Hallo zusammen,
ich habe folgende Problemstellung:
Im Jahre 1999 habe ich eine Domain registriert, dessen Name eine plattdeutsche, nur regional bekannte Ortsbezeichung ist. Nun möchte ich diese Domain nutzen.
Was die Ortsbezeichung betrifft: das ist eine regionale Eigenkreation - also keine plattdeutsche Aussprache eines realen Ortes. Beispielsweise wenn es einen Ort namens "Musterstadt" gibt, und der in der Region als "Beispielhausen" bekannt ist. Es gibt "Beispielhausen" nicht, aber jeder weiß, das "Musterstadt" gemeint ist.
Eine Druckerei in unserer Umgebung bringt seit 1980 ein monatliche erscheinendes Heftchen heraus, das dieselbe Bezeichnung trägt. Die Auflage liegt bei ca. 12.000 Exemplaren. Im Jahre 2000 hat der Verlag eine
Webseite eingerichtet, auf der die Online-Ausgabe dieses Heftchens erscheinen soll. Die Domain ist www.druckereiname.de/heftchenname. Das war's dann aber auch - seit 4 Jahren Baustelle.
Auf der Webseite meiner registrierten Domain verweise ich sofort erkennbar auf die "offizielle" Webseite bzw. Baustelle. Und dem Hinweis, das meine Webseite nicht die Online-Ausgabe dieses Heftchens ist. Link dazu und fertig!
Nun meine Frage: Hat der Verlag Titelschutz? Ist mit einer Abmahnung zu rechnen?
Viele Dank!
cu semf
ich habe folgende Problemstellung:
Im Jahre 1999 habe ich eine Domain registriert, dessen Name eine plattdeutsche, nur regional bekannte Ortsbezeichung ist. Nun möchte ich diese Domain nutzen.
Was die Ortsbezeichung betrifft: das ist eine regionale Eigenkreation - also keine plattdeutsche Aussprache eines realen Ortes. Beispielsweise wenn es einen Ort namens "Musterstadt" gibt, und der in der Region als "Beispielhausen" bekannt ist. Es gibt "Beispielhausen" nicht, aber jeder weiß, das "Musterstadt" gemeint ist.
Eine Druckerei in unserer Umgebung bringt seit 1980 ein monatliche erscheinendes Heftchen heraus, das dieselbe Bezeichnung trägt. Die Auflage liegt bei ca. 12.000 Exemplaren. Im Jahre 2000 hat der Verlag eine
Webseite eingerichtet, auf der die Online-Ausgabe dieses Heftchens erscheinen soll. Die Domain ist www.druckereiname.de/heftchenname. Das war's dann aber auch - seit 4 Jahren Baustelle.
Auf der Webseite meiner registrierten Domain verweise ich sofort erkennbar auf die "offizielle" Webseite bzw. Baustelle. Und dem Hinweis, das meine Webseite nicht die Online-Ausgabe dieses Heftchens ist. Link dazu und fertig!
Nun meine Frage: Hat der Verlag Titelschutz? Ist mit einer Abmahnung zu rechnen?
Viele Dank!
cu semf