Adomino
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- 12. Juni 2007
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Was meint Ihr ? Darf die DENIC dem Domaininhaber das Letzt-Registrierungsdatum der Domain vorenthalten ? Ich meine nicht alle Informationen der Vorbesitzer (Name/Anschrift) oder wann die Domain das erste Mal registriert wurde (Domain-History) sondern lediglich das letzte Registrierungsdatum der eigenen Domain ja die Domain ja zwischendurch gelöscht worden ist. Diese Information ist bei allen GTLDs und fast allen ccTLDs über eine einfache WHOIS-Abfrage ersichtlich - nur leider nicht bei der DENIC.
Wenn ich eine Domain kaufe, dann erwerbe ich ja somit auch alle Rechten und Pflichten des Vorbesitzers. Bei einem Autokauf erhalte ich auch den Typenschein mit den Informationen der Vorbesitzer inkl. dem Erstanmeldedatum, bei einem Immobilienkauf kann ich als Domaininhaber (in diesen Fall sogar jeder Fremde) in das Grundbuch sehen und sehe sogar alle Pfändungen und wer und wann die Vorbesitzer waren.
Harry
Wenn ich eine Domain kaufe, dann erwerbe ich ja somit auch alle Rechten und Pflichten des Vorbesitzers. Bei einem Autokauf erhalte ich auch den Typenschein mit den Informationen der Vorbesitzer inkl. dem Erstanmeldedatum, bei einem Immobilienkauf kann ich als Domaininhaber (in diesen Fall sogar jeder Fremde) in das Grundbuch sehen und sehe sogar alle Pfändungen und wer und wann die Vorbesitzer waren.
Harry