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.com domains von .de doms

Guest

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14. Juni 2004
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1.255
hallo zusammen!

ich habe in der letzten zeit einige domains im .com bereich registriert, welche als .de domains schon vorhanden waren. wie verhält sich dies rechtlich? kann ich diese domains den .de haltern zum kauf anbieten?

breitbandservice.com
skurriles.com
witz.cc
meinesuche.com
usw.

vielen dank schon im voraus.

gruss luca
 
das kommt auf den bekanntheitsgrad der .de domains an:

wärst du zB das finanzkräftige unternehmen bertelsmann, betriebest skurriles.de, hättest einen mordstraffic auf skurriles.de, sähest, einem anderen deutschen (somit leicht juristisch handhabbar) gehört skurriles.com (nachweisbar später registriert)), was würdest du machen?
das vielleicht auch noch unter dem aspekt, daß die .com dir zum verkauf angeboten wird?

wie würde gerade in diesem fall ein deutsches gericht doch im sinne von trittbrettfahrerei wohl entscheiden?

mit dem anbieten einer domain zum verkauf outet sich doch der besitzer, weswegen ich mit der socalled aktivvermarktung in solch einem fall vorsichtig wäre.

hierzu noch ein neuerer artikel:

Prozess- und Abmahnflut durch neue Domain-Endungen

Gerald Jörns   29.12.2000
Namensrechte werden wohl erweitert

Eigentlich sollte durch die Einführung der neuen Domain-Endungen eine
Entspannung bei der zunehmenden Namensknappheit erreicht und das juristische
Konfliktpotenzial bei Namensstreitigkeiten verringert werden. Zumindest in
Deutschland scheint daraus nichts zu werden.

Die sieben neuen  Domain-Endungen ".info", ".biz", ".name", ".pro", ".coop",
".museum" und ".aero" sollten den hart umkämpften Markt der individuellen
Domainnamen entkrampfen. Mit diesem Beschluss wollten sich die Verantwortlichen
von Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (  
ICANN) dem Problem der chronischen Namenknappheit bei den Domains stellen.

Zumindest in Deutschland könnten sich die ICANN-Verantwortlichen geirrt haben,
denn bislang hat sich die deutsche Rechtsprechung wenig flexibel in der
Auslegung von Namensrechten gezeigt. Für Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt und
Online-Redakteur bei  domain-recht.de steht fest: "Die deutschen Gerichte
sprechen den unterschiedlichen Top Level Domains in der Regel keine
Unterscheidungskraft zu. Das heißt, die Inhaber entsprechender Kennzeichnungs-
und Markenrechte werden ihre Ansprüche auch unter allen neuen Top Level Domains
erfolgreich durchsetzen können."

Nach Ansicht des Online-Ratgebers domain-recht.de droht nun eine Prozess- und
Abmahnflut in Deutschland. Die Fachleute vom Ratgeber gehen davon aus, dass
dann, wenn zum Beispiel die Telekom im Besitz von "telekom.de" ist, sie auch
Ansprüche auf die neuen Domains haben wird. Sie erwarten, dass durch die
Neuregelung der Domains nicht mehr Präsenzen entstehen, sondern einem
Unternehmen noch mehr Adressenräume zur Verfügung stehen werden. Das gleiche
Unternehmen ist dann unter vielen Internetadressen erreichbar. Freuen dürfen
sich also vor allem die Anwälte, denn die können mit
"Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" rechnen. Anwaltsdatenbanken sollen schon jetzt
einen regen Zulauf verzeichnen.
 
Hallo Otto,

eine Anmerkung zu Frage von Luca:

die COM-Domain ist nicht "deutsch" der Domainhalter weder deutscher Staatsbürger noch in Deutschland ansässig. Somit hat ein deutsches Gericht im vorgezeichneten Fall nichts zu melden.

Matthias
 

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