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Darf ich selbst auch abmahnen ...

Moorhuhn_Martin

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14. Juni 2004
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... wegen unbestellter/unangeforderter Emails?

Denn einerseits sind mir die bis zu 30 Werbe-Emails am Tag nicht nur lästig, nein, sie kosten inzwischen auch Geld (SMS-Benachrichtigung auf Handy, Online-Kosten zum runterladen...), sondern sie täten meinem strapazierten Geldbbeutel auch gut. *hähähähä!*

Absender-Postadressen sind teilweise bekannt. "Nette" Abbestellungen/Beschwerden haben kein Ergebnis gehabt.

Was meint Ihr? Kann ich mit sowas meinem RA beauftragen?
 
Wenn NETTE Abbestellungen nicht fruchten, warum nicht? Ich würde mal mit meinem RA darüber reden und dann auch abmahnen lassen, falls dieser meint, dass das möglich sei.

Viele Grüße,
Jan
 
Hi,
also ohne die Zunft der Rechtsanwälte angreifen zu wollen, aber ein Rechtsanwalt dürfte zunächst mal erhebliche Kosten produzieren und wenn man man dann nicht nachweisen kann, dass die emails tatsächlich vom Angesprochenem gekommen sind, dürfte man wohl selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
Zudem lauern in Abmahnungen eine Menge prozessualer Schwierigkeiten:
So muss unter anderem nachgewiesen werden, dass auch zukünftig emails drohen.
Ebenso könnte man ja auch Lotto-Faber abmahnen, weil der einen mit Post bombadiert.

Sofern ich selbst "Opfer" dieser emails bin, schicke ich immer ein 4 MB-Packet zurück, manchmal auch an den admin-C. Da dieses inzwischen schon einige User machen, bringt dieses dem Absender sehr viel mehr Ärger als mir und die Antworten begeisterter Kunden gehen dann bei ihm ohnehin unter.

Gruss

MIchael Dieckmann
 
Klar kannst Du selbst abmahnen. Ganz gleich ob Du oder der RA. Wenn Du Dich nicht auskennst wende Dich doch an Stefan (natürlich gegen Bezahlung).

Im übrigen kann es doch wurscht sein wieviel der RA an Kosten produziert, wenn der E-MailAbsender die unverlangten E-Mails nicht sein läßt - der Absender hat die Kosten zu zahlen, es sein denn er hat kein Geld.
 
@Boris:
Okay, natürlich kann man selbst abmahnen,
spielen wir den Fall doch mal durch:
E (Empfänger) bekommt (angeblich) von S (Sender) einmal die Woche eine e-mail, die E nicht wünscht. S reagiert nicht auf emails von E, indenen E dem S sagt, dass er das lassen soll. E wendet sich schriftlich (selbst oder durch einen RA (Rechtsanwalt) an S und fordert ihn zur Unterlassung auf ("mahnt S an").
Nun bekommt E keine emails mehr.
S behauptet er habe E nie emails geschickt, E behauptet das Gegenteil.
Rechtslage?
Meines Erachtens ist E beweispflichtig, und da er nicht beweisen kann, dass von S emails gekommen sind, trägt er zum einen die vorprozessualen Kosten (RA), als auch die Kosten des Rechtstreits sofern es dazu kommt.
Außerdem läuft eine Unterlassungsklage ohnehin leer, weil E ja keine Mails mehr bekommt.
Durch den von E inganggesetzten Schriftverkehr kann S ihn zudem auf Festellung verklagen, dass das was E schreibt nicht stimmt.

Insgesamt ein teurer Spass für E.

MIchael Dieckmann
 
@Michael,
natürlich muss der Empfänger beweisen, dass er eMails bekommen hat. Dies kann er jedoch mittels Auszug aus dem E-Mail-Programm machen. GGf. im Bestreitenfall den Provider hören, der die POP zur Verfügung stellt.

Im übrigen ist der Vergleich Post / E-Mail (hier: Faber) schlecht, da Du keine Kosten im Bezug auf Postsendungen hast. Bei E-Mails hast Du sehr wohl Kosten wie Telefonkosten, etc.

Mal sehen was unser Stefan dazu meint.
 
Zu aller erst:

Dieser Entwurf findet sich in der advo24 Bibliothek:

Abmahnung gegen Junk-Mails/Spamming

Im folgenden finden Sie eine standardisierte Abmahnung, mit der Sie sich gegen unverlangte E-Mail-Werbung (Junk-Mails, Spamming) effektiv zur Wehr setzen können. Die Abmahnung ist sog. Freeware, Sie können die Mail somit frei nutzen. Dies ist ein kostenloser Service von advo24.de für Sie.


Ihr advo24.de-Team

------------------------------------------------------------


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte(r) Frau/Herr...,

am TT.MM.JJJJ erhielt ich Ihre E-Mail „Betreff“.

Da ich zuvor nicht in geschäftlichen Kontakt zu Ihnen getreten bin, bin ich über den Erhalt Ihrer E-Mail sehr überrascht. Wie Sie sicherlich wissen, ist diese moderne Form des Cold-Calling, sog. Spamming oder Junk-Mailing, nach der Rechtssprechung nicht zulässig (vgl. nur LG Ellwangen Urt. v. 27.8.1999 oder AG Charlottenburg Urt. v. 21.3.2000). Ich erlaube mir daher, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr Geschäftsgebaren zum einen Ihren Wettbewerbern einen Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch nach §§ 13, 1 UWG an die Hand gibt.
Zum Anderen bin ich meinerseits dazu befugt, Unterlassensklage zu erheben (§§823, 1004 BGB). Ferner kann auch ich einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 FernAbsG geltend machen. Denn § 2 FernAbsG, wonach bei der Werbung per E-Mail umfangreiche Informationspflichten Ihrerseits unter anderem zu Ihrer Identität bestehen, ist ein Schutzgesetz zu Gunsten des Verbrauchers im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, welches die Fernabsatz-Richtlinie der Europäischen Union umsetzt. Diese rechtlichen Schritte behalte ich mir weiterhin ausdrücklich vor.

(ggf.: Sie benutzen für Ihre gewerbliche Tätigkeit eine Freemailer-Adresse / einen Free-Webspace-Anbieter. Ich empfehle Ihnen daher ausdrücklich die wiederholte aufmerksame Durchsicht der AGBs der Anbieter, in denen regelmäßig ausbedungen wird, dass der von Ihnen vermittelte Inhalt ausschließlich rein privater Natur sein darf. Ihr dargebotenes Handeln ist jedoch geschäftlicher Art und widerspricht mithin in rechtswidriger Art und Weise dem Vertragsinhalt Ihrer Geschäftsbeziehung zum Anbieter.)

Zudem mache ich von meinem Auskunftsanspruch gem. § 34 BDSG Ihnen gegenüber Gebrauch. Teilen Sie mir sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten, ihre Herkunft und Empfänger, den Zweck der Speicherung und Personen und Stellen, an die sie die Daten weiterübermittelt haben, mit. Dieser Anspruch bezieht sich auch auf Daten, die Sie nicht in Dateiform gespeichert haben (§ 34 Abs. 2 BDSG). Ich mache ferner von meinem Recht Gebrauch, die Löschung sämtlicher personenbezogenen Daten verlangen zu können, § 35 BDSG.

Für die Übermittlung dieser Informationen und die Bestätigung der Löschung erlaube ich mir, Ihnen eine Frist bis zum (2 Wochen) zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich rechtliche Schritte einleiten, die für Sie mit erheblichen Kosten verbunden sein werden.

Mit freundlichen Grüßen,
 
Zum Zweiten:

Im übrigen ist alles andere eine Frage des Einzelfalls.

Keine sinnvollen Möglichkeiten bestehen, wenn der Spammer oder die beworbene Site aus dem Ausland stammen.

Kann hingegen der Spammer und/oder die beworbene Site als deutsch ermittelt werden, so lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt, der dann die erforderlichen Maßnahmen (strafbewehrte Unterlassungserklärung, Einstweilige Verfügung, Klage) durchführt.
 
"Nach fruchtlosem Verstreichen ..."

Ist das Wort fruchtlos so gewollt oder ein Fehler?
 
@boris: fruchtlos ist glaube ich korrekt. Habe ich auch schonmal so geschrieben und bei vielen anderen Rechtsanwälten so gesehen.

@Stefan

Sicherlich wird der Regelfall so ablaufen, dass der "ColdCaller" meint, er sei im Recht und daher das Schreiben der mails unstreitig ist.

Man gehst aber, wenn man den ersten Schritt tut, ein Risiko ein, da man ja die emails schwer beweisen kann.  

Gruss nach Dresden

Dieckmann
 
@Dickmann, bitte leeesen. Nicht Boris, sondern Sebastian hat das mit dem "fruchtlos" hinterfragt.
 
@boris: Bitte lesen! Michael D. aus C. heißt Diekmann und nicht (man ist der) Dickmann ;-))

@Michael: Die E-Mail an den Spammer hat ja auch prozessual keine Bedeutung. Ihr Zugang wird daher nicht zu beweisen sein. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass der eine oder andere Spammer nach Erhalt der Mail seine Nerverei einstellt - und das ist ja schließlich der Zweck der Übung.

Herzliche Grüße an alle im Forum aus einem kalten und verregneten Dresden und Tschüss für heute (ich gehe jetzt mit ein paar Multimedialeuten ins Brauhaus am Waldschlösschen ein Bierchen trinken).

Euer Stefan
 
@Borís: Sorry, kommt nicht wieder vor :-X

@Stefan : PROST  8)
und viel Spass bei der vielleicht politischen Stammtischrunde. Wer stellt denn in Dresden den nächsten OB? Wählergemeinschaft?  

Gruss aus Celle

Michael Dieckmann

PS Ich nehme es wirklich keinem Übel, sofern man Dieckmann falsch schreibt, es gibt Leute in unserem Schwimmverein, die mich seit 20 Jahren kennen und immernoch glauben, dass ein langes "i" nur mit einem k (nicht ck) möglich wäre...
Wie heisst es so schon in der Jurisprudenz:
Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.
 
@dieckmann - Off topic: Bürgermeisterwahl in DD

Bis gestern sah alles so aus, als ob Ingolf Rossberg (breites Wahlbündnis aus SPD, PDS, Grüne, Teile der FDP, ÖDP) mit seinen überraschenden 47% im ersten Durchgang in die Pole-Position vor OB Wagner (CDU) für den zweiten Lauf gerückt wäre.

Da kam allerdings Berghofer (ehemaliger SED-Bürgermeister von Dresden) neu ins Spiel, der für den zweiten Durchgang kandidieren will. Derzeit wird gerätselt, was der Mann damit bezweckt. Es wird schon von einem Komplott Berghofer/Wagner gemunkelt, denn: im zweiten Wahlgang reicht die relative Mehrheit eines Kandidaten. Und Berghofer kann da eigentlich nur eines erreichen: Die Schwächung von Rossberg und mithin den Sieg von Wagner. Ich halte diese Verschwörungstheorie allerdings für Unsinn und glaube, dass Berghofer von einem eigenen Sieg überzeugt ist; dies dürfte ihm indes kaum gelingen.
 
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