sre
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Was soll man zu solchen Urteilen noch sagen? *kopfschüttel*
Quelle: Landgericht Köln: Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden - Golem.de
Verwendet man ein Bild auf der Webseite und nennt den Urheber am Ende der Seite im Text, dann reicht das laut dem Urteil des LG Köln als Urheberrechtsvermerk nicht aus. (Urhebervermerk darf nicht vom Bild losgelöst werden)
Schreibt man aber den Namen des Fotografen in das Bild läuft man auch Gefahr abgemahnt zu werden, da dies eine nicht durch den Fotografen autorisierte Bearbeitung seines Werkes sein kann.
Da zweifelt man doch an jeglichem Praxisverstand des Gerichts.
Quelle: Landgericht Köln: Direkte URLs zu Bildern können zur Abmahnfalle werden - Golem.de
Verwendet man ein Bild auf der Webseite und nennt den Urheber am Ende der Seite im Text, dann reicht das laut dem Urteil des LG Köln als Urheberrechtsvermerk nicht aus. (Urhebervermerk darf nicht vom Bild losgelöst werden)
Schreibt man aber den Namen des Fotografen in das Bild läuft man auch Gefahr abgemahnt zu werden, da dies eine nicht durch den Fotografen autorisierte Bearbeitung seines Werkes sein kann.
Da zweifelt man doch an jeglichem Praxisverstand des Gerichts.
