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Wie immer optimistisch , ist aber eine gesunde Einstellung .
Gruß Jens
elbbruecken.de
Bei Sitz in Deutschland würde ich da nicht lange fackeln und das erst beste Angebot annehmen.
Namensrechte von Städten und Vereinen wären mir da zu heiß.
(Bei Sitz im Ausland wäre da ganz anders.)
nach Deutscher Rechtssprechung nicht viel sicherer.Wenn ich die Domain zu einer Info-Seite über das historische Schiff St. Pauli leite bin ich doch aus dem Namensrechtgewuse raus, oder?
nach Deutscher Rechtssprechung nicht viel sicherer.
Wenn ich die Domain zu einer Info-Seite über das historische Schiff St. Pauli leite bin ich doch aus dem Namensrechtgewuse raus, oder?
Nein, weil Namensrecht in Deutschland von den Gerichten hoch aufgehängt wird. Noch höher als Markenrecht - aus Markenrecht kann man keine Übertragung der Domain erreichen.Ich vermute einmal, weil St. Pauli als eine zu starke Marke interpretiert wird, um dem Namen des eher unbedeutenden Schiffs St. Paul Paroli bieten zu können?
... also z.B. ein Domaininhaber mit Sitz im Ausland. Soll es ja geben
Ich bin ein Westfale in Hessen. Aber das wird nicht reichen
Danke für die Erklärung.
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