Berufsdefinition:
Domainhändler/Domaintrader
Domainmakler/Domainbroker
1. Die Berufsgruppe Domainhändler bildet den aktiven Bestandteil des Domainhandels, den Kauf und Verkauf von Domains (Domainlevel unabhängig), die Vermietung und Verpachtung von Domains, sowie die Vermittlung und kaufmännische wie vorjuristische Intervention innerhalb des Marktsegmentes Domainhandel/Domainbusiness.
2. Die Geschäftsgrundlage sind eigene Domains und/oder vom Domainhändler besitzunabhängige Domains, welche im Kundenauftrag dem nationalen und/oder internationalen Markt zugeführt werden.
3. Zu den weiteren Aufgaben eines Domainhändlers zählt die Bewertung und preisliche Taxierung einer Domain. Dabei unter Berücksichtigung der globalen Entwicklung des Mediums Internet, des jeweiligen Domainlevels in Verbindung mit den endemischen Märkten, sowie die linguale und phonemische Aussage der einzelnen Domains.
4. Domain Management: Die Zusatzleistung eines Domainhändlers kann neben dem eigenen Domainportfolio die Verwaltung und Bewirtschaftung von Domains im Kundenauftrag sein; die Beratung zu geeigneten Domains der situativen Anforderung und die entsprechende Delegierung unregistrierter Domains. Ausserdem die Planung, Projektierung und praktische Umsetzung von Sales & Marketingaktitiväten dessen Fokus der gezielte Einsatz von Domains darstellt.
5. Die Verwendung des Titels „Domainhändler“ ist derzeit ohne gesetzliche Auflagen möglich. Allerdings sollte der Domainhändler mindestens zwei vollständige Kalenderjahre aktiv am Domainhandel teilgenommen haben, um diese berufliche Zuordnung als Person und Marktteilnehmer mit Recht zu tragen. Der Zeitraum innerhalb der ersten beiden Jahre kann als Anwartschaft oder Trainee deklariert werden.
Matthias Mönch
07. Juli 2002
Domainhändler/Domaintrader
Domainmakler/Domainbroker
1. Die Berufsgruppe Domainhändler bildet den aktiven Bestandteil des Domainhandels, den Kauf und Verkauf von Domains (Domainlevel unabhängig), die Vermietung und Verpachtung von Domains, sowie die Vermittlung und kaufmännische wie vorjuristische Intervention innerhalb des Marktsegmentes Domainhandel/Domainbusiness.
2. Die Geschäftsgrundlage sind eigene Domains und/oder vom Domainhändler besitzunabhängige Domains, welche im Kundenauftrag dem nationalen und/oder internationalen Markt zugeführt werden.
3. Zu den weiteren Aufgaben eines Domainhändlers zählt die Bewertung und preisliche Taxierung einer Domain. Dabei unter Berücksichtigung der globalen Entwicklung des Mediums Internet, des jeweiligen Domainlevels in Verbindung mit den endemischen Märkten, sowie die linguale und phonemische Aussage der einzelnen Domains.
4. Domain Management: Die Zusatzleistung eines Domainhändlers kann neben dem eigenen Domainportfolio die Verwaltung und Bewirtschaftung von Domains im Kundenauftrag sein; die Beratung zu geeigneten Domains der situativen Anforderung und die entsprechende Delegierung unregistrierter Domains. Ausserdem die Planung, Projektierung und praktische Umsetzung von Sales & Marketingaktitiväten dessen Fokus der gezielte Einsatz von Domains darstellt.
5. Die Verwendung des Titels „Domainhändler“ ist derzeit ohne gesetzliche Auflagen möglich. Allerdings sollte der Domainhändler mindestens zwei vollständige Kalenderjahre aktiv am Domainhandel teilgenommen haben, um diese berufliche Zuordnung als Person und Marktteilnehmer mit Recht zu tragen. Der Zeitraum innerhalb der ersten beiden Jahre kann als Anwartschaft oder Trainee deklariert werden.
Matthias Mönch
07. Juli 2002