Domaingott
New member
- Registriert
- 29. Okt. 2004
- Beiträge
- 1.328
Hallo Freunde des Rechts,
ich habe mal eine Frage:
Unterstellt, jemand verklagt mich und erwirkt einen Titel, wonach ich eine Domain in einem bestimmten Geschäftsbereich nicht nutzen darf, etwa die Domain trinoditt.de nicht im Bereich "Obst und Gemüse".
Nun verkaufe ich die Domain an einen Dritten. Ist dieser an das Urteil über § 325 ZPO gebunden, kann also gegen ihn auch der Titel vollstreckt werden oder müsste der (vermeintliche) Anspruchsinhaber gegen ihn erneut klagen (mit gegebenenfalls abweichendem Ausgang).
Ich habe dazu leider bisher keine eindeutige Antwort gefunden, habe aber eine Tendenz, die ich hier aber (noch) nicht nennen will, um die Antworten nicht zu beeinflussen.
Was denkt ihr? Geht der Unterlassungstitel mit über?
Besten Gruß
DG
ich habe mal eine Frage:
Unterstellt, jemand verklagt mich und erwirkt einen Titel, wonach ich eine Domain in einem bestimmten Geschäftsbereich nicht nutzen darf, etwa die Domain trinoditt.de nicht im Bereich "Obst und Gemüse".
Nun verkaufe ich die Domain an einen Dritten. Ist dieser an das Urteil über § 325 ZPO gebunden, kann also gegen ihn auch der Titel vollstreckt werden oder müsste der (vermeintliche) Anspruchsinhaber gegen ihn erneut klagen (mit gegebenenfalls abweichendem Ausgang).
Ich habe dazu leider bisher keine eindeutige Antwort gefunden, habe aber eine Tendenz, die ich hier aber (noch) nicht nennen will, um die Antworten nicht zu beeinflussen.
Was denkt ihr? Geht der Unterlassungstitel mit über?
Besten Gruß
DG