Es würde ja in Südtirol zugestellt. Meines Wissens muss die Denic löschen, wenn in DE keine zustellbare AdminC-Kontakt-Adresse hinterlegt ist. Ein Fall der laut einem BGH-Urteil, glaube aus 2011, als "sofort erkennbar" und damit auch "zumutbar prüfpflichtig" sein sollte.
LG
Thomas
Meines Erachtens fällt diese Admin-C Sache in das Schikaneverbot BGB §226
§ 226 BGB Schikaneverbot - dejure.org bzw. GWB § 19
GWB - Einzelnorm (speziell bei aserbeidschan.de hat das OLG Frankfurt geschrieben "Im Übrigen hat die Beklagte (DENIC) mit Ihrer Kündigung auch gegen §19,20 GWB verstoßen."
Ich sehe wirklich keinen Grund, warum ein Schweizer, Österreicher. Liechtensteiner oder von mir aus auch Südtiroler (d.h. die Leute die laut Amtssprache Deutsch haben) und in der Nähe von Deutschland wohnen, einen teuren Admin-C "kaufen" müssen da die DENIC so wie bei mir ja auch die Kündigung für die davos.de direkt nach Wien geschickt hat und nicht via Admin-C zugestellt hat. Zeitlicher Aspekt (z.B. wenn der Owner in Neuseeland ist), Portokosten oder Sprache kann hier kein Grund sein) Der Admin-C wurde ja nach meines Wissens aus diesen Gründen geschaffen da es wohl für die DENIC nicht zumutbar wäre, wenn die ein Kündigungsschreiben erst ins chinesische übersetzen müssen und dann mit teurem Porto nach China senden müssen und hier viel länger auf eine Antwort warten müssten als wenn der Admin-C in Deutschland ist. Bei CH/LI/AT/IT treffen diese Punkte alle nicht zu. Auch ist die Sache, dass man ggf. den Admin-C verklagen kann, meinens Wissens (Urteil ??) auch vom Tisch, da man den Admin-C nicht verklagen bzw. er für Rechtsverstöße des Owners haftbar gemacht werden kann. Notfalls kann die DENIC ja die Domain noch immer löschen wenn der Owner und Admin-C nicht erreichbar sind.
Dort wo ich bei deutschen Gerichten verklagt wurde, bekam ich die Klage auch direkt nach Wien zugestellt und habe anschließend einen deutschen Anwalt kontaktiert und war, zumindest bei den letzten Prozessen, IMMER bei den mündlichen Verhandlungen in Deutschland vor Ort. Warum soll eine DENIC besser gestellte sein als ein deutsches Gericht ? Mir wurde noch NIE eine rechtliche Sache zu meinem deutschen Admin-C zugestellt wodurch sich die Frage stellt, warum ich relativ viel Geld im Jahr für meinem deutschen Admin-C (Anwalt) bezahlen muss und dadurch schlechtere Konditionen habe als ein Deutscher ? Immerhin ist DE, AT und IT in der EU. Bei der Schweiz und Liechtenstein könnte man ggf. argumentieren, dass diese nicht in der EU sind.
Nachdem ich wegen der davos.de Löschung mit der DENIC sowieso noch ein Hühnchen zu rupfen habe, packe ich vielleicht diese Admin-C Sache für AT, CH, LI und ggf. IT in die Klage dazu da es damals auch Probleme wegen des Admin-C gab da ich damals meine deutsche Firma in Berlin und mich als Geschäftsführer als Admin-C angegeben habe und die DENIC meinte, dass ich ja in Wien wohne und nicht in Berlin und deshalb der Admin-C unzulässig ist. Deshalb steht nun ein deutscher Anwalt als Admin-C in meine .de Domains drinnen, den ich natürlich auch bezahlen muss.
Harry