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Bruch des Kaufvertrages übersee...

pyro

Registrierter Benutzer
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06. Juli 2004
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Hallo,

Habe vor einiger Zeit eine Domain nach Übersee (USA) verkauft, wobei der Käufer darauf bestanden hat, das ganze über SEDO abzuwickeln, obwohl wir vorher schon mailkontakt etc hatten (ich ihm diverse Daten/Screenshots des Traffics etc. geschickt habe).

Nun hat mir Sedo mitgeteilt daß der Käufer nicht mehr vor hat, den Betrag zu überweisen, da er davon ausgeht, daß der traffic gefaked ist (seine Begründung). Das ganze ist natürlich anscheinend ein vorwand um sich vor dem bereits getätigten Verkauf zu drücken, da ich wie oben erwähnt mit dem Käufer vorher schon kontakt hatte und ihm alle relevanten Daten über Screenshots belegt habe, als ich mich ja auch dadurch daß ich sein Angebot akzeptiert habe laut SEDO statuten garantiert habe, daß ich keinen fake traffic o.ä. verwendet habe um die stats zu fälschen. Insofern könnte er ja getrost überweisen und würde es sich um eine Fälschung meinerseits handeln (was es nicht tut), dann könnte er mich ja länge mal breite verklagen.
Darum liegt mir die Vermutung nahe, daß er sich jetzt einfach aus dem Kaufvertrag den er geschloßen hat, rauswinden möchte.

Somit meine Frage: Dass ich im Falle einer Klage rechtlich gedeckt bin ist mir schon klar, jedoch wie wahrscheinlich ist es bei einer Klage nach Übersee, daß überhaupt mit Resultaten zu rechnen ist? Hat jemand mit Sowas im Bereich Domainbiz schon Erfahrungen gemacht?
(Als Background: Würde nicht an Klage denken, wenn ich nicht jedem anderen Interessenten für die Domain abgesagt hätte, seit Wochen auf den Transfer warte, keine einzige Mail mehr von ihm beantwortet bekomme um dann oben erwähntes von SEDO mitgeteilt zu bekommen. Aber so wie es hier eben gelagert ist bin ich doch am Erwägen (handelt sich im übrigen auch um keine ganz unerhebliche Summe))

thx im voraus,
mfg, pyro :)
 
Tipp:
Vergiss es! Zu zwingen ist sehr teuer und nicht mit hohen Erfolgsaussichten.Sedo garantiert keineswegs das der Traffic nicht künstlich hochgeknallt ist sondern nur das der Sedotracker genau zählt.Kannst natürlich irgendwo bei einem Besuchertausch Tausende Besucher täglich bestellen ohne das Sedo es als Fake betrachtet was es im Grunde wär.
 
Nein ich meinte nicht, daß SEDO es garantiert, doch bei Angebotsannahme zeichne ich ja quasi einen Vertrag in dem ICH vertraglich garantiere, daß meine Angaben richtig sind (der traffic nicht gefaked ist, etc..)...

danke fürs input :)
 
Was ist wenn Du es garantierst und dann schlecht zu belangen bist aus dem Ausland.Ist ja immer ein Theater und Problem des Nachweises.Daher nützt so eine Unterschrift sehr wenig für den Käufer.
 
yep versteh schon was du meinst... wären dahingehend bedenken möglich, könnte ich dieses Verhalten ja auch verstehen, aber wie oben erwähnt wurden ja alle eventualitäten inklusive Screenshots des genauen traffics (geo tracking, referrer, monateweise daily uniques auflistung, etc.) schon vorab geklärt. Dann erst wurden quasi genauere Verkaufsverhandlungen aufgenommen wo der Kunde eben über SEDO kaufen wollte... insofern wäre es nicht logisch, sich alles genau durchzusehen, dann über SEDO kaufen wollen und dann nach Wochen zu sagen, ich glaub der traffic ist gefaked. Das hätte man schon viel früher sagen können wenn es denn Grund zu der Annahme gegeben hätte (was nicht der Fall ist)....
Darum bleib ich dabei, daß ich glaub, daß sich der Käufer irgendwie aus anderen Gründen (vielleicht zu viel investiert in letzter Zeit o.ä.) versucht aus dem Kaufvertrag rauszumogeln....

Aber das ist eh gar nicht die Frage imho, die Frage ist, ob es überhaupt Sinn hätte so was, auch wenn es juristisch gedeckt ist wie hier, Klage einzureichen..... :)

danke nochmals fürs input :)

mfg, pyro :)
 
Also es gab einen Fall wo eine Domain aufgrund eines SEDO - Transfairs [beide Seiten hatten also zugestimmt, dann wollte der Verkäufer jedoch nicht mehr verkaufen] per Gerichtsbeschluss übertragen musste... war aber eine .de Domain und der Käufer ein Österreicher und Verkäufer Deutscher.


Grüße Stefan
 
thx für die info, stefan :) yep das kann ich mir gut vorstellen... jedoch bin ich mir halt auf Basis dessen unsicher, daß es sich hierbei um einen Käufer aus Übersee handelt....

mfg pyro
 
Hallo Pyro,

ich könnte jetzt lange über internationales Privatrecht reden (ich denke es ist ähnlich in AT), jedoch ist die "bottom line", ob Du die Ansprüche in USA durchsetzen kannst. Ich meine das rein praktisch. Meiner Erfahrung nach ist es sehr hilfreich, wenn man jemanden kennt, der vor Ort (USA) ist und sich dort rechtlich und praktisch auskennt. Es ist immer eine Frage, wie viel Dir das Risiko wert ist, evtl. auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Auf jeden Fall viel Erfolg!
Ciao
Forsaken

pyro schrieb:
thx für die info, stefan :) yep das kann ich mir gut vorstellen... jedoch bin ich mir halt auf Basis dessen unsicher, daß es sich hierbei um einen Käufer aus Übersee handelt....

mfg pyro
 
thx für das input, forsaken :) habe mittlerweile Abstand von einer Klage genommen, da ich anscheinend ohne viel zusatzaufwand die domain dennoch verkaufen kann (wenn auch möglicherweise mit einigen VP-Einbußen).....

mfg, pyro :)
 
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