Rosinenpicker
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Worüber wir schon lange diskutiert haben, wird jetzt "gerichtsfest"
gemacht:
von www.intern.de
.biz Domains zum Abschuss freigegeben
27.06.2002
Der erst gestern geäußerte Verdacht, dass große Unternehmen von Domain-Registrationen durch Domain-Sammler profitieren, scheint sich zu bestätigen. Die erste RDRP-Entscheidung wurde veröffentlicht und eine Domain unter .biz wechselt jetzt den Besitzer. Der Händler geht leer aus.
http://www.intern.de/news/3076.html
http://www.arbforum.com/domains/decisions/106124.htm
Die Vergaberichtlinien von Neulevel sehen vor, dass Domains nur registriert werden dürfen, wenn dies gutgläubig für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke erfolgt. Der beabsichtigte Handel mit Domains ist ausdrücklich verboten.
Das scheint vielen Registranten unbekannt. Und es scheint ihnen auch nicht bekannt, dass der "Restrictions Dispute Resolution Process" (RDRP) vorsieht, dass Domains die zu Handelszwecken erworben wurden, von jedem Beschwerdeführer übernommen werden können.
Genauso hat das National Arbitration Forum nun in seiner ersten RDRP-Entscheidung auch entschieden. Beschwerdeführer gegen die Domain us-bank.biz war die U.S. Bancorp Licensing Inc. Die Beschwerde richtete sich auch gegen die Domain u-s-bank.info, doch dies auf Grundlage der UDRP. Der Beschwerdeführer hat zu dieser Domain vorgebracht, über ähnliche Markeneintragungen zu verfügen.
Interessant ist aber insbesondere die Entscheidung zu .biz. Hier wurde bemängelt, dass der Domain-Eintrag zu Zwecken des Domain-Handels erfolgte. Das räumte der Beklagte auch ein und gab an, sich dieser Regelung nicht bewusst gewesen zu sein. Der Schiedsrichter entschied daher auf Übertragung.
Im Klartext heißt das: Domain-Eintragungen unter .biz, die nicht mit einem gewerblichen oder verkaufsfördernden Auftritt verbunden sind, bzw. die den Verdacht aufkommen lassen, es gehe nur um den Verkauf der Domain, stehen zum Abschuss bereit.
Die Begehrlichkeiten, gerade kurze, einprägsame Namen von Domain-Händlern zu "erobern", dürften dabei beträchtlich sein. Domain-Händler können sich auch bei generischen Begriffen nicht in Sicherheit wiegen. Es kostet den Kläger gerade 1.150 Dollar, eine solche Domain freizuboxen. Und falls sich der Beklagte für ein dreiköpfiges Panel entscheidet, muss er sogar noch 1.250 Dollar (1 Domain) hinzuzahlen. Dieser Betrag wird nicht mehr erstattet.
Quelle: www.intern.de
ganz genau: http://intern.de/news/3082.html
Aber nicht mit Jammern anfangen !!!!!
Gruß
Rosinenpicker

von www.intern.de
.biz Domains zum Abschuss freigegeben
27.06.2002
Der erst gestern geäußerte Verdacht, dass große Unternehmen von Domain-Registrationen durch Domain-Sammler profitieren, scheint sich zu bestätigen. Die erste RDRP-Entscheidung wurde veröffentlicht und eine Domain unter .biz wechselt jetzt den Besitzer. Der Händler geht leer aus.
http://www.intern.de/news/3076.html
http://www.arbforum.com/domains/decisions/106124.htm
Die Vergaberichtlinien von Neulevel sehen vor, dass Domains nur registriert werden dürfen, wenn dies gutgläubig für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke erfolgt. Der beabsichtigte Handel mit Domains ist ausdrücklich verboten.
Das scheint vielen Registranten unbekannt. Und es scheint ihnen auch nicht bekannt, dass der "Restrictions Dispute Resolution Process" (RDRP) vorsieht, dass Domains die zu Handelszwecken erworben wurden, von jedem Beschwerdeführer übernommen werden können.
Genauso hat das National Arbitration Forum nun in seiner ersten RDRP-Entscheidung auch entschieden. Beschwerdeführer gegen die Domain us-bank.biz war die U.S. Bancorp Licensing Inc. Die Beschwerde richtete sich auch gegen die Domain u-s-bank.info, doch dies auf Grundlage der UDRP. Der Beschwerdeführer hat zu dieser Domain vorgebracht, über ähnliche Markeneintragungen zu verfügen.
Interessant ist aber insbesondere die Entscheidung zu .biz. Hier wurde bemängelt, dass der Domain-Eintrag zu Zwecken des Domain-Handels erfolgte. Das räumte der Beklagte auch ein und gab an, sich dieser Regelung nicht bewusst gewesen zu sein. Der Schiedsrichter entschied daher auf Übertragung.
Im Klartext heißt das: Domain-Eintragungen unter .biz, die nicht mit einem gewerblichen oder verkaufsfördernden Auftritt verbunden sind, bzw. die den Verdacht aufkommen lassen, es gehe nur um den Verkauf der Domain, stehen zum Abschuss bereit.
Die Begehrlichkeiten, gerade kurze, einprägsame Namen von Domain-Händlern zu "erobern", dürften dabei beträchtlich sein. Domain-Händler können sich auch bei generischen Begriffen nicht in Sicherheit wiegen. Es kostet den Kläger gerade 1.150 Dollar, eine solche Domain freizuboxen. Und falls sich der Beklagte für ein dreiköpfiges Panel entscheidet, muss er sogar noch 1.250 Dollar (1 Domain) hinzuzahlen. Dieser Betrag wird nicht mehr erstattet.
Quelle: www.intern.de
ganz genau: http://intern.de/news/3082.html
Aber nicht mit Jammern anfangen !!!!!
Gruß
Rosinenpicker