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bestehende marke auf nicht mehr existierende firma..

freakx0

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11. Aug. 2004
Beiträge
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Hallo,

wie sieht es eigentlich mit einer bestehenden Marke aus, die eine Firma gehört, welche es nicht mehr gibt...

Eigentlich sollte ich durch die ja keine Probleme mehr bekommen können...

gruß
dominik
 
dem ist nicht so, wie du annimmst
aber keine Regel ohne Ausnahme
grundsätzlich gilt aber:
10 Jahre lang nach Markeneintragung Finger von lassen,
auch wenn Firma nicht mehr existieren sollte
oder sich mit dem entsprechenden Markeninhaber verbindlich einigen:

Schutzdauer
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt ab dem auf den Anmeldetag folgenden Tag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Danach kann die eingetragene Marke durch Zahlen von Verlängerungsgebühren jeweils um 10 Jahre weiter geschützt werden und ist damit beliebig lange schützbar. Es gibt jedoch eine Reihe von Löschungs-, Verfalls- und Nichtigkeitsgründen, deren Geltendmachung noch vor Ablauf der Schutzfrist zur Löschung der eingetragenen Marke führen.

hilfreich dazu mit vielen Links:
http://www.darmstadt.ihk24.de/DAIHK...ieberatung/verwertungsrechte/marken/index.jsp

Zitat Schutzdauer im unteren Bereich obigen Links

mfg. Udo
 
@ freakx0

Gegebenenfalls greift auch § 29 Markengesetz.

Gruss
edicion

§ 29 Markengesetz
Dingliche Rechte; Zwangsvollstreckung; Konkursverfahren

(1) Das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit einer Marke begründete Recht kann

verpfändet werden oder Gegenstand eines sonstigen dinglichen Rechts sein oder

Gegenstand von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sein.
(2) Betreffen die in Absatz 1 Nr. 1 genannten Rechte oder die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Maßnahmen das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht, so werden sie auf Antrag eines Beteiligten in das Register eingetragen, wenn sie dem Patentamt nachgewiesen werden.

(3) Wird das durch die Eintragung einer Marke begründete Recht durch ein Insolvenzverfahren erfaßt, so wird dies auf Antrag des Insolvenzverwalters oder auf Ersuchen des Insolvenzgerichts in das Register eingetragen. Im Falle der Eigenverwaltung (§ 270 der Insolvenzordnung) tritt der Sachwalter an die Stelle des Insolvenzverwalters.
 
Es besteht ja immer noch die Möglichkeit das jemand die Marke kauft und mit dieser ein neues Business vorbereitet. Kannst ja mal Nachfragen wer die Firma abwickelt.
 
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