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Der Fall nerdcore.de : Domainpfändung durch Euroweb

Arithmos

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06. Sep. 2007
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Zuletzt bearbeitet:
Aus der Seite des Anwaltes der Firma, die die Domain kassiert hat:

Der Schuldner betrieb im Internet unter einer deutschen Top-Level-Domainadresse eine Internetplattform...
Ich wusste bis eben garnicht, dass es mehrere gibt.

Zu diesem bekannten Vermögen des Schuldners zählte seine deutschsprachige Top-Level-Domainadresse.
Welche das wohl sein mag?

Wir sollten dem Anwalt dies hier um die Ohren hauen.

In der Sache wird es wohl schwierig werden, sofern der Betroffene
durch die Nutzung der Domain seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Der Schuldner hat sich so verhalten, wie seine Webseite lautet und
jegliche Hinweise, Urteile und sonstige öffentliche Zustellungen
offensichtlich nicht zu Gemüte geführt, bzw. nicht darauf reagiert.
Und nun geht das Heulen durch die Szene.

Ahoi!
 
Seh' ich wie Paule...die T.A.Z, die ich sehr selten zitiere, schreibt

"Wie es dazu kam, dazu hat sich René Walter zuvor etwas undiplomatischer geäußert: "Ich wurde im Sommer letzten Jahres von Euroweb abgemahnt", sagte er blog.rebellen.info, "weil ich sie als die Arschgeigen bezeichnet habe, die sie sind. Und ich hab mich um die Abmahnung nicht gekümmert. Dafür zahle ich jetzt die Rechnung."

Und weiterhin:

"Was die Zukunft von Nerdcore anbelangt, gibt sich René Walter gelassen: "Mir ist im Grunde egal, was passiert. Ich hab eh Bock auf was Neues, vielleicht ist das jetzt die Gelegenheit." Er hat trotzdem einen Anwalt eingeschaltet, sicher ist sicher.


Tja - was soll man dazu noch sagen? Die Post sollte man dann schon mal öffnen....
 
Finds eine tolle Imagekampagne der Firma, echt nicht schlecht sich so dem Hass zig Tausender Internetuser auszusetzen aber ich finds ganz gut so bekommt das Thema Abmahungen mal ein bisschen mehr Öffentlichkeit, weil alles was man da so mitbekommt wer und weshalb Abgemahnt wird ist einfach nur noch :eeek:.

Alles in allem wohl ein ziemlicher Schuß ins eigene Bein und dann auch noch hinzugehen und zu Schreiben das man die Einnahme spendet find ich noch besser zumal ja alles was über den Pfändungsbetrag geht so oder so an den ehemaligen Besitzer der Domain zurück gehen muss! :hmmmm2:

Prost
Thomas
 
Wer sich über die Geschäftspraktiken der abmahnende Firma infor-
mieren möchte, kann bei Gelegenheit hier und hier mal vorbeischauen
und sich schlau machen.

Für mich sind da zwei Dinge aufeinandergeprallt: ein erst-nicht-und-
nun-doch-zahlen-wollender Mensch (zu spät ist zu spät) und eine Firma,
deren Geschäftspraktiken schon öffentlichen Wirbel verursacht hat.

Klar, dass sie sich mit der Pfändung bei den ich-will-alles-möglichst-
kostenlos-Kulturjüngern im Internet nicht gerade beliebt machen.
Dass man gepfändetes Gut nur zur Befriedigung der eigenen, gerichtlich
geltend gemachten Kosten heranziehen darf, steht vermutlich auch
ausser Frage. Fragt sich nur, warum sie sich nicht vor ihrer Meldung
hinsichtlich der Spende bei ihren Anwälten schlau gemacht haben.

Hier könnt ihr euch anschauen, was man alles über die Firma möglichst
nicht sagen sollte, wenn man sich keine Abmahnung einfangen möchte.
Für diejenigen, die auf den Link nicht [mehr] zugreifen können: Auf
keinen Fall darf man schreiben, dass die Firma Euroweb mit Verglaub
<sic> minderwertige Websites erstellt
, und auch nicht, dass sich da
einer mit Dreck eine Goldene Nase verdient.
Ebensowenig dass in deren
Projekten unverhältnismäßig viel Schrott ist
und noch viel weniger, dass
es sich da um überbezahlte Pfuscher handelt.
Also Obacht, was ihr so
schreibt!

Was ich in diesem Zusammenhang viel bemerkenswerter finde, ist das
Verhalten des Hosters und der DENIC.
Zur meiner Anfrage bei der Denic habe ich von einem freundlichen Leser erfahren, dass die Denic sich aus solchen Angelegenheiten heraushält, weil der Vertrag zwischen dem Registrar/Provider und dem Nutzer besteht. Die Provider verweisen ihrerseits wieder auf Denic, weil sie die Dienstleistung der Denic nur durchreichen. Damit sieht die Denic das Ganze wohl anders als der BGH der beschlossen hat
Quelle
Das BGH-Urteil findet ihr hier.


Interessant und lesenswert finde ich übrigens auch diesen Artikel von
Rechtsanwalt Thomas Schwenke, der detailliert aufzeigt, was, wann
und warum alles passieren kann in Sachen Domainpfändung.

Günni hatte sich 2006 mal die taz.de unter den Finger reißen wollen.

Cool finde ich auch, dass die Freischreiber (einer der beiden, die andere
ist wikipedia, die wehren sich gerade auch schon gegen das Geschenk),
die die Firma mit dem Erlös aus der Versteigerung der Domain beglücken
wollte, denen schon mal absagte.

Ahoi!
 
Es ist doch folgender Maßen gelaufen:

Die Firma geht hin und mahnt den Blogger ab weil er seine Meinung über die Firma geäußert hat, d.h. dem Blogger wird die Abmahung zugestellt auf die er nicht reagiert.

Weiter geht es dann mit einem Gerichtlichen Mahnbescheid worauf der Blogger wieder nicht reagiert hat, letztendlich folgt dann der Vollstreckungsbescheid und wenn der Blogger darauf auch nicht reagiert hat, hat die Firma das Recht zu Pfänden das heißt aber nicht das jemals ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung geprüft hat, den solange kein Einspruch gegen den Mahnbescheid oder aber den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird gilt die Forderung als Anerkannt und ist somit Rechtskräftig obwohl die Forderung evtl. ungerechtfertigt ist!

Denn es ist Tatsächlich so das wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegt die Forderung als anerkannt gilt egal was oder warum da gefordert wird.

ACHTUNG SARKASMUS!!!
Das heißt wenn Ihr einfach Geld verdienen wollt geht hin und erwirkt einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid, mit einer Forderung die ihr euch gerade mal so ausgedacht habt, gegen eine Person von der ihr wisst das Sie bei solchen Dingen lieber den Kopf in den Sand steckt als sich drum zu kümmern und ihr habt nie wieder Geldprobleme!

Gruß
Thomas
 
Für diejenigen, die auf den Link nicht [mehr] zugreifen können: Auf
keinen Fall darf man schreiben, dass die Firma Euroweb mit Verglaub
<sic> minderwertige Websites erstellt
, und auch nicht, dass sich da
einer mit Dreck eine Goldene Nase verdient.
Ebensowenig dass in deren
Projekten unverhältnismäßig viel Schrott ist
und noch viel weniger, dass
es sich da um überbezahlte Pfuscher handelt.
Also Obacht, was ihr so
schreibt!

Wie jetzt, wenn ich sage die Firma Euroweb ist SCHROTT, denn verklagen die mich?

Sind wir jetzt schon so weit, dass ich eine Schrottfirma nicht mehr Schrottfirma nenne darf? "Big Brother", "Doublespeech"?

AlexS
 
Wie jetzt, wenn ich sage die Firma Euroweb ist xxxxx, denn verklagen die mich?

Sind wir jetzt schon so weit, dass ich eine Schrottfirma nicht mehr Schrottfirma nenne darf? "Big Brother", "Doublespeech"?

AlexS

Alex, den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäusserung sollte man kennen, wenn man sich nicht unbedingt ein Urteil einfangen will. Die deutschen Gerichte wissen da sehr wohl zu unterscheiden.

"ist ....." ist eine Tatsachenbehauptung
"meiner Meinung nach ist...." ist eine Meinungsäußerung, die aber auch gewisse Grenzen nicht überschreiten darf.

Wer über andere Firmen schreibt, sollte sich genau überlegen was und wie er es schreibt. Und wenn man schon Tatsachen behauptet, sollte man die ggf. vor Gericht belegen können.

Bei diesen gelben und blauen Briefumschlägen wäre s angeraten einen Anwalt fragen, wenn man sich nicht genau darüber im Klaren ist was da abläuft.


Grüsse

123meins
 
Der Betreiber von Nerdcore ist selber schuld das er die Domain verloren hat, mein Mitleid hält sich daher sehr in Grenzen.

Bis gestern kannte ich weder Euroweb noch Nerdcore....

Beide nicht wichtig.

Gruss
 
Update:

Laut Denic-Whois ist die Domain inzwischen wieder auf René Walter registriert.

Bei mir löst sie allerdings noch auf die Euroweb-Inhalte auf.

Hier ein aktuelles Interview zum Stand der Dinge:

Nerdcore.de: Der Blogger schlägt zurück - Futurezone

Demnach hat R.W. rechtliche Schritte eingeleitet und hatte die ausstehenden Kosten auch schon vor der Pfändung bezahlt.

Ich erkenne da Parallelen zu diesem Fall:

Von Gravenreuth war 2008 wegen versuchten Betrugs an der taz und der Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Gravenreuth hatte die taz wegen einer eingegangenen Bestätigungsmail abgemahnt und im Nachhinein behauptet, die nachweislich eingegangene Zahlung der taz nicht erhalten zu haben. Er pfändete die Domain und versuchte sie gewinnbringend zu versteigern. Bei einer Hausdurchsuchung wurde jedoch die per Fax gesendete Eingangsbestätigung der Zahlung gefunden, was zu seiner Verurteilung geführt hat.

Günter von Gravenreuth: Tod eines Anwalts - taz.de

Ob auch irgendwann eine Eingangsbestätigung der Zahlung bei Euroweb auftauchen wird?

Es scheint keine einfache Sache zu sein mit solch einer Pfändung und will gut überlegt sein. Insbesondere bei einem Blogger ...
 
Gravenreuth hat einen Newsletter bei der TAZ bestellt, daraufhin eine Bestätigungsmail bekommen, und DAFÜR die TAZ verurteilten lassen, und wollte deren Domain taz.de verscheuern?

AlexS
 
Richtig, so war es. Wenigstens war seine letzte Handlung konsequent.

Ganz so ist ja jetzt nicht. Hätte RW auf die Abmahnung/Klage reagiert, hätte es wahrscheinlich gar keine Pfändung gegeben. Das ein so dreist agierendes Unternehmen wie Euroweb das ausnutzt, ist ja nicht verwunderlich. Klagewütige Irre gibt es ja schliesslich immer. ;-)

Gruss
 
Weil es nicht nur netzdynamisch sondern auch rechtlich sehr interessant ist, hier etwas zu den Hintergründen dieses Falls:

Interessant z.B. diese Zeilen:
Euroweb konnte von Walter nach dessen Angaben etwa 1.100 Euro zuzüglich Zinsen verlangen. Nerdcore.de beherbergte aber eines der besucherstärksten Blogs Deutschlands. Fachleute schätzen den Wert der Domain auf 50.000 bis 80.000 Euro.
[...]
Wie sich nun herausstellt, hat Euroweb gegenüber dem Gericht erklärt, die Rechte an Nerdcore.de hätten einen “Schätzwert” von 100 Euro (in Worten: einhundert Euro). Nur in Höhe dieses Betrages wären nach Auffassung von Rechtsanwalt Dominik Boecker die Verpflichtungen Walters erloschen, hätte die Pfändung Bestand gehabt. Walter hätte also trotz Kaperung seiner Domain noch einmal rund 1.000 Euro zahlen müssen.
Nerdcore.de geht zurück an Rene Walter | law blog

Die 100 Euro für solch eine Domain stehen übrigens in einem recht zwergenhaften Verhältnis zu den ansonsten überaus ambitionierten Preisen der Fa. Euroweb - die ich hier nicht verlinken will: euroweb.de/de/service-preise.php


Mal sehen, ob R.W. tatsächlich so angriffslustig ist, wie er sich gibt, und jetzt klären lässt, welcher Schaden ihm denn nun durch diese vorübergehende Enteignung entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, so war es. Wenigstens war seine letzte Handlung konsequent.

Also ich war viele Jahre BEGEISTERTER TAZ-Abbbonent. Die TAZ ist die einzige wirkliche "linke" Zeitung gewesen damals. Das ist so eine Art Grasswurzel Unternehmen. Die Leute wegen einer BESTÄTIGUNGSMAIL eines angeforderten Newsletters zu verklagen, und zu versuchen DEREN Domain zu verticken.....
.....das hat der echt versucht?

AlexS
 
Sieht so aus, als hätte sich Euroweb selbst ins Knie geschossen. Unglaublich wie man sich so sehr ins Abseits manövrieren kann.

Die Todsünde Gleichgültigkeit...

...Die Euroweb Internet GmbH hatte sich in einer bundesweit beispiellosen Aktion gegen den scheinbar rechtsfreien Raum Internet gewehrt und die Domain nerdcore.de rechtskräftig gepfändet...

Denic skandalös...

...Offensichtlich hat die Denic eG in der Vergangenheit schon mehrfach Recht und Gesetz ignoriert und scheint eine eigene Legislative etablieren zu wollen.

Quelle: h**p://blog.euroweb.de/das-internet-%E2%80%93-eine-rechtsfreie-zone/

Darf ich schreiben, dass ich selten so einen Müll gelesen habe ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich skurril. Und sehr unterhaltsam.

Offensichtlich gibt es bei Euroweb kein funktionierendes Krisenmanagement.

Dann will ich mal nachhelfen:
Im Falle von Unternehmenskrisen, die die weitere Existenz eines Unternehmens bedrohen, wären mögliche strategische Handlungsoptionen zur Bewältigung der Krise:

  • Ganzheitliches Krisenmanagement
  • Verkauf des Unternehmens
  • Liquidation (also Auflösung) des Unternehmens
  • Sanierung.
Krisenmanagement
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheint wohl jemand Anzeige gegen Euroweb erstattet zu haben. Lt. netzpolitik.org war es aber nicht RW. Habe es mal kopiert, falls die Kommentare verschwinden.


Strafanzeige wegen

gewerbsmäßigen Betruges gemäß § 263 StGB Absatz 1 und 2 Punkte 1,3 und Hehlerei gemäß §§ 260, 261 StGB

gegen
Christoph Preuss als Geschäftsführer der
Euroweb Internet GmbH
Hansaallee 29940549 Düsseldorf

den an der Pfändung verfahrensbeteiligten Anwalt der
Kanzlei Berger, Feitzinger, Ziental GbR
Weißhausstraße 30
50939 Köln

Daniel Fratzscher als Geschäftsführer der
New Media Marketing- und Vertriebs GmbH
Wallstr. 16/ Haus G
10179 Berlin
Zum Nachteil von

Rene Walter,
Im Meerchen 13
64560 Riedstadt

Tatort:

Amtsgericht Berlin

Tathergang:

Der Beschuldigte zu 1) erwirkte zunächst mit Unterstützung der Anwälte der Beschuldigten zu 2) vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Walter.

Nachdem Herr Walter die Kosten des Verfahrens in Höhe von 1.1.00,00 Euro nicht zahlte erwirkte die Beschuldigte zu 1) gemeinsam mit der Beschuldigten zu 2) eine Pfändung und Übertragung der Internet Domain nerdcore.de. Hier gaben diese unwahr und wider besseren Wissens an, diese Domain habe einen Wert von nur ca. 100,00 Euro.

Die Domain hat aber einen geschätzten Wert von ca. 50.000 bis 80.000 Euro. Dies wussten sowohl die Beschuldigten zu 1) als auch die Beschuldigten zu 2) dennoch ließen sich diese die Domain zu dem Wert von 100,00 Euro erfüllungshalber übertragen obwohl der Geschädigte zwischenzeitlich die Schuld bezahlt hatte.

Nachdem der Geschädigte öffentlich durch mehrere Medien ankündigte, er wolle gegen die Pfändung vorgehen, wurde die Domain vom Beschuldigten zu 1) an den Beschuldigten zu 3) übertragen, der sich also der Hehlerei nach § 260 StGB schuldig gemacht hat, denn hierzu ist seine Mittätigkeit erforderlich und er wusste, dass er eine Domain, also ein Recht, also ein Vermögen in Besitz nahm, welches dem Beschuldigten zu 1) kein rechtliches Eigentum erlangt hatte. Zudem haben der Beschuldigte zu 1) und der Beschuldigte zu 3) über Jahre hinweg das Geschäftsmodell der Tochterunternehmen der Euroweb Group (Düsseldorf), zu der beide Unternehmen gehören, entwickelt.

Der Beschuldigten zu 1) hat ht tp://www.nerdcore.de und ht tp://www.euroweb.de öffentlich verkündet, dass er die gepfändete Domain versteigern lasse. Den Mehrertrag(!) wolle er Wikipedia und dem Bund freier Journalisten spenden – und nicht etwa dem Geschädigten erstatten, an dritter Stelle erläuterte er, es handele sich um eine Übertragung erfüllungshalber, weshalb er über den Mehrerlös verfügen könne.

Rechtliche Bewertung:

Die Beschuldigten zu 1) und 3) sind u.a. Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH (Düsseldorf) und der Webstyle GmbH (Berlin). Als solche wussten diese sehr genau, dass die Domain „nerdcore.de“ und damit das Vermögensrecht an dieser auf Grund extrem hoher Besucherzahlen einen Wert von ca. 50.000 bis 80.000 Euro also sehr weit mehr als 100,00 Euro hat. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dies auch dem Beschuldigten zu 2) nicht bekannt wahr. Der beabsichtigte Betrugsschaden ist also mit ca. 49.000 bis 79.000 Euro anzusetzen.

In einem vergleichbaren Fall, Bundesrepublik gegen den Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth, KG Berlin, 2009, wurde in der Revison festgestellt, dass eine solche Pfändung den Tatbestand des vollendeten Betrugs erfüllt.

Weiterhin vertritt die Kanzlei Berger seit Jahren die Euroweb Internet GmbH und es musste schon mehrfach Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen diese gestellt werden, weil die Beschuldigten zu 1) und 2) in einem schon fast epischen Umfang Gerichten gegenüber falsche oder unvollständige Angaben machen um diese zu täuschen. In mehreren Fällen ist hierbei der Kanzlei der Beschuldigten zu 2) Mitwisserschaft und also Mittäterschaft nachweisbar.

Demnach haben sich die Beschuldigten zu 1) und 2) dauerhaft zu der Begehung von Straftaten verbunden.

Auch die Beschuldigten zu 1) und 3) sowie 2) und 3) arbeiten eng zusammen, hier liegen enge Wechselbeziehungen vor, die Webstyle GmbH, der der Beschuldigte zu 2) vorsteht gehört zur Euroweb Group, wird von der Beschuldigten zu 1) gelegentlich als „Webdepartment Berlin“ bezeichnet und wird ebenfalls von den Beschuldigten zu 2) dauerhaft und regelmäßig (in mehreren hundert Verfahren!) vertreten. Die Beschuldigten zu 2) vertraten die Beschuldigte zu 2) in weit mehr als 1500(!) Verfahren vor dem AG und LG Düsseldorf. Hier ist von einer engen und bis ins Kriminelle reichenden Zusammenarbeit auszugehen.

Gegen den Beschuldigten zu 1) ist im Zusammenhang mit einer vom LG Hildesheim, Az. 7 S 232/09 festgestellten arglistigen Täuschung im Geschäftsverkehr bereits Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges in mehreren tausend Fällen mit einem Gesamtschaden in Höhe von mehreren 10 Mio. Euro erstattet worden.

Herr Walter erlitt einen hohen Vermögenschaden, den er nur durch die zwischenzeitliche Rückübertragung durch Einschaltung eines Anwalts mindern konnte. Ob er hierdurch womöglich sogar in seiner Existenz gefährdet war muss durch Befragung von Herrn Walter festgestellt werden.

Nach den Veröffentlichungen des Beschuldigten zu 1) auf ht tp://www.nerdcore.de und ht tp://www.euroweb.de steht fest, dass der Beschuldigte zu 1) von der Überpfändung wusste, denn er kündigte an, dass er diese versteigern lasse. Den Mehrertrag(!) wolle er Wikipedia und dem Bund freier Journalisten spenden. Hierdurch steht also der Prozessbetrug fest. Auf Grund des Überpfändungsverbotes hätte das Amtsgericht Berlin der Pfändung und dann der Übertragung der Domain, also des Rechtes, also des Vermögens nicht zugestimmt. Der Beschuldigte zu 2) wusste, dass die Domain ein Vielfaches dessen wert war, als das, was er gemeinsam mit dem Beschuldigten zu 2) dem Gericht vorsätzlich unwahr vormachte, so den Irrtum des Gerichtes erregte und die Vermögensübertragung zum Nachteil des Geschädigten bewirkte, den Tatbestand des Betruges also erfüllte.

Mit der Übertragung der Domain sollte ganz eindeutig eine Rückführung des Vermögens zu Herrn Walter wesentlich erschwert werden. Der Beschuldigte zu 3) wusste von dem Vorgang, nahm aber dennoch mit diesem Ziel, eine Rücküberführung zu vereiteln, teil und machte sich so der Mittäterschaft am Betrug und auch der Hehlerei schuldig.

Beweismittel:
Der Geschädigte, Herr Walter, kann Aussagen zu den Akten der Gerichte machen.
Diese Akten, insbesondere des AG Berlin sind zum Beweis beizuziehen.

DENIC eG
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt
Tel. 069 27235 0
kann und wird als Zeuge durch einen Mitarbeiter die Domainübertragung
a) von Herrn Walter auf die Euroweb Internet AG des Beschuldigten zu 1)
b) vom Beschuldigten zu 1) auf den Beschuldigten zu 3)
bezeugen und Schriftverkehr hierzu vorlegen.

Der Unterzeichner hat Bildschirmfotos und Ausdrucke von Nercore.de, die beweisen, dass der Beschuldigte zu 1) die Spenden aus dem zu erwartenden Mehrerlös versprach.

Quelle: h**p://blog.euroweb.de/das-internet-%E2%80%93-eine-rechtsfreie-zone/ Kommentar #15
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich staune, dass niemand euroweb kennt.

Ich kenne mindestens 30 Fälle persönlich, bei denen die Kunden von Euroweb sich übers Ohr gehauen fühlen, weil sie geködert wurden mit der Masche:
"wir brauchen Referenzkunden, die Webseite wird Sie nichts kosten"
dann
"Sie müssen sich sofort entscheiden, eine spätere Zusage ist nicht mehr möglich"
und dann die Krönung
"schön, dass Sie unser Referenzkunde in Ihrer Stadt werden wollen. Wie Sie wissen, braucht jede Webseite eine technische Grundlage, einen Server. Kostet monatlich nur 139 Euro. bitte unterschreiben Sie hier.Sie haben ohnehin 14 Tage ein Widerrufsrecht"
Der Kunde, völlig überrascht, gutmütig und ohne technische Kenntnisse (meist Handwerker) unterschreibt in der Regel einen Dreijahresvertrag.
Wenn der Kunde seinen Irrtum bemerkt, hat er keine Chance, um aus den Verträgen zu kommen, denn die sind wasserdicht.
 
Ich staune, dass niemand euroweb kennt.

Ich kenne mindestens 30 Fälle persönlich, bei denen die Kunden von Euroweb sich übers Ohr gehauen fühlen, weil sie geködert wurden mit der Masche:
"wir brauchen Referenzkunden, die Webseite wird Sie nichts kosten"
dann
"Sie müssen sich sofort entscheiden, eine spätere Zusage ist nicht mehr möglich"
und dann die Krönung
"schön, dass Sie unser Referenzkunde in Ihrer Stadt werden wollen. Wie Sie wissen, braucht jede Webseite eine technische Grundlage, einen Server. Kostet monatlich nur 139 Euro. bitte unterschreiben Sie hier.Sie haben ohnehin 14 Tage ein Widerrufsrecht"
Der Kunde, völlig überrascht, gutmütig und ohne technische Kenntnisse (meist Handwerker) unterschreibt in der Regel einen Dreijahresvertrag.
Wenn der Kunde seinen Irrtum bemerkt, hat er keine Chance, um aus den Verträgen zu kommen, denn die sind wasserdicht.

...wundert mich nicht...die meisten hier bieten vermutlich ja kein Webdesign an als Hauptberuf...und spätestens wenn uns jemand 139 für's Hosting abnehmen wollte, würde der nen Tritt in den Allerwertesten bekommen. Denn die Hosting und Serverpreise kennen wir ja :-). Was man nicht kennen kann, sind die unzähligen Abzocker, die so unterwegs sind.

Da tun sich ja Abgründe auf, bei dem, was Du da schreibst...

Aber ich staune auch, dass Leute einen 5000 Euro Vertrag ohne Nachdenken einfach so unterschreiben...Heftigst...da wird wahrscheinlich hoher psychologischer Druck ausgeübt...Denn auch beim minderbemittelstem Handwerker müssten doch die Alarmglocken klingeln, wenn er 36 Monate mit 139 Euro multipliziert...wir jeden ja jetzt nicht über ne Abzockfalle mit 159 Euro Jahresgebühr im Kleingedrucktem, sondern über 5K.

Und Du kennst 30 von denen persönlich? Wie haste die kennengelernt? Bietest Du Webdesign an? Sorry, das soll keine Unterstellung sein, Domizlla...aber 30? Wo lernt man die kennen? In einer Selbsthilfegruppe? Bei der Verbraucherberatung? Ernsthaft jetzt.

Ich staune...Nicht dass Du denkst, ich will das jetzt gutheissen, oder die Schuld auf die Kunden schieben...aber ich bin von den Socken...Gucken die Leute kein "Akte-X" oder wie das heisst? Vielleicht sollte Barbara Salesch mal einmal die Woche nen Internet-Abzocker auf die RTL-Anklagebank bringen und in den Bunker schicken, damit das auch beim letzten Menschen ankommt...

Mich würde wirklich mal interessieren, wie das im Detail abläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir gerade die Preisliste angesehen (siehe Post #13).

Ob die auch Miniseiten für Domainer anbieten? :pcguru:
 
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