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Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden

sre

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Was soll man zu solchen Urteilen noch sagen? *kopfschüttel*

Quelle: Landgericht Köln: Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden - Golem.de

Verwendet man ein Bild auf der Webseite und nennt den Urheber am Ende der Seite im Text, dann reicht das laut dem Urteil des LG Köln als Urheberrechtsvermerk nicht aus. (Urhebervermerk darf nicht vom Bild losgelöst werden)

Schreibt man aber den Namen des Fotografen in das Bild läuft man auch Gefahr abgemahnt zu werden, da dies eine nicht durch den Fotografen autorisierte Bearbeitung seines Werkes sein kann.

Da zweifelt man doch an jeglichem Praxisverstand des Gerichts. :(
 
Mal wieder Landgericht Köln, die herausgabe der RedTube-Nutzer-IPs war ja auch dem Landgericht Köln "zu verdanken".
 
Was soll man zu solchen Urteilen noch sagen? *kopfschüttel*

Quelle: Landgericht Köln: Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden - Golem.de

Verwendet man ein Bild auf der Webseite und nennt den Urheber am Ende der Seite im Text, dann reicht das laut dem Urteil des LG Köln als Urheberrechtsvermerk nicht aus. (Urhebervermerk darf nicht vom Bild losgelöst werden)

Schreibt man aber den Namen des Fotografen in das Bild läuft man auch Gefahr abgemahnt zu werden, da dies eine nicht durch den Fotografen autorisierte Bearbeitung seines Werkes sein kann.

Da zweifelt man doch an jeglichem Praxisverstand des Gerichts. :(

Ich finde das absolut logisch, nachvollziehbar und korrekt. Lediglich der Linktitel zu dem Artikel ist völlig irreführend.

Dem Linktitel nach können "direkte URLs zu Bildern zu Abmahnfallen führen". So wie ich es verstehe geht es aber gar nicht um "direkte URLs zu Bildern" sondern um direkte Verwendung von Bildern. das ist ein gewaltiger Unterschied.

Dass man ein fremdes Bild nicht einfach verwenden darf sollte jemdem bekannt sein. Leider glauben viele, man würde die Verwendung legalisieren, indem man den Urheber / die Quelle nennt. Das ist natürlich völliger Blödsinn.

Wenn Du ein Kunstwerk erschaffst und niemandem erlaubst, es zu verwenden, sieht die Sache auch nicht anders aus, wenn jemand es verwendet und dazuschreibt, dass es von Dir stammt. So einfach ist die Sache.

Und wenn jemand Dein Kunstwerk nimmt und es übermalt mit einem Text aus welchem hervorgeht, dass das Kunstwerk von Dir stammt, dann hast Du es immer noch nicht erlaubt und zusätzlich wurde Dein Werk auch noch verändert.

Aus meiner Sicht also alles völlig korrekt.
 
Ich finde das absolut logisch, nachvollziehbar und korrekt. Lediglich der Linktitel zu dem Artikel ist völlig irreführend.

Dem Linktitel nach können "direkte URLs zu Bildern zu Abmahnfallen führen". So wie ich es verstehe geht es aber gar nicht um "direkte URLs zu Bildern" sondern um direkte Verwendung von Bildern. das ist ein gewaltiger Unterschied.



Aus meiner Sicht also alles völlig korrekt.

Nur das es im konkreten Fall eben nicht um die Verwendung von Bildern ohne Erlaubnis geht. Sondern in diesem Fall um die Nutzung von Bildmaterial eines Fotografens, der seine Bilder bei Pixelio zur Weiterverwendung anbot. Das vorliegende Urteil ist, beachtet man Argumentation und Ausführung, nicht logisch. Und es geht eben auch um die direkte URL, die zum Bild führt.- So wie gerne bei WP vorhanden. Man wird abwarten müssen, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob die nächste Instanz bemüht wird.


Gruß,


Anna
 
Ich finde das absolut logisch, nachvollziehbar und korrekt. Lediglich der Linktitel zu dem Artikel ist völlig irreführend.

hmh, wenn ich das richtig verstehe, dann finden die Kölner Richter es normal einen Abmahnung zu verschicken, wenn beim Rechtsklick auf ein beliebiges Bild ("Grafik anzeigen") kein Verweis auf den Urheber in neuem Browserfenster auftaucht. Das ist aber nur zu gewährleisten, wenn ich den Vermerk in das Bild schreibe. Das sieht ja nun wirklich absolut Scheiße aus und kann nicht der Sinn von Bilderagenturen sein. Der normale Betrachter sieht ja die Urheberangaben und ich verstehe das Problem des Fotografen nicht. Ok, der ist wahrscheinlich von irgendeinem Abmahnanwalt losgeschickt worden.

Warum findest Du das "absolut logisch, nachvollziehbar und korrekt"?????

Und warum hat der Fotograf nicht gleich ein Wasserzeichen reingemacht? Soll ich das dann machen? Die Antwort dürfte sein: Weil der dann kein Bild verkauft hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wieder einmal nicht kommuniziert wird: Es handelt sich um eine Einstweilige Verfügung. Ein Hauptsacheverfahren steht noch aus.

Das macht die Sache nicht besser, relativiert aber die Bedeutung des Urteils.

Wer nun glaubt aufgrund dieses Urteils munter Abmahnungen verschicken zu können, wird möglicherweise nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens als Verlierer dastehen.

http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-Köln-Urteil-vom-30.01.2014-14-O-427-13.pdf

Grüsse

123meins
 
Vielleicht ist auch alles ganz anders und meine obige Häme war unberechtigt.

Ich habe inzwischen in einem anderen Forum gelesen, dass der Sachverhalt ggf. nicht richtig verstanden wurde, denn der Beklagte hatte das besagte Bild wohl von seiner Seite noch direkt verlinkt, was laut dem Richter eine "Mehrfachnutzung" darstellt.
Diese Aussage bitte "ohne Gewähr" verstehen. (So langsam wird mir die Sache zu kompliziert und ich überlasse weitere Kommentare besser Leuten, die sich besser damit auskennen)
 
OMG
PHP:
http://www.lg-koeln.nrw.de/justiz_nrw/index.php
http://www.lg-koeln.nrw.de/layout/images/system_bilder/justiz_nrw_bild.jpg
http://thumb9.shutterstock.com/display_pic_with_logo/449947/449947,1252624752,2/stock-photo-young-caucassian-secretary-assisting-businessman-36866593.jpg
 
Meines Erachtens kann ich mich absichern, in dem ich bei der "Bennenung" des Bildes den Fotografen mitangebe nach dem Muster: "Sonnenaufgang_Fotograf_Heiner_Mustermann.jpeg".

LG
Thomas
 
Hi Thomas,

das hört sich clever an! Ich werde mich in Zukunft so verhalten. Ob das hilft ist zwar ungewiss, aber es sieht gut aus.

Aloha,

Rainer

Meines Erachtens kann ich mich absichern, in dem ich bei der "Bennenung" des Bildes den Fotografen mitangebe nach dem Muster: "Sonnenaufgang_Fotograf_Heiner_Mustermann.jpeg".

LG
Thomas
 

Pixelio schrieb:
... Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.

Wir dürfen also gespannt sein, wie es in diesem Fall weitergeht.
 
Dauert nicht mehr lange dann kommt wirklich eine ZwangsGEMA für Bilder in Deutschland.

Gruß Freddy
 
Meines Erachtens kann ich mich absichern, in dem ich bei der "Bennenung" des Bildes den Fotografen mitangebe nach dem Muster: "Sonnenaufgang_Fotograf_Heiner_Mustermann.jpeg".

LG
Thomas

Danke dafür!

Eine weitere Möglichkeit wäre, den Urheber unter dem Bild zu nennen und dann mittels SnippingTool den Bereich samt Text und Bild auszuschneiden und daraus quasi ein neues Bild zu machen und dieses dann anstelle des eigentlichen Bildes einzubenden. Im Ergebnis also das ursprüngliche Bild + Urheber im neuen Bild.

Auf der Webseite ist das so nicht zu sehen, nur wenn man die Bild-URL direkt aufruft hat man dann den Urheber mit dabei.
 
...Eine weitere Möglichkeit wäre, den Urheber unter dem Bild zu nennen und dann mittels SnippingTool den Bereich samt Text und Bild auszuschneiden und daraus quasi ein neues Bild zu machen und dieses dann anstelle des eigentlichen Bildes einzubenden. Im Ergebnis also das ursprüngliche Bild + Urheber im neuen Bild...

Ist wahrscheinlich eine der besseren Möglichkeiten, aber auch nicht vollkommen sicher, da hier streng genommen auch wieder etwaig eingeschränkte Bildbearbeitungsreche verletzt werden.
Ist zwar äußerst spitzfindig, aber wie spitzfindig einige Leutchen sind, zeigt ja der Topic dieses Threads.

Auch die Benennung des Urhebers in der URL ala "Sonnenaufgang_Fotograf_Heiner_Mustermann.jpeg" halte ich nicht für rechtssicher, da hier das Argument kommen könnte, dass viele Menschen sich nur das Bild selbst betrachten und nicht auf die URL achten und somit der Urheber nicht deutlich genug genannt wird.

Das Beste (Sicherste) scheint mir, neben der Verwendung eigener Bilder, die Kontaktaufnahme mit dem Fotografen mit der Bitte um Stellungnahme, wie man denn sein Bild verwenden darf. (Die Antwort dann abspeichern und mehrfach sichern).
Aber wer will schon so einen Aufwand betreiben.
 
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