9. Vertraulichkeit
Sie verpflichten sich, ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung keine vertraulichen Informationen von Google offenzulegen. Zu „Googles vertraulichen Informationen" gehören: (a) sämtliche Software, Technologien und Dokumentationen im Zusammenhang mit den Diensten; (b) click-through-Raten oder andere statistische Daten zur Performance der Kundenobjekte im Zusammenhang mit den Diensten; (c) die Existenz von und Angaben zu Beta-Merkmalen in einem Dienst; und (d) alle anderen von Google bereitgestellten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder angesichts der Umstände ihrer Offenlegung üblicherweise als vertraulich anzusehen wären. Nicht zu Googles vertraulichen Informationen gehören solche Informationen, die Ihnen bereits vor der Nutzung der Dienste bekannt waren, die ohne Ihr Verschulden öffentlich bekannt wurden, die eigenständig von Ihnen entwickelt wurden oder die Ihnen rechtmäßig von Dritten gegeben wurden. Unbeschadet dieser Ziffer 9 ist es Ihnen gestattet, den Betrag der von Google gesamt erbrachten Zahlungen aufgrund Ihrer Nutzung der Dienste exakt offenzulegen.