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Besteht Titelschutz?

semf

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01. Aug. 2004
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Problemstellung:
Im Jahre 1999 habe ich eine Domain registriert, dessen Name eine plattdeutsche, nur regional bekannte Ortsbezeichung ist. Nun möchte ich diese Domain nutzen.

Was die Ortsbezeichung betrifft: das ist eine regionale Eigenkreation - also keine plattdeutsche Aussprache eines realen Ortes. Beispielsweise wenn es einen Ort namens "Musterstadt" gibt, und der in der Region als "Beispielhausen" bekannt ist. Es gibt "Beispielhausen" nicht, aber jeder weiß, das "Musterstadt" gemeint ist.

Eine Druckerei in unserer Umgebung bringt seit 1980 ein monatliche erscheinendes Heftchen heraus, das dieselbe Bezeichnung trägt. Die Auflage liegt bei ca. 12.000 Exemplaren. Im Jahre 2000 hat der Verlag eine
Webseite eingerichtet, auf der die Online-Ausgabe dieses Heftchens erscheinen soll. Die Domain ist www.druckereiname.de/heftchenname. Das war's dann aber auch - seit 4 Jahren Baustelle.

Auf der Webseite meiner registrierten Domain verweise ich sofort erkennbar auf die "offizielle" Webseite bzw. Baustelle. Und dem Hinweis, das meine Webseite nicht die Online-Ausgabe dieses Heftchens ist. Link dazu und fertig!

Nun meine Frage: Hat der Verlag Titelschutz? Ist mit einer Abmahnung zu rechnen?

Viele Dank!

cu semf
 
Da der Verlag den Namen bereits im geschäftlichen Verkehr nutzt hat er zumindestens schonmal mehr Recht auf den Begriff als Du!Die Domain allerdings hast Du vor Ihm registriert und damit müsstest zu 70% keine Gedanken machen. Die restlichen 30% resultieren aus deinen mageren Informationen denn es gibt tausende Ausnahmemöglichketien...
 
Das kommt wie immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Benutzt Du denn die Seite im weitesten Sinne im geschäftllichen Verkehr? In diesem Fall könnte Dich das Schicksal treffen. Bei ausschließllich privater Nutzung kann es schon anders aussehen.

Führt die Druckerei den fraglichen Titel im Namen oder sind Titel und Firma weit voneinander entfernt?

Alles in allem bleibt es bei dem, was jungfer schreibt. Der Möglichkeiten sind unendlich viele...
 
Hallo zusammen!

Also ich möchte die Domain für eine örtliche Info-Seite nutzten. Mein Firmenname hat aber nichts damit zutun. Es geht nur um eine einprägsame Domain. Von mir kommen also die Domain, der Webspace und das CMS. Die Inhalte sollen von Vereinen oder Privatpersonen kommen. Ich stelle allerdings gelegentlich auch Info's oder Bilder rein.

Der Verlag nutzt den Titel auch nur für sein Heftchen. Ansonsten firmieren die ganz anders, tragen den Titel also nicht im Namen!

Hoffe, das hilft für eine feinere Einschätzung weiter!

cu semf
 
Das klingt für mich irgendwie so, als würdest Du die Domain im weitesten Sinne im geschäftlichen Verkehr nutzen. Ich nehme an, dass Du von den Vereinen oder Privatpersonen etwas erhältst. Wahrscheinlich wird dann auch Werbung betrieben. Damit sind Unterlassungsansprüche aus Markenrecht denkbar. Ich kann Dir da nur eine Markenrecherche unter www.dpinfo.dpma.de empfehlen. Wenn die Druckerei den Begriff als Marke für die fraglichen Dienstleistungsklassen hat schützen lassen, sieht es nicht ganz so gut für Dich aus. Sicherheitshalber kannst Du auch noch eine Abfrage beim HABM unter www.oami.eu.int durchführen. Wenn keine Marken eingetragen sind, hast Du schon bessere Chancen. Alles natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass ich keine konkreten Infos habe.
Du solltest Dir vielleicht mal Gedanken machen, ob Du Dich mit dem Verlag nicht in Verbindung setzen und eine Abgrenzungsvereinbarung treffen willst. Allerdings besteht dann natürlich die Gefahr, dass Du schlafende hunde weckst. Letztlich musst Du entscheiden, ob Du den Versuch wagen willst.

Vielleicht solltest Du aber einfach mal den Anwalt (Patent- oder Rechtsanwalt) Deines Vertrauens befragen.

Gruß Daniel
 
Da die meisten "Land"druckereien unwissende Kleinbetriebe sind, würde ich mir keine großen Sorgen machen.. Die haben mit ihrer Arbeit genug zu tun, sodass keine Zeit besteht auch noch Rechtsstreite zu führen. Sollten die die Domain mal besuchen, werden sie sich höchstens denken: "Schade, schon besetzt".

Alles aus eigener Erfahrung.

MFG
 
Sunblind schrieb:
Da die meisten "Land"druckereien unwissende Kleinbetriebe sind, würde ich mir keine großen Sorgen machen.. Die haben mit ihrer Arbeit genug zu tun, sodass keine Zeit besteht auch noch Rechtsstreite zu führen. Sollten die die Domain mal besuchen, werden sie sich höchstens denken: "Schade, schon besetzt".

Alles aus eigener Erfahrung.

MFG


Hab da andere Erfahrungen gemacht,grad die kleinen kommen mit telefonischen Drohungen weil Sie irgendwo mal was gehört haben das eine Firma mehr Rechte haben soll als eine Privatperson.
 
Hallo zusammen!

Also ich möchte mit der Domain eigentlich Werbung für mich machen und evtl. Werbeeinnahmen erzielen. Die Vereine oder Privatpersonen können kostenlos Info's bereitstellen. Es geht also schon um Geld.

Nun ja, ich habe mich mittlerweile mit der Druckerei in Verbindung gesetzt. Der GF ist in Urlaub, man will aber darüber sprechen. Den Schritt habe ich erwogen, weil "Unwissenheit" in meinem Fall sicher nicht vor Strafe schützt. Oder wie soll ich später erklären, das ein Webdesigner keine Ahnung vom Domainrecht haben will? Und die Druckerei verfügt über ein monatliches "Sprachrohr", da können die einem schnell das Licht ausknipsen ;-)

Ich möchte ja ein "Nebeneinander" und kein "Gegeneinander". Die sollen ihr Heftchen weiter vertreiben, ich die Website betreiben.

Ich halte euch aber auf dem laufenden!
 
Kleiner Nachtrag: Die Recherche bei beiden Markenseiten, die RA_KLein hier gemailt hat, führt zu keinem Ergebnis. Also scheint da als Marke nichts eingetragen zu sein. Aber beim Titelschutz sieht es doch etwas anders aus, oder? Da muß doch nichts eingetragen werden?

cu semf
 
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