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Kollision Firmenname/Domainname mit (älterer) Wort/Bild- Marke?

Danke nochmal, Harry.

Ich riskiere wie geschrieben kein Verfahren, nicht wegen dem Name.

Aus dem Grund habe ich heute einen anderen Firmenname zum Notar gegeben.
Die Diskussion ist deshalb rein fiktiv geworden, und natürlich keine Rechtsberatung.

Wenn also die Situation in den USA für die Rechtsprechung in Deutschland unerheblich ist, dann haben wir in Deutschland ein "keinem Schwein" bekanntes Kunstwort, und zwei Wort/Bild- Marken, welche neben anderen Wörtern das Kunstwort enthalten (PEBBLE BEACH +Wort und US +Wort).

Die Frage ist, ob die aus mehreren Wörtern bestehenden Marken, welche in Deutschland keinerlei Verkehrsgeltung erworben haben ("kein Schwein" kennt sie), ein Hindernis für die Nutzung des einen (Kunst)Wortes als Firmenname/Domainname darstellen.

Die große Gefahr sehe ich eher darin, dass eine fremde Firma durch alle Instanzen klagt, und bei mir finanziellen Aufwand und Zeitaufwand generiert, welcher in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde.
 
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Die Frage ist, ob die aus mehreren Wörtern bestehenden Marken, welche in Deutschland keinerlei Verkehrsgeltung erworben haben ("kein Schwein" kennt sie), ein Hindernis für die Nutzung des einen (Kunst)Wortes als Firmenname/Domainname darstellen.

Die große Gefahr sehe ich eher darin, dass eine fremde Firma durch alle Instanzen klagt, und bei mir finanziellen Aufwand und Zeitaufwand generiert, welcher in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde.

Für Unterlassungsansprüche wegen Verwechslung reichen ältere Titelrechte/Namensrechte der US-Firma wenn diese nachweisen kann, dass sie auch in Deutschland vor der Markenanmeldung tätig war. Eine Verkehrsgeltung wäre nur notwendig, (Bekanntheitsschutz) wenn man praktisch alle Klasse damit blockieren will.
 
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