Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

bräuchte hilfe zu einem regg

huzenpluz

New member
Registriert
29. Apr. 2009
Beiträge
43
Reaktionspunkte
0
angenommen die new-york-Economic-group hat nen verfahren für etwas entwickelt.

das verfahren wird landläufig als new-york-effekt (new-york-effect) bezeichnet. über 1,8 mio treffer bei googel

darf ich mir diese domain sichern oder verstoß ich da gegen das namensrecht.

die domain NewYorkEffect(dot)com ist schon weg und steht zum verkauf.

allerdings scheint der begriff in den usa bespielsweise nicht läufig zu sein. die 1,8 mio treffer tauchen zu 99% in deutschen beiträgen auf.


das unternehmen hat zudem einen sitz in deutschlnd, falls das eine rolle spielen sollte.


sofern ich hier abgemahnt werden würde, wie hoch sind die kosten so einer abmahnung in der regel? hab mich schon verucht ein bischen einzulesen aber nichts genaues gefunden. einzig, das die abmahnkosten in einzelenen fällen vom streitwert abhängig sind.



ich hoffe jemand kann mir helfen
 
Zuletzt bearbeitet:
angenommen du hättest dieses verfahren entwickelt und ich komme nun daher und registriere die passenden domains dazu.

wie wäre das für dich, bzw was würdest du tun?
 
das unternehmen hat zudem einen sitz in deutschlnd, falls das eine rolle spielen sollte.


sofern ich hier abgemahnt werden würde, wie hoch sind die kosten so einer abmahnung in der regel? hab mich schon verucht ein bischen einzulesen aber nichts genaues gefunden. einzig, das die abmahnkosten in einzelenen fällen vom streitwert abhängig sind.



ich hoffe jemand kann mir helfen

mal ehrlich, suchst du hier kostenlose Beratung für Domaingrabbing mit geringem Risiko? :tomato:
 
Bisher hast du (im Gegensatz zu vielen anderen Neulingen) Ratschläge sehr gelassen akzeptiert - mach weiter so!
 
danke für die antworten. allerdings bin ich nun genauso schlau wie vorher.

bei dem wort bzw dem domainnamen handelt es sich ja um einen umgangssprachlichen begriff. der genaue begriff würd als domain auch nich taugen, da zu lang.

wie kann ich nun sicherstellen hier nich belangt zu werden. selbst wenn der name nicht iwo registriert ist, was er scheinst nich ist. hab nen bischen recherchiert.

hat die firma trotzalledem nen anspruch drauf? unter der domain könnte ja auch was ganz anderes stecken, was mit dem verfahren nix zu tun hat.


hoffe ich hab mein anliegen trotz schlechter vormulierung verständlich machen können. is schon spät...
 
es kann immer was passieren, fasst bei jeder Domain...siehe kürzlich Champagner.de...
Und wie du das Ganze hier schilderst, hört es sich sehr wagemutig an...
mein Tipp: Finger wech...die sind schneller verbrannt, als man glaubt...besonders wenn man sich absolut nicht auskennt...

grüsse,
engel
 
Zurück
Oben