Strafanzeige wegen
gewerbsmäßigen Betruges gemäß § 263 StGB Absatz 1 und 2 Punkte 1,3 und Hehlerei gemäß §§ 260, 261 StGB
gegen
Christoph Preuss als Geschäftsführer der
Euroweb Internet GmbH
Hansaallee 29940549 Düsseldorf
den an der Pfändung verfahrensbeteiligten Anwalt der
Kanzlei Berger, Feitzinger, Ziental GbR
Weißhausstraße 30
50939 Köln
Daniel Fratzscher als Geschäftsführer der
New Media Marketing- und Vertriebs GmbH
Wallstr. 16/ Haus G
10179 Berlin
Zum Nachteil von
Rene Walter,
Im Meerchen 13
64560 Riedstadt
Tatort:
Amtsgericht Berlin
Tathergang:
Der Beschuldigte zu 1) erwirkte zunächst mit Unterstützung der Anwälte der Beschuldigten zu 2) vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Walter.
Nachdem Herr Walter die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1.1.00,00 Euro nicht zahlte erwirkte die Beschuldigte zu 1) gemeinsam mit der Beschuldigten zu 2) eine Pfändung und Übertragung der Internet Domain nerdcore.de. Hier gaben diese unwahr und wider besseren Wissens an, diese Domain habe einen Wert von nur ca. 100,00 Euro.
Die Domain hat aber einen geschätzten Wert von ca. 50.000 bis 80.000 Euro. Dies wussten sowohl die Beschuldigten zu 1) als auch die Beschuldigten zu 2) dennoch ließen sich diese die Domain zu dem Wert von 100,00 Euro erfüllungshalber übertragen obwohl der Geschädigte zwischenzeitlich die Schuld bezahlt hatte.
Nachdem der Geschädigte öffentlich durch mehrere Medien ankündigte, er wolle gegen die Pfändung vorgehen, wurde die Domain vom Beschuldigten zu 1) an den Beschuldigten zu 3) übertragen, der sich also der Hehlerei nach § 260 StGB schuldig gemacht hat, denn hierzu ist seine Mittätigkeit erforderlich und er wusste, dass er eine Domain, also ein Recht, also ein Vermögen in Besitz nahm, welches dem Beschuldigten zu 1) kein rechtliches Eigentum erlangt hatte. Zudem haben der Beschuldigte zu 1) und der Beschuldigte zu 3) über Jahre hinweg das Geschäftsmodell der Tochterunternehmen der Euroweb Group (Düsseldorf), zu der beide Unternehmen gehören, entwickelt.
Der Beschuldigten zu 1) hat ht tp://www.nerdcore.de und ht tp://www.euroweb.de öffentlich verkündet, dass er die gepfändete Domain versteigern lasse. Den Mehrertrag(!) wolle er Wikipedia und dem Bund freier Journalisten spenden – und nicht etwa dem Geschädigten erstatten, an dritter Stelle erläuterte er, es handele sich um eine Übertragung erfüllungshalber, weshalb er über den Mehrerlös verfügen könne.
Rechtliche Bewertung:
Die Beschuldigten zu 1) und 3) sind u.a. Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) und der Webstyle GmbH (Berlin). Als solche wussten diese sehr genau, dass die Domain „nerdcore.de“ und damit das Vermögensrecht an dieser auf Grund extrem hoher Besucherzahlen einen Wert von ca. 50.000 bis 80.000 Euro also sehr weit mehr als 100,00 Euro hat. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dies auch dem Beschuldigten zu 2) nicht bekannt wahr. Der beabsichtigte Betrugsschaden ist also mit ca. 49.000 bis 79.000 Euro anzusetzen.
In einem vergleichbaren Fall, Bundesrepublik gegen den Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, KG Berlin, 2009, wurde in der Revison festgestellt, dass eine solche Pfändung den Tatbestand des vollendeten Betrugs erfüllt.
Weiterhin vertritt die Kanzlei Berger seit Jahren die Euroweb Internet GmbH und es musste schon mehrfach Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen diese gestellt werden, weil die Beschuldigten zu 1) und 2) in einem schon fast epischen Umfang Gerichten gegenüber falsche oder unvollständige Angaben machen um diese zu täuschen. In mehreren Fällen ist hierbei der Kanzlei der Beschuldigten zu 2) Mitwisserschaft und also Mittäterschaft nachweisbar.
Demnach haben sich die Beschuldigten zu 1) und 2) dauerhaft zu der Begehung von Straftaten verbunden.
Auch die Beschuldigten zu 1) und 3) sowie 2) und 3) arbeiten eng zusammen, hier liegen enge Wechselbeziehungen vor, die Webstyle GmbH, der der Beschuldigte zu 2) vorsteht gehört zur Euroweb Group, wird von der Beschuldigten zu 1) gelegentlich als „Webdepartment Berlin“ bezeichnet und wird ebenfalls von den Beschuldigten zu 2) dauerhaft und regelmäßig (in mehreren hundert Verfahren!) vertreten. Die Beschuldigten zu 2) vertraten die Beschuldigte zu 2) in weit mehr als 1500(!) Verfahren vor dem AG und LG Düsseldorf. Hier ist von einer engen und bis ins Kriminelle reichenden Zusammenarbeit auszugehen.
Gegen den Beschuldigten zu 1) ist im Zusammenhang mit einer vom LG Hildesheim, Az. 7 S 232/09 festgestellten arglistigen Täuschung im Geschäftsverkehr bereits Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges in mehreren tausend Fällen mit einem Gesamtschaden in Höhe von mehreren 10 Mio. Euro erstattet worden.
Herr Walter erlitt einen hohen Vermögenschaden, den er nur durch die zwischenzeitliche Rückübertragung durch Einschaltung eines Anwalts mindern konnte. Ob er hierdurch womöglich sogar in seiner Existenz gefährdet war muss durch Befragung von Herrn Walter festgestellt werden.
Nach den Veröffentlichungen des Beschuldigten zu 1) auf ht tp://www.nerdcore.de und ht tp://www.euroweb.de steht fest, dass der Beschuldigte zu 1) von der Überpfändung wusste, denn er kündigte an, dass er diese versteigern lasse. Den Mehrertrag(!) wolle er Wikipedia und dem Bund freier Journalisten spenden. Hierdurch steht also der Prozessbetrug fest. Auf Grund des Überpfändungsverbotes hätte das Amtsgericht Berlin der Pfändung und dann der Übertragung der Domain, also des Rechtes, also des Vermögens nicht zugestimmt. Der Beschuldigte zu 2) wusste, dass die Domain ein Vielfaches dessen wert war, als das, was er gemeinsam mit dem Beschuldigten zu 2) dem Gericht vorsätzlich unwahr vormachte, so den Irrtum des Gerichtes erregte und die Vermögensübertragung zum Nachteil des Geschädigten bewirkte, den Tatbestand des Betruges also erfüllte.
Mit der Übertragung der Domain sollte ganz eindeutig eine Rückführung des Vermögens zu Herrn Walter wesentlich erschwert werden. Der Beschuldigte zu 3) wusste von dem Vorgang, nahm aber dennoch mit diesem Ziel, eine Rücküberführung zu vereiteln, teil und machte sich so der Mittäterschaft am Betrug und auch der Hehlerei schuldig.
Beweismittel:
Der Geschädigte, Herr Walter, kann Aussagen zu den Akten der Gerichte machen.
Diese Akten, insbesondere des AG Berlin sind zum Beweis beizuziehen.
DENIC eG
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt
Tel. 069 27235 0
kann und wird als Zeuge durch einen Mitarbeiter die Domainübertragung
a) von Herrn Walter auf die Euroweb Internet AG des Beschuldigten zu 1)
b) vom Beschuldigten zu 1) auf den Beschuldigten zu 3)
bezeugen und Schriftverkehr hierzu vorlegen.
Der Unterzeichner hat Bildschirmfotos und Ausdrucke von Nercore.de, die beweisen, dass der Beschuldigte zu 1) die Spenden aus dem zu erwartenden Mehrerlös versprach.