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Domaininhaber im Ausland / Admin in DE

vampsoftchef

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09. Feb. 2004
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Edit: Da laufendes Verfahren, vorerst kein Kommentar. Nähere Infos später.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum fragst Du nicht einfach beim Admin-C an? Ist doch ein gängiges Konstrukt. Nur sitzt der "Inhaber" dann oft auch mal gerne in Rumänien.
 
Edit: Da laufendes Verfahren, vorerst kein Kommentar. Nähere Infos später.
 
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dann gehe den Weg über die denic, Dispute rein, abmahnen und fertig.
 
Brief mit Frist und bitte um Freigabe nach Hamburg... wenn es keine Reaktion gibt --> Anwalt.
 
, dass diese Domain, die ihm nach deutschem Markenrecht 100%ig zustehen würde, auf eine US-Investmentfirma registriert ist...

Da steckt die Antwort doch schon drin.

Denke die Konstellation und wie du schreibst "ein Bekannter für..." lassen den Schluss zu,daß die Jungs genau wissen was sie tun.

Versetze ich mich in die Lage derer,würde ich netter reagieren,wenn man mich so anschreibt und anfragt.Kommt da gleich so ein Anwalt wird der Handschuh aufgehoben,zu Recht.Kann nur schreiben wie das bei mir aussehen würde,da hättest du auf die Tour,wie in den vorherigen Beiträgen zu lesen,schlechte Karten.

Kenne den Traffic der Domain nicht und somit auch nicht,wieviel die Jungs schon verdient haben.Könnte zeitsparend sein,für die,die Domain einfach abzugeben,nach dem Motto die Kuh ist gemolken was soll der Schriftwechsel?,was anderes interessiert da nicht.Solche Leute sind an einfachem,schnellem Geld interessiert,die scheuen jeden Aufwand.

Gruß aus ZhuHai - Öddel -
 
Edit: Da laufendes Verfahren, vorerst kein Kommentar. Nähere Infos später.
 
Zuletzt bearbeitet:
.. die ihm nach deutschem Markenrecht 100%ig zustehen würde...

Das wage ich doch mal zu bezweifeln, da das deutsche Markenrecht keine Domainübertragung vorsieht und zwar aus gutem Grund.

Es stellt sich also erstmal die Frage, ob dass Markenrecht deines Bekannten durch die Nutzung der Domain überhaupt verletzt wird. Davon würde für mich das weitere Vorgehen abhängen.

selbst wenn man anfragen würde wegen Markenrecht/ Markenname, das würde dort auf taube Ohren stoßen... bin ich mir ganz sicher.

Wenn man womöglich eine Domainübertragung ohne rechtliche Grundlage fordert, dann stößt sowas auch vollkommen zurecht auf taube Ohren.

Siehe auch: LG Hamburg: Kein Anspruch aus Markenrecht auf Freigabe einer Domain

Tschau
Desverger
 
Zuletzt bearbeitet:
So,

ich wollte ja mal kurz nen Zwischenstand posten, da es ja auch den ein oder anderen interessiert:

Ich hatte gestern meinen Bekannten wiedergetroffen und dabei haben wir auch über dieses Thema gesprochen. Nach der Kontaktaufnahme zum Deutschen Admin-C und zum ausländ. Inhaber der .de-Domain wurde wie zu erwarten die Schuld von sich geschoben und die Domain nicht gelöscht.

Nach der freundlichen Anfrage gab es dann ein Anwaltsschreiben, dessen Frist verstrichen ist. Nun sind mittlerweile 2 Anwälte für meinen Bekannten dran, es wurden auch noch 1 weiterer Geschädigter gefunden, der eventuell ebenfalls Klage einreichen wird. Wie von DesVerger geschrieben zielt die Klage auf Löschung, nicht auf Herausgabe. Da man nicht bereit ist zu löschen und sogar versucht hat, die WHOIS-Daten zu verändern (was aufgrund des Disputes nicht funktioniert hat), gibts ne Menge Punkte die eine Löschung bestätigen.

Anfangs dachte ich mein Bekannter geht nicht darauf ein, bin aber froh, dass es endlich mal jemand als mittelständ. Unternehmen mit Domaingrabbern aufnimmt, die zigtausende .de-Domains über Scheinadressen im Ausland horten... Selbst bei der DeNIC und SEDO ist der Inhaber kein Unbekannter, wie man mir telefonisch bestätigt hat.


Falls gewünscht, poste ich in einiger Zeit (wenn erste Ergebnisse vorliegen) hier auch nochmal, wie es sich entwickelt hat.

Viele Grüße,


Andreas
 
Ganz einfach:

Der Dispute wurde eingerichtet und wird bekannterweise von der DeNIC NICHT an den Inhaber mitgeteilt... dieser bemerkt ihn erst bei Whois-Änderungen...
Nach Änderung der NS im whois (was ja noch möglich ist) teilte der Inhaber mit, dass der Dispute gelöscht werden soll.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

MfG Andreas
 
Eine Änderung der Nameserver oder der Ansprechpartner ist immer möglich.

Dies geht aber nicht zusammen in einem Antrag mit einem CHHOLDER (Änderung des Holders).

Ganz ehrlich, wenn jemand bei einer unserer Domains einen Dispute beantragt, dann bekommt der sofort eine Abmahnung und dann ggfs. eine negative Feststellungsklage.

Einen Dispute bekommen geht ganz einfach, ob er berechtigt ist ist eine ganz andere Frage.

Aber nochmal zurück zu meiner Frage, da ich Deine Antwort in diesem Punkt nicht ganz verstanden habe: Woher weisst Du denn, daß er versucht hat, die Inhaberdaten zu verändern ?
 
Wie oben bereits geschrieben, es wurde dem Inhaber gegenüber nie ein Dispute erwähnt... doch dieser forderte die Aufhebung... und zwar genau seit dem Tag, an dem auch die NS geändert wurden...
 
Der Dispute wird doch Mitgliedern im Whois angezeigt. Die meisten Domainer haben Zugriff darauf.


Die Änderung der Nameserver kann nur in einem getrennten Antrag erfolgen.


DU VERMUTEST also, das die Inhaberdaten ausgetauscht werden sollen, aber Du weisst es nicht wirklich, richtig ? (Ich dachte Du hättest eine Methode gefunden, die History der Anträge zu sehen, die selbst ich als Denic Mitglied nicht kenne.)

Ich wäre mit solchen Behauptungen eher vorsichtig, könnten Unterlassungsanspruche nach sich ziehen.

Ebenso Dispute Anträge.

Warum nicht vorher eine freundliche Berechtigungsanfrage machen ? Stell Dir vor, die andere Seite hat irgendwelche Rechte an der Domain ?
 
Warum nicht vorher eine freundliche Berechtigungsanfrage machen ? Stell Dir vor, die andere Seite hat irgendwelche Rechte an der Domain ?

Jepp da stimme ich dir zu, finde auch dass man immer zuerst diesen Weg gehen sollte, nur wenn man dann auf taube Ohren stößt und die Fakten für sich sprechen, geht es manchmal nicht anders, was eigentlich schade ist.

MfG Andreas
 
Hallo Vampsoftchef,

ich finde das etwas seltsam. Erst schreibst du von "nach deutschem Markenrecht 100%ig zustehen würde", was wie ich schon schrieb äusserst fraglich ist. Jetzt gehst du anscheinend davon aus, dass der Markeninhaber die Domain löschen muss, ohne Nennung einer rechtlichen Grundlage.

Zitat:
"die Schuld von sich geschoben und die Domain nicht gelöscht."

Selbst wenn eine Markenverletzung vorliegen sollte, führt dies nicht automatisch zu einem Löschungsanspruch.

Siehe:
http://consultdomain.de/forum/domaincafe/33739-grabbing-auf-einzelne-tlds-begrenzt.html

Zitat:
"Laut BGH (Urteil vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04)
besteht ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher
Domain-Löschungsanspruch nur, wenn schon das Halten des Domain-
Namens für sich gesehen eine Rechtsverletzung darstellt. Letz-
teres ist nur der Fall, wenn jede Nutzung, also auch solche
außerhalb der für die Marke eingetragenen Branchen, der Do-
main eine Rechtsverletzung wäre."

Das ganze wirkt daher für mich von deiner Seite / deines Bekannten befremdlich. Vielleicht liegt wirklich eine Markenrechtsverletzung vor, dass kann man hier jetzt nicht beurteilen.

Ich kenne jedenfalls auch die Seite als Domaininhaber, von dem ohne rechtliche Grundlage Domainübertragungen, Löschungen nach belieben gefordert werden, garniert mit angeblich strafrechtlich relevanten Tatbeständen durch eine Domain und weiterer völlig haltloser Anschuldigungen, wie angeblicher Spyware Verbreitung, Rufausbeutung bei einem nicht existierenden Unternehmen, Disputes etc.. Ganz offensichtlich geht es bei solchen Anschuldigungen jedoch häufig ausschliesslich darum, dem Domaininhaber die Domain zu rauben und nicht um Rechtsverletzungen abzustellen. Beispielsweise kann man durch einen Dispute bei der Denic keinerlei Rechtsverletzungen abstellen. Ganz zu Schweigen von der nicht vorhandenen rechtlichen Legitimation der Denic für Disputeeinrichtungen.

Tschau
Desverger
 
Sorry, aber Markenrechte reichen schon lange nicht mehr alleine aus um eine Domain löschen oder übertragen zu lassen.

Man kann in erster Linie die Nutzung im Bereich der eingetragenen Marke untersagen, falls dies geschehen ist.

Nur bei missbräuchlicher Verwendung oder überragender Bekanntheit der Marke besteht eine gute Chance auf Herausgabe der Domain.

Ich kann nur jeden warnen vorschnell auf Löschung / Herausgabe zu klagen. Bei mir melden sich immer wieder Schlaumeier mit ihren Marken - und beachten noch nicht einmal, dass es sich hierbei eigentlich um generische Begriffe handelt.

Zwei Gewinner gibt es bei solchen Streitigkeiten immer: Die Anwälte.

Über die Dispute-Praxis der DENIC ist bei CD bereits hinreichend geschrieben worden. Jeder Furz, der sich einen e.K. (eingetragenen Kaufmann) oder eine Wort-Bildmarke (oder Wortmarke) eintragen lässt, erhält umgehend einen Dispute bei der DENIC. Dies auch wenn es sich um generische Domains handelt, die zudem noch wesentlich älter sind als die im Dispute-Antrag aufgeführten Rechte des Antragstellers.

Ein Dispute kann ziemlich teuer werden. Einer vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Firma hat dies gerade 800 Euro gekostet. Bekommen hat das Geld mein Anwalt. In einem anderen Fall reiche ich gerade Klage ein. Da wird es für den schlauen Disputesteller, der sich völlig uneinsichtig zeigt, noch wesentlich teurer.

:withstupid:

Grüsse

123meins
 
Hallo,

erstmal danke für eure Meinungen. Es kommt wahrscheinlich wirklich etwas befremdlich rüber, das liegt aber auch daran, dass ich nicht alles bis ins Detail posten kann, da es nicht mich betrifft sondern einen Bekannten, der nun auch seine beiden Anwälte eingeschaltet hat.

Ich kann aber wirklich folgendes sagen:
- Das Unternehmen wurde Jahre vor Anmeldung der Domain eröffnet.
- Auf der Domain war über Jahre hinweg nur Sedoparking, unter Anderem auch Adwords-Anzeigen von dem Unternehmen meines Bekannten.
- Die Domain ist keinesfalls generisch, es ist eine zusammenwürfelung einzelner Buchstaben, die genau den Firmennamen wiederspiegeln.

Dazu unterhält der Inhaber über das Konstrukt "ausländ.Inhaber - allseits bekannter deutscher Admin-C" mehrere tausend Domains, was alles einen etwas trüben Schein über die ganze Sache wirft...


Wenn diese Gründe in Dtl. für eine Löschung nicht ausreichend sind, welche dann? Wie gesagt ich kann dazu nix sagen, ich habe kein Unternehmen und bin auch eher auf der anderen Seite tätig, er fragte mich nur und ich hatte dies im Forum gepostet, denn ich finde das dürfte für viele interessant sein.

Viele Grüße,
Andreas
 
jepp sind wirklich wild zusammengewürfelte Buchstaben...

Hast pn :)

Viele Grüße,


Andreas
 
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