forsaken
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Gerade im Newsletter von domain-recht.de - Ihr Online-Ratgeber rund um Domain-Namen gefunden (ich lasse den Beitrag zunächst bewusst unkommentiert und lasse Euch selbst eine Meinung bilden):
Ciao
Forsaken
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02) Neue TLDs - Risiko für .de-Premium-Domains?
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Stellt die Einführung neuer generischer Top Level Domains ei- ne Bedrohung für Premium-Domains dar? Mit einer ähnlichen Bot- schaft meldete sich Anfang Juli 2009 domainportal.de zu Wort und warnte vor einer Bedrohung für den Fortbestand von Domains wie sport.de oder auto.de. Nachfragen bei der DENIC eG bestä- tigen aber: Anlass zur Sorge besteht nicht.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist der Grundsatz, dass zahlrei- che Domain-Registries wegen befürchteter technischer Probleme die Registrierung bereits existierender Top Level Domains wie .com oder .net als Second Level Domain untersagen. So führt zum Beispiel die WHOIS-Suche nach com.de zu dem Hinweis, dass es sich um keine gültige Domain handelt; eine entsprechende Regelung enthält Absatz V. der DENIC-Domainbedingungen, wonach die Bezeichnungen von TLDs wie .com, .net, .org und sämtliche länderbezogenen TLDs als Domains unzulässig sind. Doch was passiert nun, wenn ICANN die Einführung der Top Level Domain .sport beschließt? Verliert dann der Inhaber von sport.de seine Domain?
Die klare Antwort: nein. Wie uns DENIC-Chefsyndikus Stephan Welzel auf Nachfrage bestätigt, müsste DENIC aus technischen Gründen grundsätzlich Domains löschen, die nach ihrer Regi- strierung zu einer TLD.de-Domain werden, wenn eine entspre- chende TLD neu eingeführt wird. Das aber wäre insofern un- billig, als der Inhaber einer solchen Domain bei ihrer Re- gistrierung nicht wusste und auch nicht wissen konnte, dass eines Tages eine entsprechende TLD kommen wird. Bei der DE- NIC hat man daher entschieden, in derartigen Fällen dem be- troffenen Inhaber Vertrauensschutz zu gewähren und ihm die Domain zu belassen. Weil sich dieser Vertrauensschutz aber nicht auf spätere Erwerber der Domain erstreckt, ist in § 6 der Domainbedingungen unter anderem geregelt, dass eine Do- main nicht übertragbar ist, wenn sie aus der Bezeichnung ei- ner Top Level Domain gebildet wird. Der Inhaber einer .de- Domain, die auf Ebene der Second Level Domain einer neu ein- geführten Top Level Domain entspricht, darf seine Adresse also behalten und weiterhin aktiv für sein Internetangebot nutzen; er kann sie lediglich nicht mehr übertragen. Ver- hindert wird dies nicht durch einen Dispute-Eintrag, son- dern durch eine technische Sicherung.
Den Vorwurf, damit erheblich in die Rechte des Domain-Inha- bers einzugreifen, weist Welzel entschieden zurück. Die Mög- lichkeit, Domains zu übertragen, ist kein natürliches Recht ihrer Inhaber, sondern besteht, weil DENIC es im Domain-Ver- trag so eingerichtet hat; folgerichtig kann DENIC jedenfalls für bestimmte Domains auch davon absehen, sie als übertrag- bar auszugestalten. In diesem Zusammenhang fällt das Augen- merk auch auf die nicht eindeutig geklärte Frage, wie die Übertragung einer Domain erfolgt: ob die Domain gelöscht und auf den neuen Inhaber neuregistriert wird, oder ob eine ech- te Vertragsübernahme stattfindet. In beiden Fällen aller- dings ist die Übertragung der Domain ohne rechtsgestaltendes Mitwirken der DENIC im Wege der Zustimmung bei der Vertrags- übernahme und dem Vertragsschluss überhaupt bei einer Neure- gistrierung nicht möglich. Aus diesem Grunde besteht wenig Raum für die erklärte Beeinträchtigung des Handels mit einer Premium-Domain.
Die Berücksichtigung möglicher technischer Schwierigkeiten mit TLD.de-Domains hatte das OLG Frankfurt in seinem .vw-Ur- teil zuletzt ausdrücklich gebilligt. Ob und wie sich das Pro- blem mit Einführung neuer Top Level Domains aber tatsächlich auswirkt, wird die Zukunft weisen; wer sich letztlich um wel- che Top Level Domain erfolgreich bewirbt, steht noch in den Sternen.
Quelle: domainportal.de, denic.de, eigene Recherche
Ciao
Forsaken