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Challenge wg. staubsauger.info?

Heinrich24

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31. März 2001
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Hallo zusammen,
heute morgen um 8:30 rief ein Österreicher an und teilte mir mit, dass ich die Domain staubsauger.info zu Unrecht registriert hätte und dass es illegal sei, Domains zu „hosten“. Ich war nicht selber am Telefon, also musste ich ihn zurückrufen. Ich  fragte ihn, warum es denn illegal sei, eine Domain wie Staubsauger.info zu reggen. Er meinte, jede Domain eines Produktes müsse auch irgendwie in Zusammenhang mit diesem Produkt stehen. Da ich ja offenbar keine Beziehung zu Staubsaugern habe (meine Frau hat ihm gesagt, dass dies so ist) sie es illegal, dass ich die Domain registriert hätte, da ich ja offenbar keine Geschäftsinteressen mit der Domain hätte, ausser, das ich sie verkaufen wollte. Ich erzählte ihm dann von meiner Überlegung, einer Verbraucherseite zum Thema Staubsauger zu entwickeln mit nem Forum für Endverbraucher. Aber auch dazu meinte er, ich hätte dazu kein Recht und ich müsste die Domain herausgeben. Ich bot ihm daraufhin an, die Domain für 600 Euro zu übernehmen, wozu er meinte, mehr als die mir entstanden Kosten seien nicht drin.
Ich werde ihn am Donnerstag anrufen und ihm meine Entscheidung mitteilen.
Jetzt meine Fragen:
Ist die Wipo in einem solchen Fall auch zuständig oder ist sie nur für Sunriseperiod-Fälle da? (Domain wurde in Landrush-Periode gereggt)
Ist ein Entscheidung der Wipo für beide Parteien bindend oder kann danach ein normaler Instanzenweg bei Gericht gewählt werden?
Muss diese Firma sich an die Wipo wenden oder sind andere Stellen/Gerichte auch dafür zuständig?
Kann die Östereichische Firma mir unabhängig von allen anderen Möglichkeiten mir eine Abmahnung schicken?
Es wäre sehr nett, wenn ihr zur ein oder anderen Frage einen Tipp hättet.
Besten Dank im voraus.
Heinrich
 
Der Österreicher hat kein Anrecht auf die Domain, da es kein Gesetz gibt welches sagt, dass du eine Domain nutzen mußt. Es kann nur problematisch werden, wenn du alle Domains eines Themas besitzt und diese verwendest, aber das ist hier nicht gegeben und auch eine andere Geschichte. Ich würde kein weiteres Wort mehr mit ihm wechseln. Er hat keine Chance, die Domain irgendwie einzuklagen.
 
So wie ich das sehe hast du die Domain ordentlich registriert und damit hast du auch alle rechte daran.
Wenn er Sie will würd ich ihm die nie für unter 2000 Euro geben.
Ich denke der hat einfach nur in der verlosung Pech gehabt und ist nun sauer was solls.
Wenn du willst kannst du auch 1 Mio Domains hosten.

freakfer
 
bloß nix rausrücken und an solche anrufer auch keine angebote machen.anfragen mit drei kopien schriftlich stellen lassen(soll rechtsabteilung dazu schreiben,grins) 8)
 
Hallo Heinrich,

Voellig unbedenklich meiner Meinung nach.
Der gute Herr ist meines Erachtens nach ernsthaft
verirrt. Natuerlich will mann/frau nicht unnoetig
einen Staubsaugerverkaeufer veraergern. Ich wuerde
somit ihm freundlich am Telefon mitteilen:
"Saugen Sie bitte woanders!" und
aufhaengen.

Gruss

John
 
Sehr interessant.

Habe auch schon einen Anruf eines Herrn G. aus Östereich erhalten.

Möchte aber die Domain hier nicht nennen.
 
Hast Du Ihn gefragt, warum er glaubt Rechte an der Domain zu haben? Vielleicht hat er Namensrechte?  ;D ;D

Ich hatte auch schon einen Anruf von einem Österreicher. Der hatte es auf die Mitleidstour probiert.
Es war der frühere Inhaber meiner ebusiness.at, der sie wieder haben wollte.  :)

Axel
 
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
@ Axel wg. Namensrechten: er hat keine. Es gibt in der EU-Datenbank nicht einen Eintrag für Staubsauger und auch auf meine Frage hin meinte er, er habe "nicht direkt" Namenrechte auf die Domain.Nicht mal im Firmennamen erscheint der Name Staubsauger.  Er bezog sich einzig und allein auf die nicht geschäftliche Nutzung der Domain. (Online-Staubsaugerverkauf oder Zubehör oder so). Ich frage mich nur, ob Anwälte oder Richter mir daraus nicht ein Blockierung der wirtschaftlichen Nutzung von Domainen vorwerfen können. Gib es sowas überhaupt?  Asserdem wüsste ich gerne, wie ihr ein finanzielles Risiko einer rechtliche Auseindersetzung einschätzt. Besteht die Gefahr, dass mir ein Österreicher eine gebührenpflichtige Abmahnung schickt, ob jetzt berechtigt oder unberechtigt. Ich bin nämlich finanziell angeschlagen, meine Frau steigt mir aufs Dach, wenn sie die Preise für die Info-Domains erfährt. Ich habe auch noch 2 kleine Kinder...
Also, wie sehr ihr es?
Besten Dank im voraus.
Heinrich
 
@Heinrich,
Das war ein Scherz mit den Namensrechten. Wer heisst schon Staubsauger oder Staub Sauger? Oder vielleicht ein Doppelname durch die Ehe!? lol

Generische Begriffe sind freihaltebedürftig und somit nicht markenfähig (Ausnamen bestätigen die Regel). Seine Behauptungen sind schlichtweg Dummfug!

Manchmal wird das Markenrecht leider in betügerischer Weise missbraucht. So hat z.B. jemand die Marke startup.biz schnell als Spiel angemeldet. Ist für mich eine glatte Hinterhaltsmarke. Der Stress war mir aber zu gross und ich habe klein beigegeben und meine Vorreservierung zurückgezogen.>:(

Axel
 
Sag ihm doch er soll staubsaugen.info nehmen (noch frei)
 
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