BBenken
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- 15. Juni 2001
- Beiträge
- 139
Hallo,
habe da mal eine Frage. Mal angenommen, es gibt einen Verlag, der ein sehr bekanntes Buch in seinem Programm hat (Bekanntheitsgrad 20-30% - in einer anderen Bedeutung kann der Begriff des Buchtitels zwar theoretisch auch verwendet werden, ist aber höchst ungebräuchlich). Mal weiterhin angenommen, ich würde die gleichnamige Domain besitzen und hätte dem Verlag per Einschreibebrief angeboten, die Domain auf Wunsch sofort zu löschen oder alternativ ihm diese (ggf. gegen Erstattung der bisherigen Unkosten) direkt zu übertragen.
Was wäre nun in einem derartigen Fall davon zu halten, wenn man vom Verlag die folgende Antwort erhielte: "Ich kann Ihnen mitteilen, daß wir derzeit kein Interesse daran haben, die Domain zu übernehmen. Sollte später ein derartiges Interesse entstehen, werden wir uns selbständig um den Erwerb kümmern."
Heißt das, man dürfte als Domaininhaber die Domain jetzt trotz des potentiellen Titelschutzkonflikts dennoch nutzen (solange der Verlag nicht doch noch Interesse anmeldet), weil der Verlag sozusagen seine Rechte hieran nicht verteidigt? Oder würde sich in diesem Fall empfehlen, den Verlag um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, daß er keine Einwände hat, daß die Domain bis auf Widerruf vom Domaininhaber mittels eines Partnerprogramms genutzt wird? Oder sollte man vielmehr die Domain umgehend löschen, da sich eine themenbezogene Nutzung für den Domaininhaber aufgrund des bestehenden Titelschutzes in jedem Fall verbietet - egal wie sich der Verlag tatsächlich verhält?
Bin gespannt auf Eure Einschätzungen.
Schon mal vielen Dank im voraus!
Björn
habe da mal eine Frage. Mal angenommen, es gibt einen Verlag, der ein sehr bekanntes Buch in seinem Programm hat (Bekanntheitsgrad 20-30% - in einer anderen Bedeutung kann der Begriff des Buchtitels zwar theoretisch auch verwendet werden, ist aber höchst ungebräuchlich). Mal weiterhin angenommen, ich würde die gleichnamige Domain besitzen und hätte dem Verlag per Einschreibebrief angeboten, die Domain auf Wunsch sofort zu löschen oder alternativ ihm diese (ggf. gegen Erstattung der bisherigen Unkosten) direkt zu übertragen.
Was wäre nun in einem derartigen Fall davon zu halten, wenn man vom Verlag die folgende Antwort erhielte: "Ich kann Ihnen mitteilen, daß wir derzeit kein Interesse daran haben, die Domain zu übernehmen. Sollte später ein derartiges Interesse entstehen, werden wir uns selbständig um den Erwerb kümmern."
Heißt das, man dürfte als Domaininhaber die Domain jetzt trotz des potentiellen Titelschutzkonflikts dennoch nutzen (solange der Verlag nicht doch noch Interesse anmeldet), weil der Verlag sozusagen seine Rechte hieran nicht verteidigt? Oder würde sich in diesem Fall empfehlen, den Verlag um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, daß er keine Einwände hat, daß die Domain bis auf Widerruf vom Domaininhaber mittels eines Partnerprogramms genutzt wird? Oder sollte man vielmehr die Domain umgehend löschen, da sich eine themenbezogene Nutzung für den Domaininhaber aufgrund des bestehenden Titelschutzes in jedem Fall verbietet - egal wie sich der Verlag tatsächlich verhält?
Bin gespannt auf Eure Einschätzungen.
Schon mal vielen Dank im voraus!
Björn