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Domaininhaber und Admin-C

boris

New member
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17. Jan. 2001
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Hallo,
hat jamend eine Ahnung ob der Admin-C auch für die Inhalte einer Domain bzw. worauf sie geleitet wird verantwortlich ist?
Oder ist tatsächlich nur der Domaininhaber für die Inhalte verantwortlich?

Grüße  Boris
 
Es kommt darauf an, welche Einflussmöglichkeiten der Admin-C im konkreten Fall hat:

1. Geht es um den Domainnamen, hat er aufgrund der Vereinbarung mit der DENIC eG alle Einflussmöglichkeiten, und kann daher Adressat von Ansprüchen sein (Ausnahme: der Admin-C ist lediglich Angestellter des Inhabers).

2. Wenn es um den Inhalt der Website geht, liegt der Fall schon problematischer, da der Admin-C häufig keine Einflussmöglichkeiten auf den Inhalt der Site hat.
 
@Stefan,
mit dem zweiten Punkt kann ich wenig anfangen. Was meinst Du unter "problematischer"?
Kann man es vertraglich ausgrenzen bzw. sich von Ansprüchen Dritter frei halten?
 
Gegenüber den Dritten: Natürlich nein! Die Disclaimer-Unsitte haben wir ja schon mehrfach diskutiert. Man kann nur mit jemandem etwas vereinbaren, mit dem man auch in vertraglicher Beziehung steht.

Gegenüber dem Inhaber/Betreiber der Website: Ja! Hier bietet sich die Aufnahme einer Klausel an, nach der der Inhaber der Website den Admin-C von allen Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter aufgrund rechtswidriger Inhalte der Website freistellt.
 
@Stefan, das meinte ich ich auch.

D.h. man kann mit dem Inhaber eine Klausel wie Du es beschrieben hast vereinbaren. Was macht man aber, wenn man im Außenverhältnis von einem Dritten eine Abmahnung als Admin-C erhält? Kann man sich dann einfach aus der Situation retten indem man solch einen Vertrag offenlegt oder ist man dennoch haftbar?
 
Man ist im Außenverhältnis unabhängig von den Vereinbarungen im Innenverhältnis haftbar.

Haftbar ist man also als Admin-C im Außenverhältnis dann, wenn man entweder Einfluss auf die Webinhalte nehmen konnte und/oder die Macht hat, die Seite vom Netz zu nehmen, sie also zu "sperren".
 
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