Welcome!

By registering with us, you'll be able to discuss, share and private message with other members of our community.

SignUp Now!

Domains zur Pfändung freigegeben?

domaintrader

New member
Registriert
02. Juni 2002
Beiträge
12
Reaktionspunkte
0
Hallo Domtreff-User,

des öfteren habe ich gelesen, daß Domains auch gepfändet werden können.

Das ist ja schön und gut, aber...

Wie läuft so eine Pfändung eigentlich ab?

Angenommen, ich habe Schulden in Höhe von XXX bei der Firma XXX, kann ich dann eine Domain angeben, die gepfändet werden kann oder könnte?

Wer stellt dann den Wert dieser Domain fest und wer muß das Bewertungsgutachten bezahlen?

Falls diese Domain dann laut Gutachten mehr Wert ist als die eigentliche Schuld, wird mir dann als Domain-Inhaber die Differenz ausgezahlt?

Ist das nicht eigentlich eine Einladung, Schulden zu machen und dann eine nicht geringe Anzahl von Domains zu reggen, um diese Schulden dann wieder Gewinn bringend als Schulden-Ausgleich anzubieten  ??? 8) ;D

Eigentlich eine nette und wirklich einfache Art, sich seiner Schulden zu entledigen, oder...lol  :D

Nur ein Gedanke... ;) Bitte verbessert/berichtigt mich!!!

MffG   DT
 
also, die Pfändung einer Domain ist auf jeden Fall machbar, ich kenne einen Fall wo das so ist.

Grundsätzlich ist bei einer Pfändung eigentlich der "Wert" der Sache uninteressant, wenn ein Gerichtsvollzieher etwas ersteigert, dann erhält der Glaübiger den Erlös, es sei denn die Forderung ist geringer als der Erlös, dann bekommt der Schuldner den Rest.
 
>>also, die Pfändung einer Domain ist auf jeden Fall machbar, <<

Falsch

http://www.domrecht.de/newsflash/20010219/

Übrigens hat auch das OLG Mue richtig erkannt (wie auch
ein Supreme Court in USA), dass Domains _nicht_ als selbständig
pfändbare und unter Mitwirkung der Vollstreckungsorgane
verwertbare Rechte anzusehen sind...
Beschluss vom 9.3.2001 (19 W 1033/01)

Solche sinnvolle Urteile setzen natürlich etwas Kompetenz des/der Richter
in Bezug auf Internet und Domains voraus => also ist es u.U.
strategisch besser für den RA des pfändungsbegehrenden Käger, sich
den unbewandtesten Richter in Bezug auf Internet (z.B. LG Essen?) für
einen Rechsteit diesbezüglich auszusuchen - diese werden jedoch
langsam aber sicher auch in DE (Gott sei Dank!) seltener.

Gruss

John
Farbe.com
 
Hallo John,

na, kein Glück mit meinen Postings zur Zeit.

Danke für die Aufklärung.

Tatsächlich keine ich eine Domain die seit 2000 gepfändet ist und auch einen entsprechenden "Mitgliedsstatus" bei Denic trägt. (Im Mitgliederwhois).

Ich habe immer mal wieder nachgeschaut, weil mich interessierte, wie die wohl versteigert wird.

Aber, die Rechtslage scheint ja jetzt eindeutig zu sein und vieleicht hat in diesem speziellen Fall auch nur jemand vergessen, das Licht aus zu machen ....


Viele Grüße

Stephan
 
Hallo Stephan,

>>Tatsächlich keine ich eine Domain die seit 2000 gepfändet ist und auch einen entsprechenden "Mitgliedsstatus" bei Denic trägt. (Im Mitgliederwhois).<<

Ist bekannt!

>>Aber, die Rechtslage scheint ja jetzt eindeutig zu sein<<

Zwar auch meiner Meinung nach eindeutig, aber nicht in DE.
Es ist sogar meines Erachtens nach in DE zu erwarten,
dass sich Pfändungen von Domains mehr und mehr durchsetzen
werden. Dafür gibt es Gründe:

1. Ein Schuldner dürfte generell sowieso finanziell nicht in der
Lage sein sich notfalls durch die Instanzen zu boxen und/oder
sich einen in dieser Materie kompetenten RA noch zu leisten.

2. Für RAe ist es ein finanzieller Vorteil, wenn Domains pfändbar
sind - sie vertreten generell viel lieber einen Gläuber, der Geld
hat, statt einen Schuldner der sowieso platt ist. Es geht nicht um
DNS, Internet, 'Gerechtigkeit' oder sonstwas, sondern um Cash!

3. Die DENIC ist meines Erachtens zu verschlafen, um
zu kapieren, wie auch sie in ihrer Dienstleistung
'mitgepfändet' werden. Bei fast jeder Pleite würde der Kuckuck
absehbar auf womögliche Domains geklebt werden.
Bei der erwähnten Supreme Court Verhandlung hier in USA
standen die besten RAe von Network Solutions im Ring und
kein platter Schuldner - Network Solutions hat eben verstanden,
wie sich sowas auf die Dienstleistung eines Registrar/Registry
in der Praxis auswirken könnte.

Freundlichen Gruss

John
 
Noch ein paar Meinungen:

LG Essen "Pfändung einer Domain" (Az.: 11 T 370/99)

Nach Auffassung der Kammer ist die Pfändung von Domains zulässig. Zwar gibt es hinsichtlich der Domains und sie betreffender Vertrage keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich bei einer Domain vielmehr um ein Rechtsinstitut sui generis, vergleichbar etwa einer Lizenz.
Eine Domain-Adresse kann gekauft, verkauft, vermietet und versteigert werden. Im Internet gibt es inzwischen regelrechte Domain-Börsen, an denen die Web-Adressen vermittelt werden. Ein derartiges übertragbares Recht ist daher - ebenso wie eine veräußerbare Lizenz - auch pfändbar.
Domains stellen auch durchaus einen wirtschaftlichen Wert dar.
Für interessante Domains wurden bereits beachtliche Kaufpreise in Einzelfällen bis zu mehreren Millionen Dollar - gezahlt. Soweit der Schuldner vorträgt, bei den Domains handele es sich um Arbeitsmaterial und sie seien deshalb nicht pfändbar, ist dieser Vortrag unsubstantiiert und rechtfertigt keinen Schuldnerschutz nach den §§ 850 ff., 765 a ZPO, deren grundsätzliche Anwendbarkeit dahinstehen kann. So macht er keinerlei Angaben über sein Einkommen, das er mit diesen Domains erreicht oder in Zukunft erzielen wird. Vielmehr nutzt er die Domains nach eigenen Angaben zurzeit zur Selbstdarstellung.
Beschluss vom 22. September 1999


AG Lindau "Pfändung einer Domain II" (Az.: M 192/00)
Die aus den mit der DENIC e.G. geschlossenen Domainvergabeverträgen hergeleitete Befugnis des Schuldners, Internet-Domains für die Adressierung von Internet-Servern oder für andere Internet-Dienste zu nutzen, wird einschließlich zukünftig fällig werdender Ansprüche solange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist.
Pfändungsbeschluss vom 17. April 2000


AG Zittau "Pfändung einer Domain IV" (Az.: 24663/01)
Die Pfändung einer Domain ist zulässig.
Pfändungsbeschluss vom 08. August 2001


Gruesse
Falke  ;)
 
dann könnte ja ein Provider eine gute Kundedomain pfänden, wenn der Kunde nicht zahlt ...

Auch wenn er sie dem Denic in die Verwaltung zurückgeben muß.
 
Zurück
Oben