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Der Weg zu meiner Portfolio Website

Registriert.org im Index

Wow, da hat Tante Google ja schnell indexiert. Domain vor 3 Tagen registriert, 1 Tag online und schon zu finden.

Suchbegriff: "Registriert" auf Platz 21 Seite 3, "Domainportfolio" auf platz 95 Seite 10
Mal sehen was da noch geht.

Gruß
Volker
 
Klar schnell indexiert, wenn man hier von CD verlinkt :)

Nicht zu früh freuen, nach "registriert" sucht
schliesslich niemand ;(
 
Hallo Volker,

Ich habe ebenfalls vor, mein Domain Portfolio in naher Zukunft endlich auch direkt zu vermarkten. Deine website gefaellt mir sehr gut und laedt zur Nachahmung ein :top:

Du scheinst aber auch das gleiche Problem zu haben, mit dem ich im Augenblick konfrontiert bin: Impressum bzw. Firmen-Bezeichnung. Auf Deiner Homepage heisst es "Hier präsentieren die UniDot Media ihr Domainportfolio" und im Impressum steht die Geschaeftsbezeichnung "UniDot Media" ueber Deinem Namen/Anschrift. Ohne Angabe eines entsprechenden Rechtszusatzes gehe ich aber davon aus, dass es sich bei "UniDot Media" weder um eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) noch um eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) handelt. Als Einzelunternehmer bzw. Gewerbetreibender darfst Du aber nur dann unter einem "Fantasienamen" firmieren, wenn dieser ins Handelsregister eingetrage ist und auch nur dann mit dem quaelend altertuemlichen Zusatz "eK" (eingetragener Kaufmann).

Entweder hast Du bewusst auf die Pflichtangaben zur Identitaet von "UniDot Media" (Rechtszusatz & Umsatzsteueridentifikationsnummer) im Impressum verzichtet oder Du benutzt als Einzelunternhmer faelschlicherweise einen Firmennamen. In beiden Faellen ist dein Impressum also nicht rechtskonform und das Risiko einer Abmahnung heise online - Urteil: Vergessen der Umsatzsteuer-ID im Impressum ist abmahnfähig wuerde mir Kopfzerbrechen bereiten.

Da ich das gleiche Problem habe verstehe ich Dich sehr gut. "UniDot Media" klingt wesentlich besser als z.B. "Volker H. Domain Marketing." Dennoch ist sowas in Deutschland (im Gegensatz zu den USA und den meisten anderen Laendern) rechtswidrig. Wenn man hierzuland ein "professionelles Auftreten" bei seiner Domainvermarktung anstrebt wird man sofort mit dem Verlust des Gewerbesteuerfreibetrags und evtl. sogar der Auferlegung von Koerperschaftssteuer (z.B bei Gruendung einer 100 Euro UG) abgestraft.

Die Optionen sehe ich wie folgt:

Option 1: Einfacher Gewerbetreibender ("Volker H. Domain Marketing" - Vor- und Nachname muessen per Gesetz ausgeschrieben werden). Nachteil: klingt amateurhaft.

Option 2: Handelsregistereintrag als eingetragener Kaufmann ("UniDot Media e.K."). Nachteil: mit dem Zusatz e.K. klingt UniDot Media ebenfalls amateurhaft.

Option 3: Du suchst Dir einen "Partner" und gruendest eine Personengesellschaft ("UniDot Media GbR"). Nachteil: Vertrauen, Logistik, persoenliche Haftung fuer den Partner etc.

Option 4: Du gruendest eine UG mit 100 Euro Stammkapital ("UniDot UG [haftungsbeschraenkt]"). Nachteil: administrativer- und steuerlicher Aufwand einer Kapitalgesellschaft erst bei Domainverkaeufen im sechstellingen Bereich zu rechtfertigen.


Bottom Line: es gibt keine gute Option.

Wie gesagt ich habe das gleich Problem und suche nach einer rechtskonformen Loesung. Koennte man im Impressum sagen:


Registriert.org wird betrieben von:

UniDot Media

UniDot Media ist ein Service von Volker H. Domain Marketing



Was denken die erfahrenen Domainer?

Viele Grüße,

Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange Vor- und Nachname im Impressum steht dürfte das kein Problem geben. Ich hatte bei meiner Betriebsprüfung sogar Belege nur mit Firmennamen (nicht eingetragen) und es gab keine Beschwerde.
 
Solange Vor- und Nachname im Impressum steht dürfte das kein Problem geben. Ich hatte bei meiner Betriebsprüfung sogar Belege nur mit Firmennamen (nicht eingetragen) und es gab keine Beschwerde.

Darauf sollte man aber nicht unbeding setzen. Denn immerhin ist man als Einzelunternehmer ja als Person Umsatzsteuer- bzw. Einkommenssteuerpflichtig. Und ohne die Nennung des Namens auf einem Beleg sollte dieser eigentlich nicht den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Ein gutes Steuerbüro sollte entsprechende Belege bereits bei der Buchung reklamieren.

Wie gesagt ich habe das gleich Problem und suche nach einer rechtskonformen Loesung. Koennte man im Impressum sagen:

Registriert.org wird betrieben von:

UniDot Media

UniDot Media ist ein Service von Volker H. Domain Marketing



Was denken die erfahrenen Domainer?

Viele Grüße,

Robert


Da in diesem Fall wiederrum mit einer nicht eingetragenen Firmenbezeichnung geworben wird, finde ich das auch nicht gut.
Maximal könnte man schreiben:
registriert*org wird betrieben von www*uni*dot*de
www*uni*dot*de ist ein Service von....

Ich persönlich finde das aber nicht sinnvoll.

Ich sehe die Angaben als Einzelunternehmen nach dem Schema "Max Muster Internetdienstleistungen" nicht problematisch. Letztlich steht hinter jeder Personengesellschaft bzw. einer GmbH auch nur eine Person.
Sehe es auch nicht so, das das Auftreten als Einzelunternehmen unprofessionell ist. Wer sich mit der Materie auskennt, weiß ja, das man z.B. in Bezug auf die persönliche Haftung als Einzelunternehmer deutlich im Nachteil gegenüber einer GmbH ist.

Schön das es auch mal jemanden gibt, der sich über die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben Gedanken macht. Denn ich Frage mich bei so manchen Impressum was man sich dabei gedacht hat.
 
Darauf sollte man aber nicht unbeding setzen. Denn immerhin ist man als Einzelunternehmer ja als Person Umsatzsteuer- bzw. Einkommenssteuerpflichtig. Und ohne die Nennung des Namens auf einem Beleg sollte dieser eigentlich nicht den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Ein gutes Steuerbüro sollte entsprechende Belege bereits bei der Buchung reklamieren.
...
Das ist klar, solange es sich aber um Einnahmen handelt... Die kann mir das Finanzamt gerne nicht anerkennen :D
 
Solange Vor- und Nachname im Impressum steht dürfte das kein Problem geben. Ich hatte bei meiner Betriebsprüfung sogar Belege nur mit Firmennamen (nicht eingetragen) und es gab keine Beschwerde.

Mir geht es nicht so sehr um eine Abmahnung vom Finanzamt, sonder eher von (unzufriedenen) Kunden, Mitbewerbern, oder arbeitslosen Anwaelten....

Die Grundsatzfrage ist, ob man als gewerbetreibender Domainer ("Max Mustermann Internetdienstleistungen") zwecks Marketing mit einem "label" wie z.B. "GenerischeswortMedia" werben darf, solange man im Impressum (und auf Briefkoepfen etc) eindeutig zwischen dem Label und der eigentlichen juristischen Firma "Max Mustermann" differenziert.
 
Mir geht es nicht so sehr um eine Abmahnung vom Finanzamt, sonder eher von (unzufriedenen) Kunden, Mitbewerbern, oder arbeitslosen Anwaelten....
Weiß ich. Das ist doch absolut gängig, egal ob bei Werbeagentur oder Dönerbude.

Wenn es dich stört dass der Name nur im Impressum steht, dann schreibe es noch zusätzlich in den Footer ("Domainrighteous ist ein Projekt von Max Mustermann Domainhandel") um dich weiter abzusichern.
 
Ich halte es sogar für einen Vorteil, mit eigenem Namen im Impressum zu stehen, wenn man Domains verkaufen will. Da weiß man als Käufer gleich, wer der richtige Ansprechpartner ist und wenn der auch der Domaininhaber ist - umso besser.

Gruß
M.
 
Option 3: Du suchst Dir einen "Partner" und gruendest eine Personengesellschaft ("UniDot Media GbR"). Nachteil: Vertrauen, Logistik, persoenliche Haftung fuer den Partner etc.

Viele Grüße,

Robert

Fantasienamen kann man nicht als GbR anmelden.
Firmenanmeldung und Name ist immer
Person1 & Person2 GbR (und mir Vor und Nachnamen, hin und wieder gibt es Ausnahmen das nur der Nachname verwendet werden muss.)

Einen Fantasienamen kann man dann zusätzlich auf Rechnungen usw. schreiben.

Grüße
 
Fantasienamen kann man nicht als GbR anmelden.
Firmenanmeldung und Name ist immer
Person1 & Person2 GbR (und mir Vor und Nachnamen, hin und wieder gibt es Ausnahmen das nur der Nachname verwendet werden muss.)

Einen Fantasienamen kann man dann zusätzlich auf Rechnungen usw. schreiben.

Grüße

@Domainist: danke fuer die Korrektur bzgl. GbR Namensgebung.

Cheers,
Robert
 
Du kannst bei einer Einzelfirma zusätzlich einen Fantasienamen verwenden.

Dieser ist nur "geduldet", da es früher "einfachen" Gewerbetreibenden untersagt war Fantasiebezeichnungen mitanzugeben.
(Natürliche Personen ohne Eintrag im Handelsregister)

Ausnahmen z.B. waren Bezeichnung für Gaststätten. Dies ist liberalisiert worden.

Infos erteilt dir jede IHK.

Wichtig ist bei einer Einzelfirma, dass du einen ausgeschrieben Vornamen und den Nachnamen angibst.
Dies ist dann auch der Firmenname, nicht die Fantasiebezeichnung.

Gruß
Markus
 
Hallo,

da war ich mal einen Tag außer Haus, nicht online, komme wieder und sehe Rege Diskussionen zu meinem Impressum.
Vor lauter Euphorie meiner neuen Seite habe ich das Impressum doch leicht vernachlässigt.

Nun habe ich sofort mit einem guten Freund, angehender Wirtschaftsjurist der gerade sein 2. Staatsexamen schreibt, mich über das Impressum unterhalten. Er meinte Angabe von Fantasienamen ohne Handelsregistereintrag sind geduldet solange der Vor und Nachname im Gleichen erwähnt wird. Er wollte sich am Montag nochmal genauer Schlau machen.

Daraufhin mit einem bekannten Geschäftsmann telefoniert, der Betreibt seit Jahren einen Veranstaltungsservice als Einzelunternehmer, und tritt unter Fantasiename - Vorname Nachname Veranstaltungsservice auf. Er meinte dies seie so legetim.

Habe mein Impressum und den Footer dementsprechend abgeändert. Jetzt heißt es "Fantasiename - Vorname Nachname Internetagentur".
Wobei der angehende Jurist sich nicht sicher ist ob wie momentan angegeben oder erst Vorname Nachname - Fantasiename rechtens ist. Denke kriege spätestens Dienstag Aufklärung.

Wenn ich keine Aufklärung bekomme werde ich mal einen Fachanwalt konsultieren, macht mir schon Sorgen so, das Impressum sollte schon wasserdicht sein.

Danke an alle für die Hinweise und schön das einigen meine neue Website gefällt.

Viele Grüße
Volker
 
Habe mein Impressum und den Footer dementsprechend abgeändert. Jetzt heißt es "Fantasiename - Vorname Nachname Internetagentur".
Wobei der angehende Jurist sich nicht sicher ist ob wie momentan angegeben oder erst Vorname Nachname - Fantasiename rechtens ist. Denke kriege spätestens Dienstag Aufklärung.

Die Reihenfloge, ob du jetzt zuerst deinen Fantasienamen und dann deinen Vor -und Zunamen oder umgekehrt ist meines Wissens ziemlich egal.

Die Hauptsache ist, dass du deinen Vor -und Zunamen mit dem Fantasienamen in Zusammenhang bringst, bzw. erwähnst.

grüsse,
andy
 
Die Hauptsache ist, dass du deinen Vor -und Zunamen mit dem Fantasienamen in Zusammenhang bringst, bzw. erwähnst.

grüsse,
andy

Ja, genau das sagte mir der angehende Jurist und zusätzlich der Veranstaltungsservicebetreiber auch.

"Firma" ist natürlich unter dem Vor- Nachnamen angemeldet, der Fantasiename ist nur ein Zusatz.

Grüße
Volker
 
Ich würde ggfs. auch mal die Gewerbeaufsicht in Deiner Stadt kontaktieren- die sind nämlich für so was auch zuständig, neben den selbsternannten Abmahnern...
 
Ich würde ggfs. auch mal die Gewerbeaufsicht in Deiner Stadt kontaktieren- die sind nämlich für so was auch zuständig, neben den selbsternannten Abmahnern...

Ja.... wenn Du das dann auch noch einem Zuständigkeitsbereich der
Gewerbeaufsicht zuordnen kannst, dann passt es ja....

Arbeitsschutz
Gefahrenschutz
Umweltschutz
Verbraucherschutz

Würde das im Bereich Umweltschmutz ansiedeln :top:

Gruß
Markus
 
Ja, genau das sagte mir der angehende Jurist und zusätzlich der Veranstaltungsservicebetreiber auch.

"Firma" ist natürlich unter dem Vor- Nachnamen angemeldet, der Fantasiename ist nur ein Zusatz.

Grüße
Volker

Es ist ganz einfach...

1. Schau in Deinen Gewerbeschein, wer Anmelder des Gewerbes ist,
der muss auch angegeben werden, mit vollständigem Vor- und Zunamen.

2. Wenn Du keinen Gewerbeschein hast stellt sich die Frage gar nicht.

Nichts anderes ist relevant.

Fantasiebezeichnungnen sind geduldet als Zusatz. Können aber im Laufe der Zeit ein Recht an einem Namen im gewerblichen Verkehr erlangen.

Insbesondere ist wichtig, dass Du niemandem der auch nur so ähnlich, phonetischer Gleichlaut, oder ein optisch ähnliches Logo hat, zu nahe kommst.

Recherech im Handelsregister, der örtlichen IHK, dem DPMA wäre sinnvoll,
ansonsten gibt gleich Haue mit der groben Kelle, denn Patent- und Markenrechtsanwälte wollen gut bezahlt sein.... ;)

Die Streitwerte liegen da gerne mal über 250.000

Gruß
Markus
 

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