch in Belgien möglich sein, Domains - etwa im Rahmen eines Verkaufs - zu übertragen."

Warum sollte das befremden?

"Bisher war das laut den Vergaberichtlinien der belgischen Registry dns.be nicht
möglich. Und das aus einem einfachen Grund: Solange ein Domain-Inhaber seine
Ansprüche nicht übertragen kann, besteht auch kein Grund, eine Domain zum
Zweck des Wiederverkaufs zu bunkern."

Das hat so mancher 'einfache Grund' an sich: zu kurz gedacht!
Domains werden nicht nur zum Wiederverkauf 'gebunkert'.
Be-Domains wurden und werden trotzdem längst in Belgien und
international 'gebunkert'.

"Cybersquatter, die Markennamen registrierten, um sie teuer an den Markeninhaber
zu verkaufen, waren daher auch kaum festzustellen. Die wenigen bekannt
gewordenen Fälle wurden auf Grundlage nationalen Rechts geklärt."

Nationales Recht?
Dot be war ein Vorreiter in Europa mit seinem eigenen Domainschiedsgericht.
Jede Be-Registration verpflichtet sich schon seit Dezember 2000 diesem
'UDRP-artigen' Verfahren. welches übrigens bei den Schlusselkriterien fast
genau wie jene der WIPO lautet.

"Da es dabei keine größeren Probleme gab und die große Mehrheit bei einer
Umfrage unter Domain-Inhabern sich für die Übertragbarkeit aussprach, wird die
alte Regelung nun gekippt."

Wohl eher: die dot be dümpelt vor sich hin. Mit ihrer bisherigen 'kein Bunkern'
und 'bitte nix verkaufen' Mentalität haben sie Registranten und Registrare
zu lange genervt - abgesehen davon, dass sie zudem die Wahl einer gTLD
sicherlich vielen ihrer Landsleute damit geradezu aufgezwungen hatten.

Freundlichen Gruss

John
 
Hallo Domainster,

Prima Tipp. Danke! Der Rest des Artikel ist auch interessant finde ich.
Offenbar ist das BE-Schiedsgericht sogar ganz schön 'belebt', wenn
ich mir die Fallnummer betrachte (Nr. 4014).

Freundlichen Gruss

John
 
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