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Darf ich diese Domain registrieren/projektieren?

manuel88

New member
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27. Juni 2010
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Guten Abend,

ich habe eine Frage, auf die ich leider keine eindeutige Antwort weiß:

Nehmen wir an, es gibt ein Projekt, das bereits mehrere Jahre alt ist und einen großen Besucherstamm mit >10.000 Besuchern am Tag hat mit dem Namen:
englische-übersetzung.TLD (nur ein Beispiel)

Da die meisten Besucher über google mit Begriffen wie "englische übersetzung für XXX" kommen, möchte ich nun auch eine derartige Domain englische-übersetzung.TLD registrieren und ein vergleichbares Projekt starten.
Es ist keine Marke oder Sonstiges eingetragen.
Jedoch gab es bei webmasterpark.net (bin durch dieses Forum hier gelandet) vor kurzem einen Thread, dass dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht und der Begriff "englische-übersetzung" eindeutig mit der anderen Seite in Verbindung gebracht wird, es also sozusagen eine "Marke" ist.

1. Ist es daher richtig, dass ich diese freie TLD Domain nicht registrieren darf und somit auch kein ähnliches Projekt mit diesem Namen aufziehen darf?

2. Falls dies verboten ist, dürfte ich beispielsweise eine Domain mit dem Namen "englische-wort-übersetzung.TLD" registrieren oder wäre dies genauso unzulässig?
Mir geht es darum, dass ich auf jeden Fall die beiden Keys in der Domain haben möchte, also lediglich aus gugl-technischen Gründen.

Falls einer was weiß, würde mir dies sehr helfen.

Vielen Dank
 
Wenn es generische Keys sind, dürfte (!) es da kaum Probleme geben. Wenn es eine Marke auf einer anderen Domain gibt schon. Ich rate dir, einen Anwalt zu befragen, wenn du die Domain nicht nennen kannst. Hier im Forum laufen ja auch ein paar fachkundige Herren herum, die sehr nett sind. :-)
 
Es gibt keinerlei Markeneintragungen dazu.
Es sind einfach zwei Begriffe aus dem Wörterbuch, keine fiktiven Namen oder sowas.
Also wenn sich jemand genauer auskennt, werde ich die Domain natürlich per PN versenden, posten möchte ich sie jedoch nicht.

Ich freue mich über jede Hilfe...
 
Meine persönliche Erfahrung.

wenn bereits Domain

xy-xyz.de existiert

und du willst

xy-xyz.com / net...

projektieren und verfolgst dabei ähnliche Themenschwerpunkt wie die .de Domain kann .de dagegen rechtlich vorgehen.

Dies kann unabhängig von Markenrechten erfolgen, denn wenn der Name xy-xyz im Geschäftsverkehr benutzt wird, was bei einer kommerziellen Nutzung der Fall ist hat .de automatisch Rechte erworben.

Rechtliche Auskünfte darf und will ich aber nicht geben, am besten konsultierst du einen Patentanwalt (vorher Kostenrahmen klären nicht selten liegt der Stundenlohn über 500€)
 
Meine persönliche Erfahrung.

wenn bereits Domain

xy-xyz.de existiert

und du willst

xy-xyz.com / net...

projektieren und verfolgst dabei ähnliche Themenschwerpunkt wie die .de Domain kann .de dagegen rechtlich vorgehen.

Dies kann unabhängig von Markenrechten erfolgen, denn wenn der Name xy-xyz im Geschäftsverkehr benutzt wird, was bei einer kommerziellen Nutzung der Fall ist hat .de automatisch Rechte erworben.

Rechtliche Auskünfte darf und will ich aber nicht geben, am besten konsultierst du einen Patentanwalt (vorher Kostenrahmen klären nicht selten liegt der Stundenlohn über 500€)

Vielen Dank, diese Vermutung hatte ich auch, aber wie sieht es nach "deiner Erfahrung" mit xy-wort-xyz.com / net aus?
 
Hallo,

bei generischem (beschreibendem) Begriff sehe ich absolut kein Problem
die .com mit gleichem Thema zu belegen.

Du kannst natürlich einen Anwalt um Rat fragen. Ich sehe das jedoch als
nicht erforderlich. Und einen Patentanwalt braucht man schon gar nicht.
Wenn, dann einen Domainanwalt.

Bedenke aber, dass wenn du unter .com ein Projekt startest, dann werden
sich deine Besucher massenweise auf die .de verirren und womöglich auch
nur dort bleiben. Somit wirst du der .de umso mehr Besucher schenken je
besser dein Portal laufen wird. Die Deutschen sind absolut auf die de-Domain
fixiert.

Grüsse

deli
 
Meine persönliche Erfahrung.

projektieren und verfolgst dabei ähnliche Themenschwerpunkt wie die .de Domain kann .de dagegen rechtlich vorgehen.

Dies kann unabhängig von Markenrechten erfolgen, denn wenn der Name xy-xyz im Geschäftsverkehr benutzt wird, was bei einer kommerziellen Nutzung der Fall ist hat .de automatisch Rechte erworben.


Vorgehen kann man gegen alles bzw gegen jeden. Nur das würde nichts bringen.
Eher unvorstellbar für mich - eine beschreibende Domain vorrausgesetzt.
 
Ein englischer generischer Begriff wird nicht unbedingt in Deutschland als generisch durchgehen, wenn es nicht ein allgemeinbekannter Begriff ist. Zudem redest Du von einer Zusammensetzung von zwei Wörtern ohne anzugeben, ob es eine echte Kombi ist, oder eine künstliche Zusammensetzung.

Beispiel:
Web Design ist eindeutig generisch
Green Night ist es nicht, obwohl aus zwei generischen Wörtern bestehend.
 
Ein englischer generischer Begriff wird nicht unbedingt in Deutschland als generisch durchgehen, wenn es nicht ein allgemeinbekannter Begriff ist. Zudem redest Du von einer Zusammensetzung von zwei Wörtern ohne anzugeben, ob es eine echte Kombi ist, oder eine künstliche Zusammensetzung.

Beispiel:
Web Design ist eindeutig generisch
Green Night ist es nicht, obwohl aus zwei generischen Wörtern bestehend.

Danke für die Antwort.

Es geht um keine englischen Begriffe.

Die beiden Begriffe lauten einfach:
englische-übersetzung.TLD (ein Beispiel)
oder:
französische-übersetzung.TLD

Und auf der Seite findet man dann eine Art Wörterbuch.

Wie sieht es in diesem Fall aus?
 
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