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BGH: Verwendung fremder Fotos

domainmystery

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02. Jan. 2008
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Nun hat der Fall doch noch eine andere Wendung genommen.
Fraglich ist nun erneut die Stellung der Forenbetreiber!?
Was meint ihr? Belanglos oder nicht?

Bundesgerichtshof
 
Ich sehe da keinen Zusammenhang zur Forenhaftung.

Entscheidend ist ja:
Nach Ansicht des BGH betreibt die Beklagte nicht lediglich eine Auktionsplattform oder einen elektronischen Marktplatz für fremde Angebote. Sie habe vielmehr nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf ihrer Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen übernommen. Die Beklagte kontrolliere die auf ihrer Plattform erscheinenden Rezepte inhaltlich und weise ihre Nutzer auf diese Kontrolle hin. Nicht zuletzt kennzeichne die Beklagte die Rezepte mit ihrem Emblem, einer Kochmütze. Der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Aliasname und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Zudem verlange die Beklagte das Einverständnis ihrer Nutzer, dass sie alle zur Verfügung gestellten Rezepte und Bilder beliebig vervielfältigen und an Dritte weitergeben darf.
 
1. Ist dieses Urteil sicher nicht als Generalurteil für alle Foren/Websiten anzusehen.

2. Was ist mit User-Fotos auf Websiten, die zwar urheberrechtlich geschützt sind aber bei einem anderen Host hochgeladen wurden? Das würde ja dann wieder unter die Linkhaftung fallen.
 
Wie errechnet sich die Höhe des Schadensersatzes hierbei? Kennt sich da einer aus?
Und macht man sich Bilder zu eigen, wenn User diese in einem Forum veröffentlichen?
 
So wie ich's verstehe, bist du auch schadensersatzpflichtig, wenn jemand ein geschütztes Foto z.B. in deinem Forum hochlädt.
 
So wie ich's verstehe, bist du auch schadensersatzpflichtig, wenn jemand ein geschütztes Foto z.B. in deinem Forum hochlädt.

Kann man sich denn von den Foreninhalten (die ja die User selbst erstellen und nicht der Forenbetreiber) in irgendeiner Weise wirksam distanzieren?
 
computer.t-online.de schrieb:
Interessant wird, wie sich dieses Urteil auf die großen sozialen Netzwerke wie Wer kennt wen und StudiVZ auswirkt. Dort laden viele Nutzer urheberrechtlich geschützte Fotos hoch, beispielsweise als Profilbilder. Sollten Rechteinhaber dies überprüfen und die Internetangebote verklagen, dürften diese sich massiven Schadenersatzzahlungen gegenüber sehen.[/url]

Das heisst theoretiosch können Myspace und Facebokk zumachen, wenn sie nicht aufpassen was alles hochgeladen wird und die User sind fein raus oder wie ist das zu verstehen?
 
Das heisst theoretiosch können Myspace und Facebokk zumachen, wenn sie nicht aufpassen was alles hochgeladen wird und die User sind fein raus oder wie ist das zu verstehen?

Nur weil irgendwo irgendwas geschrieben steht, muss es noch lange nicht stimmen.

Solange die Betreiber keine Kenntnis davon haben, ist für sie nichts los.
Wenn denen aber jemand sagt, dass etwas bestimmtes nicht ok ist, dann entfernen sie es und gut ist. Erst wenn sie es nach Kenntnis nicht entfernen, dann könnten sie ein Problem bekommen.

So ist zumindest meine Auslegung der Sache. Hoffe ich liege richtig.
 
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