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Deal aber keine zahlung

disadan

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27. Apr. 2012
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Hallo,

was mich derzeit etwas ärgert, ist das manche sich nicht an den vereinbarten Deal halten. Also man hat per e-mail etwas vereinbart ist das dann nicht bindend? Rein rechtlich gesehen müsste das doch ein Vertrag sein?
Wie steht es denn da mit den "Käufern" von außerhalb? Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt?

Kann man sich da in irgendeiner Form schützen?
Gruß
Dan
 
Prinzipiell entsteht auch bei der Zusage per Mail ein Vertrag.

Bei ausländischen Geschäftspartnern hast Du dann eher ein praktisches Problem: Bei kleineren (und ggf. mittleren) Deals lohnt der Aufwand oft nicht, Deine Forderung durchzusetzen. Du hast ja auch das Risiko, dass es ggf. nicht klappt und Du auf den dafür entstandenen Kosten sitzen bleibst.

Viele Grüße

August
 
Das ist leider an der Tagesordnung

Das sich viele nicht an vereinbartes halten..

Wenn ich das ganze Geld hätte von Vereinbarungen von domaindeals

dann könnte ich glatt noch 3 Wochen Urlaub dranhängen...

gruss aus Kroatien juergen
 
Oft kann ein Anruf helfen :stupido2:

Ansonsten:
- 1. Mahnung
- 2. Mahnung
- Inkasso
- Anwalt

VG
Christoph
Inkassoforum.de
 
Dabei zu beachten ist aber auch das Widerufsrecht: Widerrufsrecht

Gruß Jens
marzipan.info

Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, ohne Fernabsatz kommt lediglich ein ebenso direkt bindender Verbrauchsgüterkauf zustande - sofern Domains so eingestuft werden.
Zwischen Verbraucher und Verbraucher sowie Unternehmer und Unternehmer gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht! Leider denken viele, dass sie es sich überall in 2 Wochen anders überlegen können. Dem ist nicht so!
Auch bei Ladenkäufen z.B. gibt es gesetzlich bei Mangelfreiheit kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das ist immer Kulanz des Unternehmens.
 
Ich stelle mir gerade vor wie das wäre wenn Sedo ein Widerrufsrecht hätte... totales Chaos
 
Wir meistens nicht einfach sein mit einer E-Mail als Nachweis.

Das ist quatsch. Sofern es sich um ein gewerblich-tätiges Gegenüber handelt, gilt auch eine mündliche Vereinbarung oder sogar ein konkludentes Handeln als abgegebene Willenserklärung, die i.d.R. nicht widerruflich ist ohne sich Schadenersatz pflichtig zu machen!
 
Das ist quatsch. Sofern es sich um ein gewerblich-tätiges Gegenüber handelt, gilt auch eine mündliche Vereinbarung oder sogar ein konkludentes Handeln als abgegebene Willenserklärung, die i.d.R. nicht widerruflich ist ohne sich Schadenersatz pflichtig zu machen!

So sehe ich das auch....doch hält das scheinbar keinen davon ab....
 
na dann wünsch ich mal schöne Ferien ;) nach Kroatien...ist der Sommer dort angekommen??

Das ist leider an der Tagesordnung

Das sich viele nicht an vereinbartes halten..

Wenn ich das ganze Geld hätte von Vereinbarungen von domaindeals

dann könnte ich glatt noch 3 Wochen Urlaub dranhängen...

gruss aus Kroatien juergen
 
so isses

Dem habe auch ich nichts mehr hinzuzufügen :)

Das Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern, ohne Fernabsatz kommt lediglich ein ebenso direkt bindender Verbrauchsgüterkauf zustande - sofern Domains so eingestuft werden.
Zwischen Verbraucher und Verbraucher sowie Unternehmer und Unternehmer gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht! Leider denken viele, dass sie es sich überall in 2 Wochen anders überlegen können. Dem ist nicht so!
Auch bei Ladenkäufen z.B. gibt es gesetzlich bei Mangelfreiheit kein Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das ist immer Kulanz des Unternehmens.
 
@disadan

Angekommen ist gut wir hatten hier in den 3 Wochen

Temperaturen von 33 bis 40 Grad,ich weiss gar nicht mehr was Regen ist..


Da stehst du morgens auf Hitze gehst Abends ins Bett Hitze.....

Das Meerwasser hatte hier schon 30 Grad....
 
Temperaturen von 33 bis 40 Grad,ich weiss gar nicht mehr was Regen ist..


Da stehst du morgens auf Hitze gehst Abends ins Bett Hitze.....

...ist ja schrecklich, da ist man ja nur am schwitzen.
Da lobe ich mir die frischen 16 Grad mit einer steifen Brise Wind....Ahoi! :D

Gruß Jens
nordseeinsel.com
 
Sofern es sich um ein gewerblich-tätiges Gegenüber handelt, gilt auch eine mündliche Vereinbarung oder sogar ein konkludentes Handeln als abgegebene Willenserklärung, die i.d.R. nicht widerruflich ist ohne sich Schadenersatz pflichtig zu machen!
Ich habe doch gar nichts dazu geschrieben, wann es eine rechtskräftige Vereinbarung gibt oder nicht.

Wenn Du Schadenerstz willst, musst Du Nachweise haben. Eine E-Mail ist extrem dürftig ( da sehr leicht fälschbar), einen mündlicher Vertrag (ohne Zahlung oder Übetragung der Domain) wohl kaum nachweisbar.
 
Ich habe doch gar nichts dazu geschrieben, wann es eine rechtskräftige Vereinbarung gibt oder nicht.

Wenn Du Schadenerstz willst, musst Du Nachweise haben. Eine E-Mail ist extrem dürftig ( da sehr leicht fälschbar), einen mündlicher Vertrag (ohne Zahlung oder Übetragung der Domain) wohl kaum nachweisbar.

klar, doch es kann ja nicht angehen dass da draussen willkürlich Käufe abgeschlossen werden ohne das jemand (in der Regel der Käufer) dafür zu Rechenschaft gezogen wird.
Man sollte sich mal evtl. überlegen diese Lücke zu schliessen. Oder meint ihr nicht? Ideen?? Vorschläge? Ich wäre für eine Art der Identifizierung, bevor man das Verhandeln anfängt. Zumindest im deutschsprachigem Raum.
 
klar, doch es kann ja nicht angehen dass da draussen willkürlich Käufe abgeschlossen werden ohne das jemand (in der Regel der Käufer) dafür zu Rechenschaft gezogen wird.
Mensch, das ist doch eine Sache der Vertragsparteien. Wenn ich Dich nicht kenne, wird die Vereinbarung halt anders aussehen, als wenn ich Dich persönlich kenne. Und auf dem Betrag kommt es auch an. Wenn Leute Verträge schließen, sind doch BEIDE Seiten dafür zuständig. Wenn jemand mit einem Unbekannten einen Vertrag über 5000 Euro mündlich oder per E-Mail schließt, dann ist er meiner Meinung nach selbst schuld.

Du willst jetzt nicht den Gesetzgeber einschalten oder? Ich möchte auch in Zukunft ein Kaugummi am Kiosk kaufen können, ohne meinen Ausweis zeigen zu müssen ;-)
 
Mensch, das ist doch eine Sache der Vertragsparteien. Wenn ich Dich nicht kenne, wird die Vereinbarung halt anders aussehen, als wenn ich Dich persönlich kenne. Und auf dem Betrag kommt es auch an.

Du willst jetzt nicht den Gesetzgeber einschalten oder? Ich möchte auch in Zukunft ein Kaugummi am Kiosk kaufen können, ohne meinen Ausweis zeigen zu müssen ;-)


In der Regel ist ein Kiosk auch immer an der ein und derselben Stelle, somit ist der Betreiber für mich greifbar oder ich kann mich bei einer Behörde über diesen Informieren. Mal ganz davon abgesehen muss ein Kioskbetreiber Informationen am "Laden" sichtbar haben. Auch Firmenschild(chen) genannt ;-).
Aber vielleicht sollte man Domains in Zukunft am Kiosk verkaufen?! Da wird ja direkt bezahlt.
Doch ich gebe die recht mit deinem Argument. Doch in 90% der Fälle kennt man ja den Kerl aus Australien/Amerika oder Afrika ja nicht. Also dann kein Deal weil man sich nicht kennt?
:elefant:

Stephan :beerglass: ;-)
 
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