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Buchführung: Wie mit Prepaid Funds umgehen?

Justice

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06. Jan. 2010
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Moin, ich habe eine Frage zur ordnungsgemäßen Buchführung und hoffe hier eine Antwort zu finden. Im Voraus vielen Dank dafür!

In der Online-Branche gibt es einige Anbieter, die vorab eine Einzahlung von Guthaben verlangen oder einem diese Zahlungsweise durch Rabatte schmackhaft machen.

Konkret heißt das, ich zahle zum Zeitpunkt 0 via Kreditkarte oder Banküberweisung einen bestimmten Betrag auf das virtuelle Konto des Anbieters ein. Zum Zeitpunkt 1, 2, …, n verrechnet dieser seine Leistungen mit meinem dortigen Guthaben, den sogenannten 'Prepaid Funds'.

Manche Anbieter (z.B. Textbroker) stellen eine Rechnung zum Zeitpunkt der Einzahlung auf das virtuelle Konto; andere Anbieter (z.B. 1API oder INWX) stellen die Rechnung nach Erbringung der Leistung bzw. nach Verrechnung mit dem Guthaben; wieder andere (z.B. Moniker) erstellen zu beiden Zeitpunkten eine Rechnung.

Wann sollte ich den Vorgang korrekterweise buchen?
 
wieder andere (z.B. Moniker) erstellen zu beiden Zeitpunkten eine Rechnung.

Sicher, dass es sich in beiden Fällen um eine "RECHNUNG" handelt? Dies wäre fatal falsch.
Eventuell handelt es sich bei Einzahlung um eine "Einzahlungsbestätigung" und erst bei
Leistungserbringung um eine richtige Rechnung.

Bilanzierst Du oder EÜR?

Eigentlich, zumindest bei EÜR -> Buchen, wann die Zahlung erfolgt ist.
Siehe z.B.: § 11 EStG

Ansonsten einfach mal beim Stb. durchklingeln.


Achtung: KEINE RECHTSBERATUNG, KEINE STEUERBERATUNG
 
Vielen Dank für deine Antwort, Sunblind!

Sicher, dass es sich in beiden Fällen um eine "RECHNUNG" handelt? Dies wäre fatal falsch.
Eventuell handelt es sich bei Einzahlung um eine "Einzahlungsbestätigung" und erst bei
Leistungserbringung um eine richtige Rechnung.

Sehe ich auch so, dass das unsauber seitens Moniker ist. Jedoch steht auf beiden Dokumenten "Invoice".

Bilanzierst Du oder EÜR?

Im Moment EÜR. Sorry, hatte ich vergessen anzugeben.

Eigentlich, zumindest bei EÜR -> Buchen, wann die Zahlung erfolgt ist.
Siehe z.B.: § 11 EStG

Ich dachte, es wäre empfehlenswert, wenn einer Buchung auch immer eine Transaktion auf meinem Bankkonto gegenübersteht. Das ist ja dann meist nicht mehr der Fall. "Buchen, wenn Zahlung erfolgt", heißt ja im Grunde oft auch "Buchen ohne Beleg". Das kann ja auch nicht richtig sein?!

Schwierig eine Verbindung herzustellen wird es besonders dann, wenn ich einem Snapanbieter im Jahre X eine Zahlung leiste (ohne eine Rechnung o.ä. zu bekommen) und erst im Jahre X+2 ist der Snapanbieter mal erfolgreich und schickt mir erst dann eine Rechnung …

:hmmmm:
 
Hallo Justice,

also den Zahlungsvorgang auf deinem Bankkonto würde ich in der Buchführung schon mit Buchungsdatum auf dem Kontoauszug erfassen, also in der EÜR z.B.

- Verrechnungskonto (1371) an Bank (1200)

Leider finde ich spontan kein passenderes FIBU-Konto aus dem SKR03 oder SKR04 als ein Verrechnungskonto. Ggf. noch Konto 1510 (Geleistete Anzahlungen auf Vorräte).

Und die spätere Rechnungsstellung über die dann erbrachte Leistung und deren Saldierung mit deinem Guthaben, mit Datum der Rechnungsstellung z.B.

- Aufwand (3100 - Fremdleistungen) an Verrechnungskonto (1371)

Grüße

Oliver

PS: Kontenangaben gelten für SKR03

PPS: Bei Jahreswechsel und Saldovortrag, würde ich als Anfangsbestand auf dem Verrechnungskonto mehrere Anfangssalden einbuchen, also für jeden Anbieter einen eigenen Saldo, um später den Überblick zu behalten bzw. zum Kontrollabgleich mit dem noch aktuellen Guthaben.
 
[...] Verrechnungskonto (1371) [...]

PPS: Bei Jahreswechsel und Saldovortrag, würde ich als Anfangsbestand auf dem Verrechnungskonto mehrere Anfangssalden einbuchen, also für jeden Anbieter einen eigenen Saldo, um später den Überblick zu behalten bzw. zum Kontrollabgleich mit dem noch aktuellen Guthaben.

Dieser Thread ist schon etwas älter, aber ich hole ihn nochmal hoch mit einer konkreten Frage:

Muss es denn das Konto 1371 sein? Die Kontobeschreibung lautet ja "Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam", macht also Sinn, aber ist z.B. das Standard-Verrechnungskonto 1360 nicht auch "nicht ergebniswirksam"?

Mit mehreren Salden meinst Du dann bestimmt, mehrere male dieses Konto zu kopieren, und entsprechend 1372, 1373, usw zu nennen? Oder kann man irgendwie innerhalb eines Kontos mehrere Salden "anlegen"?
 
Nein, es muss nicht Konto 1371 sein, das Konto 1500 wäre auch in der EÜR OK. Nur besser nicht
Konto 1510 wie zuvor von mir beschrieben.

Das Konto 1360 wäre allerdings thematisch unpassend, da es kein Verrechnungskonto, sondern ein
Geldtransitkonto ist, also z.B. für den Geldtransfer Kasse/Bank. Aber in der eigenen FIBU selbst auf
diesem Konto machbar, da keine Gewinnauswirkung.

Nein, ich meinte nicht mehrere Konten anlegen, sondern auf das gleiche Verrechnungskonto
mehrere Anfangssalden einbuchen. Dann muss man bei mehreren Empfängern von Vorauszahlungen
unterjährig zwar immer noch ein wenig rechnen um den aktuellen Forderungsstand pro Empfänger
aus der Vorauszahlung abzgl. abgerufener Leistungen zu ermitteln, aber dies dürfte sich in Grenzen
halten. Man könnte natürlich auch für jeden Empfänger von Prepaid‐Zahlungen ein eigenes
Verrechnungskonto anlegen, aber ich vermeide es gerne neue Konten anzulegen. Ist man jedoch nur
in der eigenen FIBU unterwegs, kann man so viele Konten anlegen wie man möchte, solange der
korrekte Gewinn herauskommt.

Grüße
Muller
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die aufschlussreichen Erläuterungen!
Ich nutze Buhl's Mein Büro, habe noch nicht rausgefunden, wie ich mehrere Anfangssalden anlege, aber ich werd's noch rausfinden. Zur Not einfach mehrere Konten, bisher nutze ich alles nur intern.

Mein eigentliches Problem im Progamm ist sowieso inzwischen schon ein anderes bzgl. Konto 1371. Das führt hier aber zu weit, und ich habs im Fachforum gepostet.
Wens interessiert:
Bedienung Manuelle Buchung auf Konto 3123 führt zu Fehler auf USt-VA - WISO Mein Büro - WISO Software Forum

Gruss
Tim
 
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