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Domainplagiate - neuer Trend?

123meins

New member
Registriert
04. Dez. 2004
Beiträge
2.228
Sehr geehrter Herr ...,

Sie werde als Domaininhaber "123-[...].de" geführt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Ähnlichkeit zu unserer eigenen Domain von uns als ein Plagiat verstanden wird und somit ein klarer Verstoss gegen das Urheber- und Gewohnheitsrecht besteht.
Deshalb ersuchen wir Sie hiermit um sofortige Einstellung des Internetauftritts in besagter Form.
Bis zum Stichtag können Sie "123-[...]" entsprechend umleiten.
Danach - ab 01.06.08 - wird die Domain auf eine der unseren verlinkt sein.

Stichtag: 31.05.08.

Wir übernehmen die Domain zum Betrag von EUR 1,- inkl. MwSt.
Bisherige und künftige Auslagen ersetzen wir nicht.

Sollten Sie hierzu nicht zustimmen wollen, werden wir rechtliche Schritte einleiten.

Ausgehend davon, dass Sie vor Registrieung auch recherchieriert haben
und sich mit dem Urheberrecht auskennen, gehen wir von einem böswilligen Plagiat
aus.
Wir weisen explizit darauf hin, dass u.a. com, at, net, de, eu von 123[...]
bereits vor Jahren gesichert wurden. Da die Ähnlichkeit zu der in Ihrem Besitz
befindlichen Domain zu groß ist, müssen wir auf eine Unterlassung bestehen!
Die Domain 123-[...] wurde nach (2008) allen unseren Registrierungen
geordert und registriert.

Ihre Antwort erwarte ich bis spätestens: 25.04.08.

Sollte Sie keine Antwort für nötig erachten, wird sich unsere Anwältin entsprechend
mit Ihnen in Verbindung setzen. Unser Verband würde dann von mir ebenfalls in Kenntnis
gesetzt.

Ich hoffe, auf Ihr entsprechendes Handeln, um Zeit und Kosten zu sparen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, das wir unsere Interessen hart und konsequent verteidigen.


MfG, FW.

Anmerkung: Die Domain auf die sich dieser Werbefachmann bezieht, habe ich schon seit April 2006, also über 2 Jahre. Eine Marke wurde nach meiner Kenntnis nicht eingetragen. Die Firma des Anspruchstellers hat einen anderen Namen.

Grüsse

123meins
 
Ich hatte eigentlich die ganze Zeit gewartet dass sich die Jungs von Ebay zuerst bei Dir melden und die Rufausbeutung ihres Claims beenden ;)
Ohne auf den konkreten Fall Bezug zu nehmen: Eine Verwechslungsgefahr sollte doch allgemein nur dann juristisch relevant sein, wenn ich am verwechslungsfähigen Begriff irgendwelche verwertbaren Rechte habe und der Unterschied zwischen meiner und der angegriffenen Bezeichnung für die angesprochene Zielgruppe nicht ohne weiteres erkennbar ist bzw. aufgrund der besonderen Bekanntheit ein besonderes Bedürfnis vorliegt einen (dann wahrscheinlicheren) Missbrauch zu unterbinden. Bei einem nicht überragend bekannten Firmennamen sollte eine andere Endung doch als Kriterium für den User ausreichen. Eine Behinderung kann auch nicht vorliegen wenn andere Endungen im Besitz des potenziellen Klägers sind und von ihm genutzt werden. Wenn es sich um eine Marke dreht sieht es sicher etwas anders aus, aber darüber wissen wir ja nichts. Eine Übernahme fremder Domains ist übrigens nicht im Sinne des Gesetzgebers und geht m.E. auch über einen berechtigten Unterlassungsanspruch hinaus. Also bestenfalls löschen...
Gruss,
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte eigentlich die ganze Zeit gewartet dass sich die Jungs von Ebay zuerst bei Dir melden und die Rufausbeutung ihres Claims beenden ;)

Ja, bin ich schon oft drauf angesprochen worden. Deswegen heisse ich hier ja auch 123meins und nicht 3-2-1 meins! :bootyshake:

Grüsse

123meins
 
Ja, bin ich schon oft drauf angesprochen worden. Deswegen heisse ich hier ja auch 123meins und nicht 3-2-1 meins! :bootyshake:

Grüsse

123meins

mit dieser Argumentation wirst Du vor jedem deutschen Gericht imho scheitern. Zur Domain: es gibt zig Domains mit 123irgendwas. Da müßten schon andere Umstände zusätzlich zutreffen. Auf jeden Fall hat er seine Anwältin vorher nicht gefragt, sonst hätte er nicht solch einen Dünnschiss verfasst.

Aloha,

Rainer

rechtbekommen.com - Rechtsanwaltsuche.com
 
... Urheber- und Gewohnheitsrecht ...
Interessant. Wenn bei Domainnamen das Urheberrecht greifen würde, sie also als eigenständige geistige Schöpfung mit der erforderlichen Schöpfungshöhe anerkannt würden, dann wäre doch jede Markenanmeldung überflüssig?

Oder handelt es sich beim Namen der Domain um ein Gedicht? :banghead:
 
Der Begriff "Plagiat" erscheint mir in Zusammenhang eines Domainnamens unpassend. Plagiate beziehen sich meiner Meinung nach auf Werke die mindestens aus einem Satz oder mehr kreativer Arbeit bestehen sollten, aber nicht auf einen Namen. Ich gehe davon aus, dass der Internetauftritt keine sonstigen Ähnlichkeiten aufweißt.
 

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