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Classe-E-Urteil & Domains?

Michael

Gesperrt
Registriert
14. Juni 2004
Beiträge
12
Reaktionspunkte
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Hallo!

Mich wundert es das unter "uns" Domainhändlern das skandalöse Classe-E-Urteil vom letzen November noch gar nicht diskutiert wurde (Volltext unter http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/BGHIZR93-98.html). Es ging zwar um eine Marke, es auf Domains zu beziehen dürfte aber keinsfalls weit hergeholt sein. Das würde beudeuten  das jeder der Domains ohne konkreten Benutzungsdwillen registriert und nur das Ziel hat diese zu verkaufen sittenwidrig handelt. Domains haben wohl den Vorteil das man verglichen mit manchen Marken (z.b. für Waren) relativ leicht ein Benutzungswille nachweisen kann. Wenn man z.B. eine Finanzdomain hat kann man recht schnell ein Forum  aufsetzen und ein bißchen wischwasch dahinterstellen, was imho ausreicht. Solange man eine begrenzte Anzahl von Domains hat!  Allerdings dürften Leute mit vielen Domains ernsthafte Probleme bekommen ein Nutzungsinteresse glaubhaft zu machen wenns hart auf hart kommt. Oder: wer Domains aktiv anbietet müßte dem Urteil zufolge regelrecht eine Sittenwidrigkeit provozieren. Das selbe wäre der Fall wenn man auf eine Homepage schreibt "Diese Domain ist zu verkaufen". Ich selbst werde meine wertvollen Domains aus Domainmarketing-sicht erstmal komplett auf Eis legen, bis hoffentlich irgendwann Rechtssicherheit herscht.
Über eine Diskussion würde ich mich feuen.
Michael
 
Hallo Michael,

das Fatale an dieser Situation ist, man kann diskutieren soviel man will.
Man kann Argumente liefern, etc.
Die Rechtsprechung ist jedoch noch so dermaßen willkürlich, dass eine Diskussion darüber nur zur Meinungsbildung taugt. Im Streitfall bleibt einem nixx anders übrig als sich einen ordentlichen Anwalt zu greifen, der Recht oder Unrecht(je nach Sichtweise) durchsetzt.
Ab und an bin ich die Ohnmacht leid, die einem widerfährt, wenn man sich mit solchen Sachen auseinandersetzen muss.
Nicht nur dass man die Urteile in ihrem Sinn nicht versteht. Man hat auch noch mit der Übersetzung der Texte zu kämpfen.
Erinnert mich irgendwie an die Steuererklärung ;D

Naja.

grüsse,
engel
 
Hallo Engel,

sehe ich nicht so extrem, ich denk wenn man im Vorfeld gut informiert ist kann man viel (natürlich nicht alles) vermeiden. Gerade wenn ich daran denke das jemand meine Lieblingsdomain wegen fehlenden Benutzungswillen eingeyern würde, würd mich das ziemlich grün und blau ärgern. Selbst der imho ansonsten nicht so helle Herr Muth scheint das erkannt zu haben, wenn man sich seine neue Homepage anschaut.
Aber jedem wie man will - hat ja auch Vorteile, vielleicht gibts dann schneller Rechtssicherheit  (pro-Domain natürlich ;D ).

Grüße
Michael
 
Hallo Michael,

ich würde mir meine Lieblingsdomains auch nicht wegnehmen lassen.
Wenn es soweit ist, geht´s zum Anwalt.
Es sei denn, der Versuch ist zu plump. Dann reagiere ich selber.
Kommt allerdings ein Anwaltsschreiben, sehe ich keine andere Möglichkeit als mit gleichen Mitteln zu reagieren.

grüsse,
engel
 
Na ja, aber das Problem ist, dass ein Anwalt ebenso wie ein Gericht immer nur Bewerten dürfen. Kaum einer sagt doch, was man denn genau machen muss, damit man dann (später) im Rechtsstreit gute Karten hat.
Meiner Meinung nach bietet es sich an eine Firma zu gründen, die dann unter dem Namen der domain in Erscheinung tritt.
Ich (muss) kann dann im Rechtsstreit einfach nachweisen, dass bereits eine Firma vorlag...und das Argument der "Blockade" läuft leer.

Dieckmann
 
Hallo Dieckmann,

Du schriebst:
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Meiner Meinung nach bietet es sich an eine Firma zu gründen, die dann unter dem Namen der domain in Erscheinung tritt.
Ich (muss) kann dann im Rechtsstreit einfach nachweisen, dass bereits eine Firma vorlag...und das Argument der "Blockade" läuft leer.
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Klar, das ist die beste Möglichkeit sich vor soetwas zu schützen. Allerdings dürften Leute mit >50 Domains Probleme haben für jede Domain bzw. jedes Domainpaket eine Firma zu gründen...

Grüße
Michael
 
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