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BGH: Links sind durch Meinungsfreiheit geschützt

vielleicht

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Es ging um heise.de
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem neuen Grundsatzurteil die Presse- und Meinungsfreiheit gestärkt. Medien dürfen danach über rechtswidrige Angebote zum Aushebeln des Kopierschutzes berichten, ohne sich deshalb selbst der Urheberrechtsverletzung schuldig zu machen. Auch wenn in dem Presseartikel ein Link zu dem rechtswidrigen Angebot führt, werde dies vom Recht auf freie Berichterstattung gedeckt, so die Richter.
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