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DENIC Registrierungsdatum

Adomino

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12. Juni 2007
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Was meint Ihr ? Darf die DENIC dem Domaininhaber das Letzt-Registrierungsdatum der Domain vorenthalten ? Ich meine nicht alle Informationen der Vorbesitzer (Name/Anschrift) oder wann die Domain das erste Mal registriert wurde (Domain-History) sondern lediglich das letzte Registrierungsdatum der eigenen Domain ja die Domain ja zwischendurch gelöscht worden ist. Diese Information ist bei allen GTLDs und fast allen ccTLDs über eine einfache WHOIS-Abfrage ersichtlich - nur leider nicht bei der DENIC.

Wenn ich eine Domain kaufe, dann erwerbe ich ja somit auch alle Rechten und Pflichten des Vorbesitzers. Bei einem Autokauf erhalte ich auch den Typenschein mit den Informationen der Vorbesitzer inkl. dem Erstanmeldedatum, bei einem Immobilienkauf kann ich als Domaininhaber (in diesen Fall sogar jeder Fremde) in das Grundbuch sehen und sehe sogar alle Pfändungen und wer und wann die Vorbesitzer waren.

Harry
 
Wenn ich eine Domain kaufe, dann erwerbe ich ja somit auch alle Rechten und Pflichten des Vorbesitzers.

Man kauft keine Domain. Das sagen wir nur umgangssprachlich. Juristisch aber sieht es anders aus.
Man erwirbt lediglich die Nutzungsrechte / das Recht zur Verwendung.

Eine Domain ist ja keine Ware die man anfassen kann und auch nichts was man völlig unabhängig von der Denic (oder wer immer zuständig ist bei anderen Endungen) verwenden kann.
 
Ist mir schon klar, dass man bei einem Domainkauf "nur" ein Bünden an Rechten erwirbt. Die Frage ist, welche Art von Rechten das sind und warum die DENIC beim WHOIS diese doch sehr interessante Info nicht anzeigt.

Je älter eine Domain ist, umso wertvoller könnte sie doch auch sein. Diese Information wäre für einen Domainankauf oder Domainverkauf beiderseits sehr interessant.

Sicher gibt es archive.org, nur dort steht auch nur drinnen wann (das erste Mal) der archive.org Robot die Webseite gescannt hat.

Harry
 
Hast Du mal direkt bei DENIC nachgefragt? Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.
 
Hast Du mal direkt bei DENIC nachgefragt? Ich habe da gute Erfahrungen gemacht.

Ich habe die DENIC gebeten, dass die mir bitte das Letzt-Registrierungsdatum geben weil ich das für interne Statistik-Zwecke (welches sind meine ältesten Domains) und als positives Argument für den Verkauf meiner Domains benötige. Die Denic meinte darauf hin nur, dass die mir nur das Datum geben können ab wann ich selber Inhaber der Domains geworden bin. Das weiß ich aber selber auch (KK-Datum) Von der SWITCH und von der NIC.AT habe ich das RegDatum meiner Domains bereits bekommen. Scheinbar ist die DENIC die einzige Registry weltweit die dem Domaininhaber das RegDatum, vermutlich aus Datenschutzgründen !, nicht geben will.

Demnach verstößt es scheinbar gegen deutsches Recht (Datenschutz) wenn ich als Domaininhaber erfahren möchte, wann der erste Besitzer die Domain registriert hat. :bird:

Wenn ich nicht Inhaber der Domains wäre, würde ich das ja noch einsehen aber als Inhaber müsste es doch wie bei einem Typenschein (Auto) oder bei einem Grundbuchauszug das Letzt-Registrierungsdatum zu erhalten.

Welchen Grund hast Du der DENIC genannt warum Du das RegDatum wissen willst ?

Harry
 
Recht auf Eigentum an Domains

Ich finde es weit sinnvoller darauf hin zu arbeiten, dass man wirklich auch Eigentümer einer Domain wird. Die ganzen Probleme ergeben sich nur daraus, dass man kein Eigentum erwirbt. Es wird für Kauf und "Verlängerung" für Domains bezahlt, über die man gar nicht vollumfänglich verfügen und bestimmen kann. Teilweise werden Domains den "Nutzungsrechtsinhabern" ja sogar willkürlich (ohne jede Gerichtsverhandlung) entzogen; auch bei .de Domains.

Da stellt sich auch die Frage, ob die derzeitige Praxis nicht gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte rechtswidrig ist:

Artikel 17 - Eigentumsgarantie
- Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Eigentumsgarantie
 
Ich finde es weit sinnvoller darauf hin zu arbeiten, dass man wirklich auch Eigentümer einer Domain wird. Die ganzen Probleme ergeben sich nur daraus, dass man kein Eigentum erwirbt. Es wird für Kauf und "Verlängerung" für Domains bezahlt, über die man gar nicht vollumfänglich verfügen und bestimmen kann. Teilweise werden Domains den "Nutzungsrechtsinhabern" ja sogar willkürlich (ohne jede Gerichtsverhandlung) entzogen; auch bei .de Domains.

Da stellt sich auch die Frage, ob die derzeitige Praxis nicht gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte rechtswidrig ist:

Artikel 17 - Eigentumsgarantie
- Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Eigentumsgarantie

Also nach meiner Meinung läuft bei der DENIC gewaltig was rechtlich schief und ich glaube auch, dass hier deutsche Gesetze nicht eingehalten werden. Durch meine davos/de Klage gegen die DENIC werden wir ja sehen wie das die Richter sehen.

Harry
 
Da stellt sich auch die Frage, ob die derzeitige Praxis nicht gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte rechtswidrig ist:

Artikel 17 - Eigentumsgarantie
- Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
- Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Stell Dir mal vor, Du besitzt Ackerland. Du vergibst ein Papier auf dem steht "wer dieses Papier besitzt, darf das Ackerland bewirtschaften und abernten. Dieses Papier ist übertragbar. Mir ist stets mitzuteilen, wer dieses Papier gerade besitzt. Der jeweilige Besitzer zahlt mir xyz Euro im Jahr."

Meinst Du im Ernst, dass der jeweilige Besitzer nun ein dauerhaftes Recht an dem Ackerland hat und Du es ihm nie wieder wegnehmen kannst und Du absolut keinen Einfluss mehr hast was damit geschieht?

Vergleichbar mit dem Ackerland sehe ich es mit Domains. Die Denic besitzt kein Ackerland sondern Domains.


Durch meine davos/de Klage gegen die DENIC werden wir ja sehen wie das die Richter sehen.

Das glaub ich jetzt jawohl nicht... Wie oft klagst Du eigentlich gegen irgendwas?
 
Das glaub ich jetzt jawohl nicht... Wie oft klagst Du eigentlich gegen irgendwas?

Mittlerweile bin ich schon sehr "klagefaul" geworden. Meist verteidige ich mich nur mehr wenn ich (nach meiner Ansicht zu unrecht) verklagt werde.

Generell: Wenn mir aber jemand versucht oder noch schlimmer gesehen, Besitz wegnimmt, dann denke ich ist es wohl auch mein Recht zu klagen. Ich glaube kaum, dass es jemand gibt, der es so ganz einfach akzeptiert, dass einem sein Eigentum gestohlen bzw. versucht wird, sein Eigentum zu stehlen.

Harry
 
Die Angabe dieses Datums seitens der Denic, am Besten per Whois Abfrage, würde ich auch sehr begrüßen. War es nicht gar so, dass vor einigen Jahren diese Information noch eingesehen werden konnte? Oder täusche ich mich da? Auf den Ausgang im Fall davos*de bin ich ja auch mal sehr gespannt.. Die Klage sehe ich als absolut begründet.
 
Stell Dir mal vor, Du besitzt Ackerland. Du vergibst ein Papier auf dem steht "wer dieses Papier besitzt, darf das Ackerland bewirtschaften und abernten. Dieses Papier ist übertragbar. Mir ist stets mitzuteilen, wer dieses Papier gerade besitzt. Der jeweilige Besitzer zahlt mir xyz Euro im Jahr."

Meinst Du im Ernst, dass der jeweilige Besitzer nun ein dauerhaftes Recht an dem Ackerland hat und Du es ihm nie wieder wegnehmen kannst und Du absolut keinen Einfluss mehr hast was damit geschieht?

Vergleichbar mit dem Ackerland sehe ich es mit Domains. Die Denic besitzt kein Ackerland sondern Domains.

Hi,

Für Grundstücke gibt es aber das Grundbuch und dort sind die Besitzverhältnisse klar eingetragen. Wer im Grundbuch steht dem gehört es auch und der kann damit machen was das Gesetz eben zulässt. Bei Pachtverträgen etc. müsste festgestellt werden ob es sich um dingliches oder nicht dingliches Recht handelt, zwecks der Eigentümerrechte.

Da ist es nicht so einfach oder überhaupt nicht möglich das jemand daherkommt, Besitzansprüche und Fristen vorgibt, und das Grundstück so einfach einen neuen Besitzer bekommt. Oder das die Gemeinde, Stadt, Bundesland einfach das komplette Grundstück wegschnappt ohne es angemessen zu entschädigen. Bei Grundstücken/Immobilien undenkbar, bei Domains wie man sieht aber leicht möglich.

Ich persönlich finde es schon dreist das Domainnamen so einfach ihren Besitzer wechseln können bzw. das man so einfach das Recht daran verlieren kann.

mfg
 
Ich persönlich finde es schon dreist das Domainnamen so einfach ihren Besitzer wechseln können bzw. das man so einfach das Recht daran verlieren kann.

mfg

naja, so ist es ja eventuell gar nicht. vielleicht stellt das gericht auch fest, dass der domaininhaber die domain zu unrecht hatte, bzw. damit gegen geltendes recht verstossen hat.

ihr tut ja alle so, als haette man ihm seine namensdomain weggenommen. ich hatte schonmal gesagt, dass ich persönlich glaube, dass es zu harrys ungunsten ausgeht, wir werden sehen.

@harry
gibts da eigentlich was neues, bzw. termine?
 
Die Angabe dieses Datums seitens der Denic, am Besten per Whois Abfrage, würde ich auch sehr begrüßen. War es nicht gar so, dass vor einigen Jahren diese Information noch eingesehen werden konnte? Oder täusche ich mich da? Auf den Ausgang im Fall davos*de bin ich ja auch mal sehr gespannt.. Die Klage sehe ich als absolut begründet.

Bei .ch Domains war früher das Reg-Datum ersichtlich. Bei .de Domains kann ich mich nicht daran erinnern dieses gesehen zu haben.

Mir ist nicht so ganz klar, warum hier der Grund des Datenschutzes vorgeschoben wird. Bei GTLDs ist das RegDatum auch immer ersichtlich gewesen. Mit der Bekanntgabe des RegDatums weiß man ja trotzdem nicht, wer die Vorbesitzer der Domains waren. Wenn es so wäre, dann müsste eigentlich archive.org auch eine Datenschutzverletzung begehen und müsste verboten werden.

Harry
 
Welchen Grund hast Du der DENIC genannt warum Du das RegDatum wissen willst ?

Ich hatte damals keinen Grund genannt, allerdings war diese Abfrage in 2009 (da waren die vielleicht noch offener) und ich war auch der einzige Besitzer der Domain. Sorry, hatte ich vergessen. Ist bei Dir etwas anders...
 
Ich hatte damals keinen Grund genannt, allerdings war diese Abfrage in 2009 (da waren die vielleicht noch offener) und ich war auch der einzige Besitzer der Domain. Sorry, hatte ich vergessen. Ist bei Dir etwas anders...


Diese Information hätten die mir ja auch gegeben. Nur bringt mir das ja nichts wenn ich eine Domain kaufe. Wenn ich eine Domain selbst registriere, weiß ich ja, wann ich die Domain registriert habe. Da brauche ich nicht die DENIC fragen. Zur Not kann ich hier auch meinen Provider fragen falls ich die Info nicht mehr habe.

Harry
 
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