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Domains bewertet, als Privat-Einlage eingebracht und Steuern gespart.

floES

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19. Dez. 2005
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Über die Frage der steuerlichen Behandlung von Domains habe wir ja schon ausgiebig diskutiert.

Neuigkeiten gibt's von NICIT, deren Model offenbar einer Betriebsprüfung standgehalten hat:

Domain Steuern gespart

Generell bin ich ja ein Anhänger derer, die Domains dem Umlaufvermögen zuschreiben. Was mich hier aber stutzig macht:

2. Domains älter als drei Jahre
[...]
-alle frei registrierten Domains wurden von NICIT.com mit eine Standard Domaingutachten in Ihrem Handels-Marktwert bewertet. Die Domains wurden zum Gutachtenwert als private Sacheinlage gebucht. ( Einer der Gewerbetreibenden hat nur 50% des Gutachtenwertes angesetzt, der andere 100% )
Was ist, wenn ich später eine Domain unter Gutachtenwert verkaufe (was ja keine ganz unrealistische Annahme ist)? Muss ich dann auf die Differenz zwischen Gutachtenwert und tatsächlichem Verkaufspreis wieder Steuern zahlen?

Ansonsten wäre das doch das ultimative Steuersparmodell! Ich regg mir privat ein paar 1000 Domains, lass sie drei Jahre liegen, hol mir ein Gutachten und mindere dann meinen Gewinn um 200.000 EUR. Am nächsten Tag lösche ich die Domains.

Ok, ich sehe ein, damit dieses Steuersparmodell funktioniert, unterstelle ich den etablierten Domaingutachtern eine Tendenz zur "großzügigen" Bewertung (vorallem bei niedrigpreisigen Domains.)
 
ach, es kommt soviel auf den jeweiligen betriebsprüfer an, dass man solche meldungen, die dann mehr oder weniger als "freibrief" verwendet werden, äußerst skeptisch begegnen sollte...

so wie das da dargestellt wird, ist es sicher nicht im allgemeinen. es sind 2 fälle, mehr nicht.
 
in dem newsletter geht es ja hauptsächlich darum, diese tollen domain wertgutachten an den mann zu bringen.
ob der rest also ebenfalls beim finanzamt seiner wahl funktioniert, ist fraglich.
 
Ihr meint sicher die Nachricht, die über XING kam, oder??

LG
Tobi

Domain-Gutachten.de/com/net
Domain-Wertgutachten.com
 
Auch als Newsletter versendet:


Liebe NICIT-Kunden,

Domains bewertet, als Privat-Einlage eingebracht und Steuern gespart:

Heute mchte ich von zwei konkreten Fllen berichten, die in unserer Kundschaft realisiert wurden. Beide Kunden haben seit Jahren mehrere Hundert Domains registriert, beide haben von diesen Domains bisher kaum oder gar keine verkauft. Die Absichten was mit den Domains genau passieren sollte waren bisher nicht klar. Vielleicht handeln, sammeln oder selbst verwenden. Der eine arbeitet in einer Internetagentur und es war ihm vertraglich untersagt, dass er Internetgeschfte nebenher betreibt, so hat er jahrelang kein Gewerbe angemeldet, wo er die Domains htte einbringen knnen. Doch vorletztes Jahr hat er sich von seinem Arbeitgeber eine Besttigung geholt, dass es ihm nun erlaubt sei auch Internegeschfte neben seiner Beschftigung zu betreiben. Er meldet ein Gewerbe an, das u.a.
den Unternehmenszweck Domainhandel hat. Der andere Kunde hatte bereits einen Gewerbebetrieb seit einigen Jahren in einem handwerklichen Bereich, die Domains liefen privat nebenher. Vorletztes Jahr fhrte er eine Erweiterung des Unternehmenszwecks auf Domainhandel aus. Nun brachten beide Kunden Ihre Domains als private Sacheinlage in den Gewerbebetrieb ein. Da der Unternehmenszweck jeweils Domainhandel ist wurden die Domains ins Umlaufvermgen als Wareneingang genommen, da sie ja nun weiterverkauft werden sollen. Die Einlage im Wareneingang hat sich in der Gewinn- und Verlustrechnung der Einzelfirmen sofort als Verlust ausgewirkt. Die Gewinnreduzierung, da in der Einzelfirma der Wareingang sofort angesetzt werden kann, betrug in dem einen Fall ca. 20.000,- Euro und im anderen Fall ca. 50.000,- Euro sofort. Dies hat sich auf die gesamte Steuerlast in erheblichem Masse steuermindernd ausgewirkt.

Beide Kunden wurden bei der Einreichung Ihrer Jahressteuer im Jahr danach in Ihrem Gewerbebetrieb betriebsgeprft, in beiden Fllen wurde die private Sacheinlage und der komplette Vorgang, wenn auch zgerlich, vom Finanzamt akzeptiert.

Die Ermittlung der Hhe der privaten Sacheinlage in den Gewerbebetrieb wurde jeweils wie folgt vorgenommen:

Laut Einkommenssteuergesetz ( EstG ) muss zunchst unterschieden werden zwischen Domains, die der Gewerbetreibende ( vom Stichtag der Gewerbeanmeldung bzw. der nderung des Unternehmenszwecks, also zum Zeitpunkt der Einlage ) lnger als drei Jahre oder krzer als drei Jahre privat gehalten hat.

1. Domains jnger als drei Jahre:

-Domains werden zu Ihren Anschaffungskosten in den Wareneingang als private Sacheinlage gebucht ( bei zugekauften Domains mit dem Rechnungsbetrag und bei neu registrierten Domains mit den Registrierungskosten der letzten ein, zwei oder drei Jahre als Nachweis dienen die Registrierungsrechnungen )

2. Domains lter als drei Jahre

-zugekaufte Domains werden mit Ihren Netto-Einkaufspreis in den Wareneingang als private Sacheinlage gebucht

-alle frei registrierten Domains wurden von NICIT.com mit eine Standard Domaingutachten in Ihrem Handels-Marktwert bewertet. Die Domains wurden zum Gutachtenwert als private Sacheinlage gebucht. ( Einer der Gewerbetreibenden hat nur 50% des Gutachtenwertes angesetzt, der andere 100% )

Die folgenden laufenden Registrierungsgebhren der Domains werden als Betriebskosten gebucht.

Ob dieser Vorgang generell von allen Finanzmtern so anerkannt wrde bleibt fraglich. Grundstzlich msste man sich als Inhaber von hunderten Domains, die man auch handeln will, sofort als Gewerbetreibender anmelden, damit stnde die hier beschriebene Mglichkeit nicht. Jedoch scheint es von der Historie Unterschiede zu geben, die die Anmeldung eines Gewerbes zu einem spteren Zeitpunkt begrnden.

Hier wurde das Mittel der privaten Sacheinlage in Hhe des Domainwertes erfolgreich verwendet, um den Gewinn zumindern. Wir sind sicher, dass die deutschen Steuerbehrden deutschlandweit mit bereits vielen hnlichen Fllen zu tun haben und hatten. Wir danken unseren beiden erwhnten Kunden, dass diese uns Ihre Flle so gut geschildert haben. Falls Sie detaillierte Fragen haben, knnen wir leider nicht zur Verfgung stehen, da dies Ihrem Steuerberater obliegt. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Selbstverstndlich stehen wir gerne fr die Bewertung Ihrer Domains zur Verfgung http://www.nicit.com/domain_gutachten.php

Falls Sie uns von einem hnlichen Fall oder einem anderen erfolgreichen Einsatz von Domaingutachten berichten knnen, freuen wir uns natrlich auch besonders ber Ihre Nachricht.

Alles Gute bis zum nchsten Mal.

Gruß Dirk
 
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