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Die Eintragungen in die Whois-Datenbank der Denic genießen weder...

von wem sprichst du?

Gruesse
Holger

Ich selbst habe mich noch nie am Snapping von .de Domains versucht, und auch noch nie einen Service damit beauftragt, aber meine aus der Snapperscene gehört zuhaben, dass es da eben EINEN MANN gibt, der die meisten Premium-Domains bekommt. Ich habe das ein wenig vereinfacht in meiner Darstellung. Aber für die Internet Community ist es egal ob es EIN MANN ist, oder 10, es ist auf jeden Fall ein ganz kleiner Kreis von Leuten.

Liege ich da falsch?

AlexS
 
Übrigens "suggeriere" ich hier nichts ;-) Sprich mal ein paar Takte länger mit dem Denic Inhouse Justiziar und Deine Sicht auf die Dinge wird sich wandeln. Wir sind alle Domainer.

Warum sollte man automatisch die Sicht des Denic Justiziars übernehmen?
Was die Ansichten der Denic Rechtsabteilung unter Umständen wert sind, hat man ja beim vw.de Urteil gehsehen...

Auch bei den massenhaften Disputes auf .de Domains ist mir immer noch kein Urteil bekannt, bei dem der Disputesteller obsiegte.
Trotzdem macht man bei der Denic weiter wie bisher, denn man hat da ja seine eigene Sicht der Dinge...
 
Hast Du das VW Urteil gelesen ? Da teilte das Gericht die Meinung der Denic, hat nur eine vorübergehende Sonderregelung wegen der besonderen Bekanntheit von VW gewünscht.

Die Denic macht ja nicht weiter wie bisher, die hat ja ein neues CHPROV Verfahren eingeführt.

Wenn mein Provider eine Domain umzieht, ohne dafür berechtigt zu sien (hypothetisch, habe keine Provider) dann ist der mir gegenüber schadenersatzpflichtig.
 
Warum sollte man automatisch die Sicht des Denic Justiziars übernehmen?
Was die Ansichten der Denic Rechtsabteilung unter Umständen wert sind, hat man ja beim vw.de Urteil gehsehen...

Auch bei den massenhaften Disputes auf .de Domains ist mir immer noch kein Urteil bekannt, bei dem der Disputesteller obsiegte.
Trotzdem macht man bei der Denic weiter wie bisher, denn man hat da ja seine eigene Sicht der Dinge...

Nun, wenn die Denic SELBST aus EIGENINTERESSE den Dispute setzt, was genau willst Du da tun?

Und mich persönlich interessiert sehr wohl was der Hausjustiziar so denkt, denn was der denkt das tut er, und dagegen kannst Du (oder ich) so gut wie gar nichts tun.

Das "VW" Urteil haben die sehr, sehr lange hinausgezögert, und sich mit allen nur erdenklichen Mitteln gewehrt. Da hat nicht einfach mal so ein Oberlandesgericht gesprochen, und husch ist Denic gesprungen. Zudem war auch der Denic dann mal langsam klar, dass die (der Praxis ll.de Domains aus dem Rootfile herauszuhalten) zugrundeliegenden technischen Probleme so ganz langsam nicht mehr existieren, daher hat man dann irgendwann dem Ansinnen zugestimmt. Wäre Denic der Meinung gewesen, dass eine vw.de die Stabilität der ".de" Zone immer noch gefährdet (wie Denic das in der Vergangenheit angenommen hatte), dann wäre Denic vermutlich auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurscht. Security First, egal was Gerichte sagen. Gerichte sind nicht Betreiber von ccTLD Root-Nameservern und sollten besser auch keine sein.

Dass das ll.de Technik-Problem tatsächlich in den Analen der Server-Historie verschwunden ist wird bei ICANN's Umgang mit dem Problem klar: Kurzdomains sind rundum freigegeben, und ICANN ist da normalerweise EXTREM pingelig, wenn es um das DNS und potentielle Security Issues geht. DNS Security and Stability ist sozusagen der "Heilige Grahl" bei ICANN. Denic hatte wohl vor 13 Jahren nicht ganz Unrecht mit ihrer Befürchtung, ccTLD identische ll.de könnten von "dummen" (falsch konfigurierten) NS misinterpretiert werden. Und Denic hat ein klares Vorgehensschema: "Wir machen eine Regel (selten) und weichen dann nie mehr davon ab!". Egal ob die Regel nun Sinn macht oder nicht. Es gibt einfach keine Änderungen, es sei denn, der Druck wird so gross, dass man es tun muss! Daher kam die CHPROV (Registrartransfer) Änderung so spät (JAHRE zu spät) und daher musste erst ein Weltkonzern des Kalibers VW mit Atombomben auf die kleine Denic ballern, bevor sie sich rührten.

Aber ich denke alles über alles können wir mit der Denic sehr zufrieden sein. Im Vergleich zu anderen ccTLD Operators sind sie sehr gut.

AlexS
 
...dann wäre Denic vermutlich auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurscht. Security First, egal was Gerichte sagen.
Da schreibt die Denic auf ihrer Website selbst etwas anderes:

"Erst das endgültige Ergebnis dieser Auseinandersetzung, nämlich typischerweise ein rechtskräftiges (Hauptsache-)Urteil, wird von der DENIC umgesetzt."

Quelle:
Kann ich verlangen, dass die DENIC gegen eine Domain eingreift, die meine Rechte verletzt?

Von anderslautenden Aussagen, dass die Denic rechtskräftige Urteile nicht umsetzt ist mir nichts bekannt.

Und Denic hat ein klares Vorgehensschema: "Wir machen eine Regel (selten) und weichen dann nie mehr davon ab!".
Es sei denn, man verliert vor Gericht oder sieht keine Chance vor Gericht zu gewinnen, scheint mir...
 
Es sei denn, man verliert vor Gericht oder sieht keine Chance vor Gericht zu gewinnen, scheint mir...

Spielst Du auf das VW Urteil ab? Glaube mir, Sabine und Stephan hätten den aufmüpfigen Kleinwagenhersteller -wenn möglich- zunächst vor den Weltgerichtshof und danach selbst vors "Jüngste Gericht" gezerrt. Dei sind mitnichten "eingeknickt".

AlexS
 
Spielst Du auf das VW Urteil ab? Glaube mir, Sabine und Stephan hätten den aufmüpfigen Kleinwagenhersteller -wenn möglich- zunächst vor den Weltgerichtshof und danach selbst vors "Jüngste Gericht" gezerrt. Dei sind mitnichten "eingeknickt".

AlexS
so so...
vw.de

Und dann noch die ganzen anderen zweistelligen, einstelligen, KFZ Domainmanen, und die Rücknahme der Disputes (ach ne, das waren ja gar keine Disputes, sondern "technische Sicherungen", obwohl im Whois sogar "Dispute" stand...) auf generische Premium .de Domains.

Siehe:
Neue Domainendungen – eine Bedrohung für Premium Domains

Unter "nicht einknicken" verstehe ich da doch was anderes.

Naja, vielleicht hält sich die Denic dann doch letztendlich an die offizielle Rechtsprechung. In dieser Hinsicht kann ich das nur begrüßen. Ganz unabhängig davon, ob ich das vw.de Urteil nun richtig finde oder nicht.
 
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