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.biz - Gewerbliche Nutzung Pflicht ? Urteil !

Rosinenpicker

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07. Nov. 2001
Beiträge
162
Worüber wir schon lange diskutiert haben, wird jetzt "gerichtsfest"  ;) gemacht:

von www.intern.de

.biz Domains zum Abschuss freigegeben
27.06.2002

Der erst gestern geäußerte Verdacht, dass große Unternehmen von Domain-Registrationen durch Domain-Sammler profitieren, scheint sich zu bestätigen. Die erste RDRP-Entscheidung wurde veröffentlicht und eine Domain unter .biz wechselt jetzt den Besitzer. Der Händler geht leer aus.

http://www.intern.de/news/3076.html
http://www.arbforum.com/domains/decisions/106124.htm


Die Vergaberichtlinien von Neulevel sehen vor, dass Domains nur registriert werden dürfen, wenn dies gutgläubig für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke erfolgt. Der beabsichtigte Handel mit Domains ist ausdrücklich verboten.

Das scheint vielen Registranten unbekannt. Und es scheint ihnen auch nicht bekannt, dass der "Restrictions Dispute Resolution Process" (RDRP) vorsieht, dass Domains die zu Handelszwecken erworben wurden, von jedem Beschwerdeführer übernommen werden können.

Genauso hat das National Arbitration Forum nun in seiner ersten RDRP-Entscheidung auch entschieden. Beschwerdeführer gegen die Domain us-bank.biz war die U.S. Bancorp Licensing Inc. Die Beschwerde richtete sich auch gegen die Domain u-s-bank.info, doch dies auf Grundlage der UDRP. Der Beschwerdeführer hat zu dieser Domain vorgebracht, über ähnliche Markeneintragungen zu verfügen.

Interessant ist aber insbesondere die Entscheidung zu .biz. Hier wurde bemängelt, dass der Domain-Eintrag zu Zwecken des Domain-Handels erfolgte. Das räumte der Beklagte auch ein und gab an, sich dieser Regelung nicht bewusst gewesen zu sein. Der Schiedsrichter entschied daher auf Übertragung.

Im Klartext heißt das: Domain-Eintragungen unter .biz, die nicht mit einem gewerblichen oder verkaufsfördernden Auftritt verbunden sind, bzw. die den Verdacht aufkommen lassen, es gehe nur um den Verkauf der Domain, stehen zum Abschuss bereit.

Die Begehrlichkeiten, gerade kurze, einprägsame Namen von Domain-Händlern zu "erobern", dürften dabei beträchtlich sein. Domain-Händler können sich auch bei generischen Begriffen nicht in Sicherheit wiegen. Es kostet den Kläger gerade 1.150 Dollar, eine solche Domain freizuboxen. Und falls sich der Beklagte für ein dreiköpfiges Panel entscheidet, muss er sogar noch 1.250 Dollar (1 Domain) hinzuzahlen. Dieser Betrag wird nicht mehr erstattet.

Quelle: www.intern.de
ganz genau: http://intern.de/news/3082.html



Aber nicht mit Jammern anfangen !!!!!



Gruß
Rosinenpicker
 
Die Vergaberichtlinien von Neulevel sehen vor, dass Domains nur registriert werden dürfen, wenn dies gutgläubig für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke erfolgt. Der beabsichtigte Handel mit Domains ist ausdrücklich verboten.

Das wiederspricht sich aber.
Denn mit Domainhandel verfolge ich ja auch geschäftlich-oder kommerzielle Interessen.
Die Caritas bin ich da ja auch nicht ;D
Neulevel: Dieser Wiederspruch in deinen AGB wird dir noch Klagen länge mal breite einbringen. ::)

Gruß:Ronald
 
Klagen mögen sie bekommen. Ich glaube aber nicht dass Neulevel verlieren wird.

Verlieren werden imho eher die Schlauberger die meinten die eindeutigen Registrierungsbedingungen gelten für Sie nicht. Natürlich nur wenn die Domains gut sind.

Meines Erachten müßte Sedo dringend reagieren und sämtliche biz rausschmeissen. Im eigenen und der Anbieterinteressen.

Axel
 
Hallo Axel,

>>Klagen mögen sie bekommen. Ich glaube aber nicht dass Neulevel verlieren wird.<<

Neulevel ist eine Division von Neustar (ein mächiges Unternehmen).
Bei den dot us (Neustar) wird es auch noch krachen. Diese Unternehmen/Registries haben eine
andere Philosophie als etwa jene, an welche Registranten bisher gewohnt waren.
Mag ja sein, dass Klagen kommen, aber die letzte Instanz würde Neulevel meiner
Meinung nach im Notfall auch finanzieren. Bis dahin (ein weiter rechtlicher Weg)
wären die biz im Handel sowieso absehbar platt.

>>Verlieren werden imho eher die Schlauberger die meinten die eindeutigen Registrierungsbedingungen gelten für Sie nicht. Natürlich nur wenn die Domains gut sind.<<

Kein Thema. Ich wundere mich manchmal, ob manche 'Domtreff-Regger' hier
überhaupt mitlesen. Genau diese Aspekte der Neulevel AGBs wurden hier sofort
besprochen. Ich bin diesmal jedoch geneigt mit den 'biz-speculators' eher
mitzufühlen/mitzudenken (im Gegensatz zu den Sunrise
Schlaubergern), da ich keinen 'Schwindel' verstehe, sondern eher verständlichen Übermut.

>>Meines Erachten müßte Sedo dringend reagieren und sämtliche biz rausschmeissen.
Im eigenen und der Anbieterinteressen.<<

....und u.U. jenem der womöglichen Kunden. Ein Verkauf muss bei den biz meines Erachtens nach
ganz leise von Statten gehen - und selbst dann ist bereits die erste Einladung eines Kunden
zum Kauf u.U. genau der Beweis den Neulevel braucht. Ich halte zwar nach wie vor
nicht viel von der dot biz, aber die Konstellation reizt mich angesichts bestimmter
betroffenen Regger hier die ich mag genug um gerne potentielle Auswege gemeinsam
zu erforschen. Hier der erste Gedanke:
Nicht die Domain verkaufen, sondern nur ein kommerziell ausgerichtes Projekt _mit_  der
Domain anbieten. Das Projekt sollte IMHO auch erst einen 'gewissen' Zeitraum bestehen.
Danach wird u.U. eher 'der biz' selbst statt nur 'die biz' verkauft. Wie gesagt:
Nur ein freundlicher Gedanke. :-)

Freundlichen Gruss

John
P.S.: Sorry für die grauenhafte Formatierung meines Beitrag.
Der Editor des Yabb Forum macht wieder mal was er will. :-(
 
Moin John,

es muss halt jeder mit sich selber ausmachen ob er bereit ist, die Registrierungsbedingungen zu beugen. Mit etwas Zeit und Mühe lässt sich imho aber jede biz absichern.

Für mich als Aussenstehender in Sachen .biz ist es trotzdem interessant dass manche User vom Info-"Melder" zum Biz "Schlauberger" werden.

Axel
 
Moin John,

es muss halt jeder mit sich selber ausmachen ob er bereit ist, die Registrierungsbedingungen zu beugen. Mit etwas Zeit und Mühe lässt sich imho aber jede biz absichern.

Für mich als Aussenstehender in Sachen .biz ist es trotzdem interessant dass manche User vom Info-"Melder" zum Biz "Schlauberger" werden.

Axel


!!!!

Gruß
Rosinenpicker
 
Ich bin ein Falscher Hund ;D
Ich verkaufe keine .biz-nein...iuch vermiete sie einfach ;)
So kann mir keiner vorwürfe machen Hähä.

Guck mal auf dvd24.info.
Vermieten darf man nämlich.
Das hat Neulevel vergessen,auch das zu verbieten.
Und ein Geld sind ca 20-50 Euro ja auch...oder? :D

Gruß:Ronald
 
Hallo Axel,

>>es muss halt jeder mit sich selber ausmachen ob er bereit ist, die Registrierungsbedingungen zu beugen. Mit etwas Zeit und Mühe lässt sich imho aber jede biz absichern.
Für mich als Aussenstehender in Sachen .biz ist es trotzdem interessant dass manche User vom Info-"Melder" zum Biz "Schlauberger" werden.<<

Bin selbst auch 'Biz-Aussenstehender'.
Mir faellt es jedoch schwer jemanden der/die
gefaelschte Markenansprueche meldet mit jemandem
der/die (auch) seine/ihre biz Domain(s) gegen den
Wunsch von Neulevel trotzdem verkaufen moechte,
ohne weiteres zu verbinden.
I.a.W.: Schwindler melden steht (bei mir zumindest)
auf einem ganz anderen Blatt.

Freundlichen Gruss

John
 
Hallo RooNY,

>>Ich bin ein Falscher Hund ;D
Ich verkaufe keine .biz-nein...iuch vermiete sie einfach ;)
So kann mir keiner vorwürfe machen Hähä.
Guck mal auf dvd24.info.
Vermieten darf man nämlich.
Das hat Neulevel vergessen,auch das zu verbieten.
Und ein Geld sind ca 20-50 Euro ja auch...oder? :D<<

Etwas peinlich finde ich. Ich vermute jedoch,
dass Du Axel gerade überzeugt hast, dass Du eigentlich
nicht als 'Biz-Schlauberger' qualifiziert werden kannst.

Also nochmal:

"Registering a domain name solely for the purposes of (1) selling, trading or
leasing the domain name for compensation, or (2) the unsolicited offering
to sell, trade or lease the domain name for  compensation shall not constitute
a "bona fide business or commercial use" of that domain name."

Freundlichen Gruss

John
 
Wie meint Axel das.
Bin ich auch so einer?

Habe meinen fehler bereits ausgebessert.
Guck mal auf zB:
sm24.info
ab18.biz
Sexshop24.info.

Das darf ich oder?

Gruß:Ronald
Ps:Man lernt halt nie aus  ;)
 
Ich schäme mich eh schon.
Aber wenn die alles in Englisch schreiben,kann mir da schon was entgehen.
Englisch ist nicht meine stärke.
Ich bin ja Österreicher ;)

Derzeit habe ich Sandalen an.
Vielleicht bin ich in Wien auf eine Spritze getreten ;D HIHI

Gruß:Ronald
 
Hallo Roony,

>>Guck mal auf zB:
sm24.info
ab18.biz
Sexshop24.info.
Das darf ich oder?<<

Afilias und info steht nicht zum Thema.
Bei Deiner Biz sieht es für mich zumindest
'geschäftlich/gewerblich' aus - typischer PP-Porno.
Ob die Hinweise bei deiner biz zum Domainhandel klug sind
musst Du selbst entscheiden. :-)

Freundlichen Gruss

John
 
Ich glaube,da wird es keine Probleme geben.

Ober habe ich meine "Gewerbeabsicht"unten den Link zu Mietdomains wo ebenfalls ein PP läuft.
Also nutze ich sie gewerblich.
Sollte ich bei Neulevel anfragen,ob ich sowas darf?
Gibt es eine vertretung bei Neulevel,die auch der deutschen Sprache mächtig ist? ;D

Gruß:Ronald
 
Es scheint das Du .biz Domains zur Miete anbieten willst? Meinst Du wirklich das es einen Unterschied zum nicht gestatteten Verkauf gibt? Nein!
 
Ehrlich gesagt nicht.
Ich hätte vor,mit den .biz Geld zu verdienen.
So wie es vorgesehen ist.
Da ich arbeitslos bin,brauche ich sowieso jeden Cent.
Aber alleine kann ich auch nichts machen,weil mir noch einiges an Php und an erfahrung fehlt.
Ich werde aber bei Neulevel nachfragen,ob ich das darf und wenn nicht,dann sollen sie sich diese Domains in die Haare schmieren.
So geil bin ich auch nicht auf die Namen zumal ich total vergessen hatte,das ich sie Vorregistrierte.
Habe genug andere Endungen,mit denen ich machen darf,was ich will.
Und der Verlag muß auch noch warten.
Bis da was weitergeht ist es noch ein schönes stück (Grr).
Was soll ich also machen?
Soll ich sie einfach liegen lassen?
Das währe einfach zu schade,deshalb diese Umleitung.

Gruß:Ronald
 

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