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Bundesdatenschutzgesetz - Auskunftsrecht

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12. Dez. 2008
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Vor zwei Monaten habe ich bei einem Telefonanbieter eine Auskunft nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt. Gleichzeitig habe ich im Fall einer Speicherung die Löschung der Daten verlangt.
Dies habe ich schriftlich per Fax vorgenommen.

Lt. der Auskunft sind keine Daten zu meiner Person gespeichert. Das Schreiben des Unternehmens trägt für Rückfragen eine Nummer als Akten- oder Kennzeichen.

Jetzt habe ich aber festgestellt, das doch Daten zu meiner Person gespeichert sind, obwohl ich kein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter unterhalte.

Also habe ich in der Datenschutzabteilung mal angerufen. Habe die Nummer des Schreibens genannt und die Mitarbeiterin hat nochmals festgestellt, das keinerlei Daten zu meiner Person gespeichert sind. Meine persönlichen Daten musste ich nochmals nennen.
Entsprechend des Gespächs, konnte die Mitarbeiterin offenbar mein Fax einsehen.
Das heißt ja, das bei diesem Unternehmen bei einem Auskunftsersuchen durch die betroffende Person der Schriftwechsel offenar gespeichert wird.

Das heißt doch aber, das durch den Schriftwechsel (Auskunftsersuchen und entsprechende Antwort darauf) wiederum meine persönlichen Daten auf irgendeine Art bei dem Unternehmen gespeichert sind.

Gesetze sind ja immer eine Auslegungssache.
Aber wenn man unter einer Vorgangsnummer auf meine Anfrage zurückgreifen kann. Offenbar darunter auch der Schriftverkehr gespeichert ist, handelt es sich doch trotzdem um eine Verarbeitung und Speicherung meiner Daten.

Oder sehe ich hier etwas falsch?
 
Du kannst ja mal irgendwo etwas auf Rechnung bestellen und nach Erhalt der Ware die Löschung deiner Daten verlangen :flute:
 
Du kannst ja mal irgendwo etwas auf Rechnung bestellen und nach Erhalt der Ware die Löschung deiner Daten verlangen :flute:

Na das ist mir schon klar, das entsprechende Daten zu einem Kundenkonto oder anderen Verkaufsvorgängen schon aus rechtlichen Gründen gespeichert werden müssen und auch bleiben.

Wenn man aber in so einem Fall eine Auskunft wünscht, dann sollten einem auch die entsprechenden gespeicherten Daten genannt werden.

Dies ist aber in meinem Fall ja völlig anders gewesen. Sprich kein Vertragsverhältnis und mir wurde auch mitgeteilt, das keine Daten zu meiner Person gespeichert sind.

Meine Frage ging auch eher in diese Richtung:
Nehmen wir mal an, jemand vermutet, das bei einem Unternehmen Daten über ihn gespeichert sind.
Jetzt veranlasst er schriftlich eine Auskunft.
Die Auskunft ergibt, das keine Daten gespeichert sind.
Das Unternehmen speichert nun aber den Schriftverkehr (Anfrage und Antwortschreiben) zum Auskunftsersuchen.
Das heißt also bedingt durch diese Auskunftsanfrage werden nun die Daten erst gespeichert.
 
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