angenommen die new-york-Economic-group hat nen verfahren für etwas entwickelt.
das verfahren wird landläufig als new-york-effekt (new-york-effect) bezeichnet. über 1,8 mio treffer bei googel
darf ich mir diese domain sichern oder verstoß ich da gegen das namensrecht.
die domain NewYorkEffect(dot)com ist schon weg und steht zum verkauf.
allerdings scheint der begriff in den usa bespielsweise nicht läufig zu sein. die 1,8 mio treffer tauchen zu 99% in deutschen beiträgen auf.
das unternehmen hat zudem einen sitz in deutschlnd, falls das eine rolle spielen sollte.
sofern ich hier abgemahnt werden würde, wie hoch sind die kosten so einer abmahnung in der regel? hab mich schon verucht ein bischen einzulesen aber nichts genaues gefunden. einzig, das die abmahnkosten in einzelenen fällen vom streitwert abhängig sind.
ich hoffe jemand kann mir helfen
das verfahren wird landläufig als new-york-effekt (new-york-effect) bezeichnet. über 1,8 mio treffer bei googel
darf ich mir diese domain sichern oder verstoß ich da gegen das namensrecht.
die domain NewYorkEffect(dot)com ist schon weg und steht zum verkauf.
allerdings scheint der begriff in den usa bespielsweise nicht läufig zu sein. die 1,8 mio treffer tauchen zu 99% in deutschen beiträgen auf.
das unternehmen hat zudem einen sitz in deutschlnd, falls das eine rolle spielen sollte.
sofern ich hier abgemahnt werden würde, wie hoch sind die kosten so einer abmahnung in der regel? hab mich schon verucht ein bischen einzulesen aber nichts genaues gefunden. einzig, das die abmahnkosten in einzelenen fällen vom streitwert abhängig sind.
ich hoffe jemand kann mir helfen
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