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domainname i.s.v. $12BGB ?

chatter

New member
Registriert
22. Nov. 2004
Beiträge
3
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0
Hallo,

Ist meine Domain, ob als Privatperson oder Kaufmann,
schutzbedürftig im Sinne von 12§BGB, wenn es zum
Zeitpunkt der Registrierung NIEMANDEN auf der Welt mit
diesem Namen gab und der Name gem. MarkenG eindeutig ist?
-Wenn Ja , kann ich jemals in der Zukunft diesen Anspruch verlieren??
-Hilft die Beantragung des Dispute beim DENIC?

viele Grüsse
 
Hallo Chatter,

nein, die bloße Registrierung eines
Domain-Namens bringt abgesehen
vom Konnektierungsanspruch selbst
und (str.) Bestandsschutz gegen-
über jüngeren Zeichen keinerlei
Schutz oder Rechte mit sich. Ein
Domain-Namen kann allerdings
als Geschäftsbezeichnung, Marke,
Titel, Firmenname usw. geschützt
werden!

Gruß
Sebastian
 
mir ist bekannt, dass der Firmenname kraft Eintragung im Handelsregister geschützt ist und Markennamen beim Patentamt...
Nur meine Frage: wenn ich eine BGB Personengesellschaft bin (Gewerbeschein) und meine Geschäfte über eine bestimmte Domain abwickele, die ich z.B letzten Monat registriert habe, kann dann heute irgendjemand meinen Domainnamen zum Schutz anmelden und ihn mir dann Pfänden b.z.w. mich zur Herausgabe auffordern ??

-ist das nicht schon allein aus dem Anmeldedatum heraus konkludent, dass ich der Urheber des Namens bin?
(angenommen, den Namen gab es bis dahin weltweit nachweisbar nicht)

grüsse




ps:danke sebastian
 
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