Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

BGH-Entscheidung: Wer haftet für Beleidigungen in Foren?

webplanet

Active member
Registriert
19. Juli 2001
Beiträge
9.640
Reaktionspunkte
13
Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht
[...]
Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden.

Das ist der entscheidende Absatz.

Ciao
Forsaken
recht [dot] org - internet-recht [dot] de - internetrecht [dot] biz
 
Das ist der entscheidende Absatz.

Ciao
Forsaken
recht [dot] org - internet-recht [dot] de - internetrecht [dot] biz

Ja, hast recht, habe ich auch gelesen, deshalb auch mein Smiley am Ende.
Trotzdem ein interessantes Urteil.

Gruss Jens
law.es
 
Anwalt müsste man sein, Arbeit kriegen die wieder genug und die Richter werden auch mal wieder ein wenig mehr - überbelastet.

Ich bin der Meinung, wir brauchen mehr Richter - mehr fachkundige Richter.
 
Es gibt wohl 2.000 Arbeitslose Anwälte in Deutschland (+Juristen?) und genug die sich einfach nur unverschämterweise wegen der Gebührenverordnung über Wasser halten. Solang es kein Wettbewerb gibt können auch die miesesten Anwälte überleben wenn se es richtig anstellen.
 
Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht
[...]
Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden[dot] biz

Beim Admin-C gibt es ja auch noch keine einheitliche Meinung über eine Mitstörerschaft. Rein logisch ist der Admin-C ja nur deutscher Ansprechpartner um den Schriftverkehr an den Owner der ggf. im Ausland ist, weiterzuleiten. Wenn der Admin-C ein Vergehen durch z.B. eine Abmahnung mitbekommt, dann dürfte eigentlich der Admin-C nicht bestraft werden dürfen wenn er dann sofort die Domain "abklemmt" und den Störfall unterbricht. Derzeit ist es aber "noch" üblich dem Admin-C eine saftige Abmahngebühr zu verrechnen. Nach meiner Logik dürfte das aber dann nur ein Anwalt machen wenn eine gewisse Zeit z.B. eine Woche verstrichen ist und der Störfall dann noch immer nicht behoben ist. Inwieweit es dann einen Sinn macht den Owner im Ausland zu verklagen ist dann wieder eine andere Sache.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
[X] Das Dresdner Urteil in Sachen Admin-C klingt vielversprechend.

Ahoi!
 
[X] Das Dresdner Urteil in Sachen Admin-C klingt vielversprechend.

Ahoi!

Indirekt interessiert mich das Foren/Admin-C Urteil ja auch wegen Domainparking da man so wie ein Foren-Admin nicht jede Sekunde jede angezeigtes Sponsored-Link ansehen kann ob das vielleicht markenrechtlich bedenklich/geschützt ist. Leider ist es ja hin und wieder so, daß auch bei beschreibenden Domainnamen bei angezeigten Sponsored-Links genau der geschützte Begriff erscheint. Bsp: wenn man z.B. für mammut.de das Keyword Tier Mammut nimmt, dann kommt das Bekeidungsgeschäft "Mammut" und somit begeht man dann möglicherweise eine Markenschutzverletztung.
Bsp. ist auch meine champ%agner%.de gewesen wo eBay für champagnerfarbene Bekleidung geworben hat und wo der franz. Champ&agnerverein meint, daß dies eine Rufausbeutung ist.

Harry
 
Solang es kein Wettbewerb gibt können auch die miesesten Anwälte überleben wenn se es richtig anstellen.

Ich denke, dass es denen beim "richtig Anstellen" nicht hapert :-9

Aber es ist wie überall, der eine macht seinen Job so und ein anderer gestaltet sich seine Arbeitsmöglichkeiten nach seiner Fasson. Ich kann nur alle Menschen bewundern die belesen und gut gebildet sind, viel selbst wissen und somit nicht auf solche "Juristen" zurückgreifen müssen / zurückgegriffen werden.
 
Zurück
Oben