Das Problem bei Domains (in Deutschland) ist generell die "steuerlichen Absetzbarkeit" bei ZUKAUF, nicht bei REGs. I - Wenn ich eine Domain für z.B. 10.000 € kaufe kann ich die auf normalen Wegen, nicht absetzen. Ein Ausweg ist eine Gesellschaft in Luxemborg.
Halbwissen ? - Umsatz - Kosten = Gewinn , der wird evtl. versteuert (GuV) -aber auf das Unternehmen nicht allein auf eine Domain bezogen. Bei Privatverkäufen ist das anders.
Genau darum geht es, ob Domainkäufe als Kostenfaktor direkt abgesetzt werden können. Und um die Spirale geht es. Man kann die Domainkosten erst absetzen, wenn die Domain verkauft wurde. Und das wissen viele nicht, einige Denken das man die Kosten direkt absetzen kann, wenn sie entstehen und da ist der Kasusknaktus.
Wenn z.B. eine Domain verkauft wird sagen wir für 100k Euro, dann muss man den Umsatz beim Finanzamt angeben, kann die Kaufsumme von z.B: 10k Euro nun absetzen. Der Domainer sieht aber nur die 100k die bei ihm dann auf dem Konto sind und denkt sich, super ich gehe mal auf Einkaufstour und kaufe Domains für 100k. Diese kann er aber nicht so schnell wieder verkaufen, dann hat er ein Problem.
1. Kauf Domain 1 - 10k
2. Verkauf Domain 1 - 100k
3. Kauf Domains 2 / 3 / 4 - 100k (Summe)
Dann kommt der Jahresabschluss
4. Steuernachzahlung für einen Gewinn von 90k Euro, die er aber nich mehr auf dem Konto hat. Mal angenommene Steuernachzahlung 30k Euro.. woher soll er nun die 30k nehmen .... er muss Domains verkaufen damit er Kapital auftreiben kann. Somit ist er im Zugzwang und muss sie notfalls mit Verlust verkaufen. Wenn er nun noch Pech hat muss er dem Finanzamt auch eine Vorauszahlung auf den erwartenden Gewinn für das nächste Jahr machen (z.B. Gewerbesteuer) und nun ?
Es gibt aber in dem Bereich des Domainkaufes Ausnahmen
... ich meine wenn innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft wird..... geht es dann hier in die Bewertung als Umlaufvermögen und wird nicht als "Nutzungsrecht" angesehen. Aber wie gesagt wenn man schon Geld für Domainkäufe in die Hand nimmt sollte man sich auch steuerrechtlich sehr gut beraten lassen..... gerade weil Finanzämter das auch mal unterschiedlich anerkennen könnten.
Darüber sollte man auch mal Nachdenken, Trennung von Domains und Firma. Ich z.B. kaufe Domains nur als Privatperson, die fließt in keine Firma ein. Ich erstelle bei Nutzung von einer Firma auch jedesmal einen "Mietvertrag" so dass wenn die Firma insolvent geht, die Domain nicht weg ist und nicht in die Insolvenzmasse geht. Wenn man die Domain kostenlos der Firma zur Verfügung stellt und kein Vertrag darüber hat, kann es sein das ein Gericht es als "Übergang" in das Firmeneigentum anerkennt, dann wäre die Domain auch für Gesellschaftsverbindlichkeiten verpfändbar.
Aber wie gesagt immer Anwalt und Steuerberater befragen. Profundes Halbwissen nutzt hier gar nichts. Deswegen gebe ich den dringenden Tipp immer einen guten Steuerberater und Anwalt suchen, auch wenn es teuer ist, langfristig lohnt sich so eine Investition.
Viele Grüße
Jörg