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Dispute auf Sport.de? Die Denic machts möglich!

Gerade im Newsletter von domain-recht.de - Ihr Online-Ratgeber rund um Domain-Namen gefunden (ich lasse den Beitrag zunächst bewusst unkommentiert und lasse Euch selbst eine Meinung bilden):

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02) Neue TLDs - Risiko für .de-Premium-Domains?
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Stellt die Einführung neuer generischer Top Level Domains ei- ne Bedrohung für Premium-Domains dar? Mit einer ähnlichen Bot- schaft meldete sich Anfang Juli 2009 domainportal.de zu Wort und warnte vor einer Bedrohung für den Fortbestand von Domains wie sport.de oder auto.de. Nachfragen bei der DENIC eG bestä- tigen aber: Anlass zur Sorge besteht nicht.

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Grundsatz, dass zahlrei- che Domain-Registries wegen befürchteter technischer Probleme die Registrierung bereits existierender Top Level Domains wie .com oder .net als Second Level Domain untersagen. So führt zum Beispiel die WHOIS-Suche nach com.de zu dem Hinweis, dass es sich um keine gültige Domain handelt; eine entsprechende Regelung enthält Absatz V. der DENIC-Domainbedingungen, wonach die Bezeichnungen von TLDs wie .com, .net, .org und sämtliche länderbezogenen TLDs als Domains unzulässig sind. Doch was passiert nun, wenn ICANN die Einführung der Top Level Domain .sport beschließt? Verliert dann der Inhaber von sport.de seine Domain?

Die klare Antwort: nein. Wie uns DENIC-Chefsyndikus Stephan Welzel auf Nachfrage bestätigt, müsste DENIC aus technischen Gründen grundsätzlich Domains löschen, die nach ihrer Regi- strierung zu einer TLD.de-Domain werden, wenn eine entspre- chende TLD neu eingeführt wird. Das aber wäre insofern un- billig, als der Inhaber einer solchen Domain bei ihrer Re- gistrierung nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass eines Tages eine entsprechende TLD kommen wird. Bei der DE- NIC hat man daher entschieden, in derartigen Fällen dem be- troffenen Inhaber Vertrauensschutz zu gewähren und ihm die Domain zu belassen. Weil sich dieser Vertrauensschutz aber nicht auf spätere Erwerber der Domain erstreckt, ist in § 6 der Domainbedingungen unter anderem geregelt, dass eine Do- main nicht übertragbar ist, wenn sie aus der Bezeichnung ei- ner Top Level Domain gebildet wird. Der Inhaber einer .de- Domain, die auf Ebene der Second Level Domain einer neu ein- geführten Top Level Domain entspricht, darf seine Adresse also behalten und weiterhin aktiv für sein Internetangebot nutzen; er kann sie lediglich nicht mehr übertragen. Ver- hindert wird dies nicht durch einen Dispute-Eintrag, son- dern durch eine technische Sicherung.

Den Vorwurf, damit erheblich in die Rechte des Domain-Inha- bers einzugreifen, weist Welzel entschieden zurück. Die Mög- lichkeit, Domains zu übertragen, ist kein natürliches Recht ihrer Inhaber, sondern besteht, weil DENIC es im Domain-Ver- trag so eingerichtet hat; folgerichtig kann DENIC jedenfalls für bestimmte Domains auch davon absehen, sie als übertrag- bar auszugestalten. In diesem Zusammenhang fällt das Augen- merk auch auf die nicht eindeutig geklärte Frage, wie die Übertragung einer Domain erfolgt: ob die Domain gelöscht und auf den neuen Inhaber neuregistriert wird, oder ob eine ech- te Vertragsübernahme stattfindet. In beiden Fällen aller- dings ist die Übertragung der Domain ohne rechtsgestaltendes Mitwirken der DENIC im Wege der Zustimmung bei der Vertrags- übernahme und dem Vertragsschluss überhaupt bei einer Neure- gistrierung nicht möglich. Aus diesem Grunde besteht wenig Raum für die erklärte Beeinträchtigung des Handels mit einer Premium-Domain.

Die Berücksichtigung möglicher technischer Schwierigkeiten mit TLD.de-Domains hatte das OLG Frankfurt in seinem .vw-Ur- teil zuletzt ausdrücklich gebilligt. Ob und wie sich das Pro- blem mit Einführung neuer Top Level Domains aber tatsächlich auswirkt, wird die Zukunft weisen; wer sich letztlich um wel- che Top Level Domain erfolgreich bewirbt, steht noch in den Sternen.

Quelle: domainportal.de, denic.de, eigene Recherche

Ciao
Forsaken
 
Fett=Suggestion :D

habe ich heute auch schon gelesen - ich sage nur SCHMARN!

ist der Welzel zufällig beim DVF? vielleicht auch auf dem Podium? das wäre ein spass...Christoph sollte den unbedingt einladen und auf jedenfall auf dem Forum diesen Fall mal ansprechen!
 
Vielleicht möchte Herr Welzel einfach nur zurück in die Internet-Steinzeit, weil ihm die Erfolgsstory der Denic zu Kopf gestiegen ist... :stoned:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was, Anlass zur Sorge besteht nicht?

Dies ist eine Enteignung durch die Hintertür. Zumindest für jede natürliche Person und auch für alle Firmen, die mit einer Domain nicht auch gleich die Firma übertragen wollen.

Nachfragen bei der DENIC eG bestätigen aber: Anlass zur Sorge besteht nicht.


...In beiden Fällen allerdings ist die Übertragung der Domain ohne rechtsgestaltendes Mitwirken der DENIC im Wege der Zustimmung bei der Vertragsübernahme und dem Vertragsschluss überhaupt bei einer Neuregistrierung nicht möglich. Aus diesem Grunde besteht wenig Raum für die erklärte Beeinträchtigung des Handels mit einer Premium-Domain.

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.

Also, der Domainhandel wird nicht beeinträchtigt weil die Übertragung einer Domain ja kein recht des Inhabers darstellt?

Den Vorwurf, damit erheblich in die Rechte des Domain-Inhabers einzugreifen, weist Welzel entschieden zurück. Die Möglichkeit, Domains zu übertragen, ist kein natürliches Recht ihrer Inhaber, sondern besteht, weil DENIC es im Domain-Ver- trag so eingerichtet hat; folgerichtig kann DENIC jedenfalls für bestimmte Domains auch davon absehen, sie als übertragbar auszugestalten
:hmmmm:

Die DENIC, und hier muss man ja sagen der Vorstand, fährt weiterhin eine Politik gegen den Domaininhaber und die Wertbeständigkeit deutscher Domainnamen.

Wir haben zwar heute eine Anmeldung eines DENIC-Mitarbeiters erhalten, dieser ist aber lediglich als normaler Gast anzusehen.

Ich werde aber mit Thomas besprechen, ob wir nicht zu diesem Thema ein Podium machen und den Vorstand der DENIC einladen.

Herr Weltzel ist meiner Meinung nach lediglich ein Angesteller der auf Weisung des Vorstandes arbeitet. Wir sollten schon die richtigen Ansprechpartner auswählen.

Mitglieder des Vorstands sind Sabine Dolderer, Marcus Schäfer, Carsten Schiefner und Dr. Jörg Schweiger.

Wobei Carsten Schniefer mit seiner .tel ja gerade mit dafür gesorgt hat, dass tel.de für den derzeitigen Inhaber erheblich an Wert verloren hat.

Grüsse

123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte den Artikel von domain-recht.de in etwa so zusammenfassen:

"Es besteht kein Anlass zur Sorge, die Domain ist lediglich nicht mehr übertragbar."

Schade, ein völlig verfehlter Artikel, dem leider die Objektivität fehlt.

Natürlich sind die betroffenen Domains in ihrem Bestand bedroht. Und Natürlich greift das in den Kern der Rechte des Domaininhabers ein. Ein wesentliches Recht ist es ja die Domain zu veräußern, zu übertragen oder zu vererben.

Wie ich damals schon vermutet habe, sagt Herr Welzel sinngemäß eine Domain sei übertragbar, weil es die Denic dem Domaininhaber erlaubt sie zu übertragen. Dieses Recht könne jederzeit wieder genommen werden. Die Denic stellt sich hier auf den Standpunkt, dass sie ja der Vertragspartner des Domaininhaber ist und wenn der Inhaber (also ihr Vertragspartner) wechselt, dass sie dann ein Mitspracherecht hat. Im Falle der betroffenen Domains stimmt die Denic einem Inhaberwechsel eben bereits im Voraus nicht zu.

Diese Rechtsansicht und die Regelung in den AGB halte ich für rechtlich angreifbar. Was mich erschreckt ist die Selbstverständlichkeit mit der die Sache behandelt wird (von der Denic und domain-recht.de). Domains, die leicht einen hohen sechstelligen Betrag wert sind, werden einfach so für jede Übertragung gesperrt. Die Folge ist natürlich, dass die Domain spätestens mit dem Ableben des Domaininhabers oder der Löschung der eingetragenen Firma in ihrem Bestand bedroht ist, da sie nicht mehr übertragen werden kann. Dies versucht man lapidar unter den Teppich zu kehren, in dem man erklärt, dass der jetzige Inhaber die Domain ja nicht verliert und Vertrauensschutz genießt (wär ja noch schöner, wenn nicht!).

Wie man seitens domain-recht.de einen so offensichtlich schöngeredeten Artikel rechtfertigen kann, das entzieht sich meinem Verständnis. Dem Autor muss es doch klar sein, dass hier die Übertragbarkeit gleich dem Fortbestand der Domain ist.

Ciao
Forsaken
 
Domains, die leicht einen hohen sechstelligen Betrag wert sind, werden einfach so für jede Übertragung gesperrt.

Hi Christian,

ich verstehe Deine Argumentation, aber im Endeffekt beruht dann die Wertschätzung einer Domain, wie oben angedeutet, auf einer Spekulation über eine zukünftige Rechtsänderung. Denn grundsätzlich sind AGBs und Rechtsposition bekannt, man sollte also die Domains in der Art bewerten, wie sich die Rechtslage heute darstellt bzw. mit entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichten.

Vereinfacht gesagt:
Wert bei freier Übertragung: 500k
Wert bei nicht-Übertragbarkeit: 100k
heutiger Wert: 300k

Spiegelt der heutige Wert nicht die aktuelle Rechtslage bzw. die antizipierten Veränderungen wieder, so ist das ein systematischer Fehler des Investors. In Deiner obigen Argumentation habe ich das Gefühl, du gehst beim Domainwert stets von dem für den Inhaber optimalen Zustand aus, dadurch wird die Domain aber systematisch überschätzt. Geht man jedoch, wie in meinem Beispiel von einem Wert von 300k aus, und einer der Umweltzustände wird realisiert, so ist das einfach unternehmerisches Risiko/Glück, aber keine Enteignung durch die Registry.

Dass man natürlich nicht jede Veränderung vorausahnen kann, bzw. im Jahr 1995 nicht daran gedacht hat, dass 2015 eine neue TLD kommt ist leider unvermeidbar.

vg,
martin
 
Natürlich kann man das ganze so sehen wie Martin. Das ist aber nicht der springende Punkt.

Es stellt sich schon die Frage, wie weit das Vertrauen in eine tld erschüttert wird, wenn ausgerechnet die absolut besten und wertvollsten Domainnamen nachträglich im Wert erheblich vermindert werden, bis hin zum Totalverlust. Und der kann z.B. bei einer web.de erheblich sein (Preisfrage: gibt es die Firma noch, die aktuell dort als Inhaber eingetragen ist???)

Die DENIC hat eine Monopolstellung, deshalb pauschal zu sagen, man hat ja die Regeln gekannt / akzeptiert reicht nicht aus. Dies ist eine AGB-Situation, bei der durchaus auch festgestellt werden kann, dass die entsprechenden Regeln auch dann nichtig sein können, wenn sie akzeptiert wurden.

Die DENIC schwebt nicht im rechtsfreien Raum. Solche Eingriffe wie die Verhinderung eines Inhaberwechsels muss sehr gut begründet werden. Die derzeitige Begründung (mögliche technische Probleme) ist angesichts der Handhabung unter vielen anderen tlds nicht haltbar. Wobei ich kein Problem sehe, wenn die DENIC etwa ein oder zweistellige Domains nicht neu zulässt. Aber bestehende Domains einzuziehen, die technisch noch nie zu Problemen geführt haben (oder gab es je mit ix.de Schwierigkeiten?), dass ist schon etwas anders.

Die DENIC macht ihre Regeln selber, und sie sollte dabei schon darauf achten, welche Auswirkungen die Regeln haben.

Zumal es ja eine offensichtliche Ungleichbehandlung zwischen juristischen Personen als Inhabern und natürlichen Personen gibt. Juristische Personen sind theoretisch "unsterblich". Es kann also passieren, dass Domains von juristischen Personen nie zur Aufgabe gelangen (solange die Firma nicht umfirmiert, siehe web.de). Bei natürlichen Personen würde hingegen der Domainbesitz mit dem Tod enden.

Wie absurd die Argumentation der DENIC ist, zeigt sich auch daran, dass es theoretisch ja möglich ist jede Domain in eine extra geschaffene GmbH oder ltd. zu verpacken. Dies wird die praktische Konsequenz für alle Inhaber der derzeit gefährdeten Domains sein (sorry, für tel.de ist es wohl zu spät). Damit würde aber die Regelung der DENIC ins Leere laufen.

Die Frage ist also, ob die DENIC befugt ist quasi die Domaininhaber zu zwingen, juristische Personen zu gründen nur um einen Domainnamen samt Firma übertragen zu können. Ich habe da meine Zweifel.

:withstupid:

Grüsse

123meins
 
Der Passus aus den Denic Domainrichtlinien ("Unzulässig als Domain sind die Bezeichnungen von TLDs (wie z. B. .com, .net, .org und sämtliche länderbezogenen TLDs)") ist intransparent in Bezug auf neue TLDs. Die Domaininhaber können bei Vertragsabschluss nicht erkennen, was konkret mit ihren Domainnamen passiert, sobald eine neue TLD eingeführt wird, die mit ihrer SLD unter .de identisch ist. Dies stellt gemäß § 307 BGB eine unangemessene Benachteiligung der Domaininhaber da, mit der Folge, dass der Passus bezüglich neu eingeführter TLDs schlicht unwirksam ist und die Domaininhaber in ihren Rechten an den Domains nicht eingeschränkt werden dürfen.


"§ 307 BGB - Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist."


Als wesentliches Recht sehe ich außerdem das Recht, die Domain zu übertragen. Die bisherige Rechtsprechung scheint das auch so zu sehen:

"... stellt das Recht auf Nutzung der Internetdomain selbst ein gemäß § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" dar."

"Zur Nutzung der Domain gehört auch die Möglichkeit, diese zu veräußern oder zu übertragen, die dem Kläger durch den Dispute-Eintrag des Beklagten genommen wird."

Quelle: OLG Köln, Urteil vom 17.03.2006, 6 U 163/05


Am besten finde ich im übrigen: "Bei der DENIC hat man daher entschieden, in derartigen Fällen dem betroffenen Inhaber Vertrauensschutz zu gewähren und ihm die Domain zu belassen."

Eine rechtliche Notwendigkeit, die Domains ihren Inhabern zu belassen, hat man wohl nicht gehsehen...

Desverger
 
...(Preisfrage: gibt es die Firma noch, die aktuell dort als Inhaber eingetragen ist???)....
Klar gibts die, zweifelst du daran?
ComBots/Kizoo repräsentieren ja die andere Hälfte des damaligen Verkaufs
der "web.de AG" an die United Internet. Und die wurden gezwungen, ihre
Hälfte umzubenennen, während die web.de AG unter dem Dach von UI
weiter namentlich existiert, weil sie ja die Marke web.de besitzen.

Die DENIC macht ihre Regeln selber, und sie sollte dabei schon darauf achten, welche Auswirkungen die Regeln haben.
Als zweckdienlich genossenschaftlich organisiertes Unternehmen zeigen sie
allerdings kaum Interesse daran. Mich dünkt, sie sind ein Erfüllungsorgan
ihrer Mitglieder und mehr nicht. Sie haben schon genug damit zu kämpfen,
dass es da auch noch "diese [mitunter störenden] Kunden" gibt.

Ahoi!
 
In Anbetracht der neulich sehr grosszuegigen "mit fuffzich K sin se dabei!" ICANN TLD-Vergabe-Einstellung, koennten rein theoretisch sehr viele praegnante premium dot de Domains vom Handel her gefaehrdet sein - auch dann, wenn der TLD-Antrag abgelehnt wird. I.a.W.: Um den Handelswert einer praegnanten premium dot de einschlaegig und lange durcheinander zu bringen, duerfte schon ein Keyword-entsprechender Neu-TLD Antrag ausreichen. Die Sachlage erscheint leider als kein gutes Aushaengeschild fuer premium Domain-Spekulation unter dot de...
 
Klar gibts die, zweifelst du daran?
ComBots/Kizoo repräsentieren ja die andere Hälfte des damaligen Verkaufs
der "web.de AG" an die United Internet. Und die wurden gezwungen, ihre
Hälfte umzubenennen, während die web.de AG unter dem Dach von UI
weiter namentlich existiert, weil sie ja die Marke web.de besitzen.

Ja, ich zweifle daran:

Willkommen bei WEB.DE - WEB.DE bei WEB.DE

Impressum
WEB.DE ist ein Service der WEB.DE GmbH
WEB.DE GmbH
Zweigniederlassung Karlsruhe
Brauerstr. 48
76135 Karlsruhe
Deutschland

Die AG wurde umfirmiert in Combots und nun kizoo. Damit gibt es die Web.de AG namentlich nicht mehr. Und auf den Namen kommt es ja an.
Unser unternehmerischer Hintergrund | Kizoo

web.de Domaininhaber: WEB.DE AG


Kann natürlich sein, dass die DENIC bei Umfirmierungen ausnahmen macht. Aber warum sollte sie?

Grüsse

123meins
 
Als zweckdienlich genossenschaftlich organisiertes Unternehmen zeigen sie
allerdings kaum Interesse daran. Mich dünkt, sie sind ein Erfüllungsorgan
ihrer Mitglieder und mehr nicht. Sie haben schon genug damit zu kämpfen,
dass es da auch noch "diese [mitunter störenden] Kunden" gibt.

Das Problem sitzt tiefer. Die Genossenschaft kann den Vorstand keine Weisungen erteilen. Ein Beschluss auf einer Generalversammlung reicht also nicht aus um etwas durchzusetzen.

Genau die Fragestellung habe ich nämlich durchgespielt und deswegen auf entsprechende Anträge auf der GV verzichtet.

Man kann nur den Vorstand an sich so personell besetzen, dass er entsprechend handelt. Und wegen dieser Frage wird das wohl kaum geschehen, besonders nicht nach dem Theater was es um den Vorstand gegeben hatte.

Grüsse

123meins
 
Für welchen Zeitraum wird der Vorstand gewält? Direkt von der GV?

Das ganze ist beängstigend....potentiell sind ja sehr viele generische betroffen - und das Dilemma fängt an, wenn andere Länder sich an .de ein Beispiel nehmen.
 
- und das Dilemma fängt an, wenn andere Länder sich an .de ein Beispiel nehmen.

mit Verlaub, so konfus können wieder mal nur deutsche Bürokraten sein, mit ihrer penetranten Gründlichkeit auf Einhalten überholter Vorschriften und Paragraphen, scheint wohl bei Denic noch nicht angekommen zu sein, welchen Schaden die damit auch gegen sich selbst anrichten können!

Vor ein paar Jahren hatte ich es sogar begrüsst, dass die Denic sich um die Verwaltung der .NET (in Partnerschaft mit Tucows?) beworben hatte - auch für den Standort Deutschland wertvoll - und es mir leid tat, dass Denic unterlag, aufgrund der aktuellen Problematik und der arroganten Reaktion seitens Denic kann man nur froh, dass sie "bei ihren Leisten bleiben" :help:

Wenn die Denic sämtliche "Premiums" ankratzen will, die als weitere TLD's auf den Markt geworfen werden sollen, so ist der Mega-Zoff nicht nur mit RTL vorprogrammiert, alleine deshalb halte ich eine Klagewelle gegen Denic für sehr wahrscheinlich...
 
... WEB.DE ... Kann natürlich sein, dass die DENIC bei Umfirmierungen ausnahmen macht. Aber warum sollte sie? ...
Sorry, da habe ich jetzt ein Problem, Deinen Ausführungen zu folgen.

Warum sollte die DENIC in Bezug auf Web.de aktuell oder zum Zeitpunkt der Umfirmierung etwas unternehmen? Dann müsste es doch die TLD "web" aktiv geben. Solange diese aber bei der IANA nicht verzeichnet ist, sehe ich auch keinen Handlungsbedarf bei der DENIC.

Oder war das anders gemeint?
 
Sorry, da habe ich jetzt ein Problem, Deinen Ausführungen zu folgen.

Warum sollte die DENIC in Bezug auf Web.de aktuell oder zum Zeitpunkt der Umfirmierung etwas unternehmen? Dann müsste es doch die TLD "web" aktiv geben. Solange diese aber bei der IANA nicht verzeichnet ist, sehe ich auch keinen Handlungsbedarf bei der DENIC.

Oder war das anders gemeint?

Ist ein Beispiel.

Sobald es eine .web gäbe, kann man die Domain web.de killen. Der derzeitige Inhaber-Eintrag verstösst gegen die DENIC-Richtlinien, eine Änderung wäre nicht möglich. Die Domain wäre recht schnell futsch. Oder?

Dies ist nur ein Szenario einer Domain, von der Millionen Emailaccounts abhängen.

Grüsse

123meins
 
Es ist immer die Rede von den möglicherweise kommenden tld.
Was aber ist denn mit bereits eingeführten Endungen?

Beispiel: tel.de -> .tel
 
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