Zu aller erst:
Dieser Entwurf findet sich in der advo24 Bibliothek:
Abmahnung gegen Junk-Mails/Spamming
Im folgenden finden Sie eine standardisierte Abmahnung, mit der Sie sich gegen unverlangte E-Mail-Werbung (Junk-Mails, Spamming) effektiv zur Wehr setzen können. Die Abmahnung ist sog. Freeware, Sie können die Mail somit frei nutzen. Dies ist ein kostenloser Service von advo24.de für Sie.
Ihr advo24.de-Team
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte(r) Frau/Herr...,
am TT.MM.JJJJ erhielt ich Ihre E-Mail „Betreff“.
Da ich zuvor nicht in geschäftlichen Kontakt zu Ihnen getreten bin, bin ich über den Erhalt Ihrer E-Mail sehr überrascht. Wie Sie sicherlich wissen, ist diese moderne Form des Cold-Calling, sog. Spamming oder Junk-Mailing, nach der Rechtssprechung nicht zulässig (vgl. nur LG Ellwangen Urt. v. 27.8.1999 oder AG Charlottenburg Urt. v. 21.3.2000). Ich erlaube mir daher, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr Geschäftsgebaren zum einen Ihren Wettbewerbern einen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch nach §§ 13, 1 UWG an die Hand gibt.
Zum Anderen bin ich meinerseits dazu befugt, Unterlassensklage zu erheben (§§823, 1004 BGB). Ferner kann auch ich einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 FernAbsG geltend machen. Denn § 2 FernAbsG, wonach bei der Werbung per E-Mail umfangreiche Informationspflichten Ihrerseits unter anderem zu Ihrer Identität bestehen, ist ein Schutzgesetz zu Gunsten des Verbrauchers im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, welches die Fernabsatz-Richtlinie der Europäischen Union umsetzt. Diese rechtlichen Schritte behalte ich mir weiterhin ausdrücklich vor.
(ggf.: Sie benutzen für Ihre gewerbliche Tätigkeit eine Freemailer-Adresse / einen Free-Webspace-Anbieter. Ich empfehle Ihnen daher ausdrücklich die wiederholte aufmerksame Durchsicht der AGBs der Anbieter, in denen regelmäßig ausbedungen wird, dass der von Ihnen vermittelte Inhalt ausschließlich rein privater Natur sein darf. Ihr dargebotenes Handeln ist jedoch geschäftlicher Art und widerspricht mithin in rechtswidriger Art und Weise dem Vertragsinhalt Ihrer Geschäftsbeziehung zum Anbieter.)
Zudem mache ich von meinem Auskunftsanspruch gem. § 34 BDSG Ihnen gegenüber Gebrauch. Teilen Sie mir sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten, ihre Herkunft und Empfänger, den Zweck der Speicherung und Personen und Stellen, an die sie die Daten weiterübermittelt haben, mit. Dieser Anspruch bezieht sich auch auf Daten, die Sie nicht in Dateiform gespeichert haben (§ 34 Abs. 2 BDSG). Ich mache ferner von meinem Recht Gebrauch, die Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten verlangen zu können, § 35 BDSG.
Für die Übermittlung dieser Informationen und die Bestätigung der Löschung erlaube ich mir, Ihnen eine Frist bis zum (2 Wochen) zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich rechtliche Schritte einleiten, die für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sein werden.
Mit freundlichen Grüßen,