Hallo,
Ist meine Domain, ob als Privatperson oder Kaufmann,
schutzbedürftig im Sinne von 12§BGB, wenn es zum
Zeitpunkt der Registrierung NIEMANDEN auf der Welt mit
diesem Namen gab und der Name gem. MarkenG eindeutig ist?
-Wenn Ja , kann ich jemals in der Zukunft diesen Anspruch verlieren??
-Hilft die Beantragung des Dispute beim DENIC?
viele Grüsse
Ist meine Domain, ob als Privatperson oder Kaufmann,
schutzbedürftig im Sinne von 12§BGB, wenn es zum
Zeitpunkt der Registrierung NIEMANDEN auf der Welt mit
diesem Namen gab und der Name gem. MarkenG eindeutig ist?
-Wenn Ja , kann ich jemals in der Zukunft diesen Anspruch verlieren??
-Hilft die Beantragung des Dispute beim DENIC?
viele Grüsse