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DRINGEND: Domainkauf gültig

Azureus

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18. Dez. 2006
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Hallo,

ich habe per FAX von jemanden eine Kaufanfrage erhalten und per Mail geschrieben "Ich nehme Ihr Angebot mit x.xxx EUR für die Domain xxxxx.de an." Der Interessent hat mir nun den Vertrag per Mail geschickt und ich bin damit nicht einverstanden. Muss ich nun die Domain auch ohne Vertrag verkaufen da er meint ich muss ihm nun die Domain verkaufen da ein Kaufvertrag durch den Satz zustande kam ? Ich habe ihm beim Bestätigungsmail geschrieben das er mir den Vertragsentwurf schicken soll. Ist nun auch ohne unterschriebenen Kaufvertrag ein Kaufvertrag zustande gekommen ?

Harry
 
gültig oder nicht gültig, das ist beides möglich, es kommt auf den ganz genauen Wortlaut an und die weiteren Umstände.
 
Also so langsam glaube ich, Du machst aus Dir selbst eine echte Witzfigur.
Du stellst in letzter Zeit Fragen, die ein 16jahriger wohl eher weis, als ein Mann "von Welt", welcher Tag ain - Tag aus mit Doman handelt.

Warum fragst Du hier nicht Deinen Anwalt oder Anwälte ???
Wir dürfen hier sowieso keine Rechtsauskunft geben - solltest Du eigentlich wissen und was anderes stellt Deine Frage in meinen Augen nicht da.

Gruß Dirk

Ach zur Frage:
Kann ich nicht beantworten!
 
Warum Witzfigur ? Ich bin kein Verkaufsprofi so wie Ihr und verkaufe ansich keine Domains. Deshalb habe ich keine Erfahrung mit solchen Dingen :(

Ich habe bereits ein Mail meinen Anwalt geschrieben nur wird der mir vermutlich heute nicht mehr antworten. Bevor ich nun den ganzen Abend nachdenke oder im Internet suche, habe ich mir gedacht das ich hier mal eine generell Frage an die Domainhändeler stelle da so ein Fall ja Euch sicher schon einmal passiert ist.

Das ist hier keine Rechtsauskunft sondern sagen wir ein generelles Problem bzw. Frage. Wenn ich jemanden per Mail bestätige das ich ihm die Domain verkaufe, muss ich ihm dann auch die Domain ohne unterschriebenen Kaufvertrag geben oder kann man von der "schriftlichen Willenserklärung" auch zurücktreten da man mit dem Vertrag nicht einverstanden ist.

Harry
 
Ich habe gerade mit meinen Anwalt telefoniert. Die Frage hat sich somit erübrigt da er meinte das ich schlechte Karten in der Hand habe vom Vertrag zurückzutreten :(

Harry
 
Also so langsam glaube ich, Du machst aus Dir selbst eine echte Witzfigur.
Du stellst in letzter Zeit Fragen, die ein 16jahriger wohl eher weis, als ein Mann "von Welt", welcher Tag ain - Tag aus mit Doman handelt.

Warum fragst Du hier nicht Deinen Anwalt oder Anwälte ???
Wir dürfen hier sowieso keine Rechtsauskunft geben - solltest Du eigentlich wissen und was anderes stellt Deine Frage in meinen Augen nicht da.

Gruß Dirk

Ach zur Frage:
Kann ich nicht beantworten!

Sag mal...hat dir niemand beigebracht, wie man mit anderen Menschen umgeht? :confused:
 
Die Frage ist doch, ob Du bei einem Verkauf nicht auf Deinen eigenen Vertrag bestehen kannst.

Bist Du schon einmal in einem Laden gewesen wo nach Verkaufszusage des Verkäufers der Käufer den Vertrag machen konnte?

--> Ja, Du musst verkaufen

--> Nein, die Bedingungen des Verkaufs kannst Du bestimmen. Du kannst einen Vertrag aufsetzen und die Abwicklung bestimmen. Eine einfache Übergabe gegen Barzahlung ist ja auch nicht möglich.

Ich würde von einem Käufer niemals einen Vertrag akzeptieren wenn ich mit diesem nicht einverstanden bin und ich zudem eigentlich nicht mehr verkaufen will.

Grüsse

123meins
 
Wir dürfen hier sowieso keine Rechtsauskunft geben -

So dramatisch ist das glaube ich nicht. Eine Rechtsauskunft geben dürften wir in der Tat nicht, wenn wir dafür eine Bezahlung verlangen würden. Da es sich aber hier um eine rein private Angelegenheit handelt, dürfen zwei (oder auch mehr) Personen ihr Wissen freigeben. Das ist nicht problematisch. Ein Regressanspruch bei falscher "Beratung" entsteht dadurch gewiss nicht.


@azuerus:
Im Laden kaufen wir auch ohne unterschriebene Verträge. Da sage ich, das will ich haben, Verkäufer sagt, gib mir Geld, Geld geht über, ich bekomme die Ware mit Bon und gut ist es gewesen.
Warum nicht auch bei Domainkauf/ -verkauf?

Allerdings kann bei jedem Geschäft durch die AGB des Verkäufers vereinbart werden, dass nur schriftliche Vereinbarungen eine Gültigkeit haben.

Da die näheren Umstände Deines Vorganges nicht bekannt sind, ist eine nähere (laienhafte) Analyse nicht möglich.

Aus Deiner Kurzinfo würde ich zunächst schließen:
Kaufinteressent hat ein Gebot abgegeben, Du hast die Annahme bestätigt, dadurch ist eine Kaufvereinbarung zustande gekomen.

Was stört Dich denn nun an der Sache?
 
Was stört Dich denn nun an der Sache?

Das ich vermutlich auch das 10-fache des vereinbarten Preises von 10.000 EUR bekommen hätte :(

Naja, das nächste Mal bin ich klüger :(

Andererseits ist die Domain auch nicht so spannend und ich habe sie vor längerer Zeit registriert weil sie frei wurde. Außerdem existieren auf den Begriff auch eine Marken aber solange ich die Domain beschreibend verwende hätte man mir wohl nichts machen können.

Harry
 
Also so langsam glaube ich, Du machst aus Dir selbst eine echte Witzfigur.
Du stellst in letzter Zeit Fragen, die ein 16jahriger wohl eher weis, als ein Mann "von Welt", welcher Tag ain - Tag aus mit Doman handelt.

Warum fragst Du hier nicht Deinen Anwalt oder Anwälte ???
Wir dürfen hier sowieso keine Rechtsauskunft geben - solltest Du eigentlich wissen und was anderes stellt Deine Frage in meinen Augen nicht da.

Gruß Dirk

Ach zur Frage:
Kann ich nicht beantworten!

so fuehrst du dich bitte hier nicht auf!:Devil:
 
@DeTep

Hast Du da was missverstanden ?
Ich habe Harry nur einen guten Rat geben wollen und er hat ihn ja auch anscheinend befolgt, oder?

Ich "führe mich hier auch nicht" auf, da gibt es weit aus schlimmere Kandidaten als mich. Im Gegenteil, halte mich echt noch zurück :) :) :)

Gruß Dirk
 
@DeTep

Lass es gut sein, ich bin Dirk nicht böse :)

Ich werde morgen den Vertrag machen und dann vergesse ich das ganze schnell wieder sobald der Transfer vorbei ist :(

Harry
 
Das ist aber nett :)
Nix für ungut "Harry"

Gruß Dirk
 
Das ich vermutlich auch das 10-fache des vereinbarten Preises von 10.000 EUR bekommen hätte :(
Naja, soetwas kommt öfters vor, deshalb bieten ja auch sehr viele über Sedo, da sie dann anonym bleiben und nicht gleich das 10fache zahlen müssen, nur weil die Anfrage von einer bekannten Firma kommt.

Kopf hoch, das ist uns allen schon mal passiert und man muss sich dann immer sagen, das man ja auch mit dem grundsätzlichen VK-Preis zufrieden war (sonst hätte man ja nicht verkauft) und somit legt man diesen Fall zu den Akten und überlegt sich, wo man die 10.000 EUR sinvoll einsetzten kann bzw. welche Domain(s) man damit wieder kaufen kann.

MfG

Alexander
 
Ein Kaufvertrag ist immer gültig egal ob mündlich oder schriftlich, in diesem Fall ja sogar schriftlich. Der Kaufvertrag an sich ist eh nicht notwendig und mache ich z.B. so gut wie nie.Meine Domains kaufe ich per Handschlag bzw. Rechnungsstellung bisher, bei Projekten geht das natürlich nicht aufgrund des Umfanges aber ansonsten ist eine Zusage natürlich bindent. Viele versuchen sich zu winden weil ein Anderer dann 3,50EUR mehr bietet aber das ist dann einfach nur Geldgeilheit und man merkt sich das.

Ich hab dem ZDF mal ine Domain für 240,-Euro verkauft und mich danach nicht geärgert das ich noch mehr hätte bekommen können sondern mich gefreut das dies Unternhemen bei mir gekauft hat. Ich hab da einige Beispiele aber ich kenne kein Neid und daher gönne ich anderen auch den guten Preis mal. Ich hatte doch auch oft Glück.
 
Ohne Japs in Schutz nehmen zu wollen oder einen fast erledigten Thread aufzuheizen bzw. hier von der Seite zu stänkern: Aber mir geht es nicht in die Birne, dass mal so eben "fahrlässig" eine Domain für 10.000 Euro vertickert wird, die 100.000 Euro wert sein soll. Bei solch einem Volumen darf man den Anwalt auch nachts aus dem Bett klingeln, wenn man bei dem Portfolio nicht schon eine Standleitung hat.

Auch wenn Azureus bisher meist nicht als Verkäufer, sondern als Käufer in Erscheinung trat, muss doch klar sein worum es geht (Wie schliesse ich einen rechtsgültigen Vertrag ab) ....ob auf der einen Seite oder anderen....Wer Käufer ist, kennt die Gepflogenheiten - ebenso wie der Verkäufer. Du bist doch Unternehmer.

Ich kratze mich jedenfalls ebenso wie Japs am Kopf und verstehe zwar den Sachverhalt, aber nicht, wie bei einem solchen Verkaufsvolumen (selbst 10K ist doch kein Kleingeld, wo man mal eben "Ja" sagt) bzw. brillianten Portfolio eine solche Frage überhaupt auftritt.....Oder da hast Du bisher einfach Glück gehabt, dass nix Schlimmeres passiert ist :) :) :) :)

Ist ja auch Wurscht. Shit happens. Freu' Dich über die 10K und schau' nach vorne. Wie Jungfer sagte: Man muss auch gönnen können und aus der Sache einen positiven Aspekt rausfiltern (Erfahrung / Lehrgeld). Da Du die Domain ja registriert hast, als diese frei wurde, dürftest Du ein bezaubernden Deal gemacht haben. "Ach, hätte ich doch nicht...."-Gedanke bringen da nix wie Du selbst erkannt hat :-)


Gutes Nächtle.

G
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja der Name eines ausgestorbenen Tieres mit einem Rechtsschreibfehler drinnen um 10.000 EUR zu verkaufen ist ja eigentlich auch nicht schlecht. Ich habe mir kein SEDO Gutachten geben lassen aber ich denke das die die Domain nicht mehr als 2-3k geschätzt haben da es neben der Softwarefirma auch noch eine sehr bekannte Bekleidungsfirma gibt die so heist (ohne Rechtschreibfehler) Deshalb war Domainparking auch nicht möglich da immer die blöden Links der Bekleidungsfirma und nicht des ausgestorbenen Tieres kamen :(

Harry
 
Naja der Name eines ausgestorbenen Tieres mit einem Rechtsschreibfehler drinnen...

Ist ja fast wie in einer Quizshow :). Halte den erzielten Preis für realistisch. Hab mal geschaut, die Norweger haben eine europäische Wortmarke von '99. Und bei einer deutlich höheren Forderung hättest Du wohl erstmal die ganzen juristischen Streitigkeiten am Hals.
 
Naja der Name eines ausgestorbenen Tieres mit einem Rechtsschreibfehler drinnen um 10.000 EUR zu verkaufen ist ja eigentlich auch nicht schlecht. Ich habe mir kein SEDO Gutachten geben lassen aber ich denke das die die Domain nicht mehr als 2-3k geschätzt haben da es neben der Softwarefirma auch noch eine sehr bekannte Bekleidungsfirma gibt die so heist (ohne Rechtschreibfehler) Deshalb war Domainparking auch nicht möglich da immer die blöden Links der Bekleidungsfirma und nicht des ausgestorbenen Tieres kamen :(

Harry

Ist ja fast wie in einer Quizshow :). Halte den erzielten Preis für realistisch. Hab mal geschaut, die Norweger haben eine europäische Wortmarke von '99. Und bei einer deutlich höheren Forderung hättest Du wohl erstmal die ganzen juristischen Streitigkeiten am Hals.
mann, mann ihr machts ja pseudospannend,
es könnte sich um einen ausgestorbenen Frosch handeln.
Es hat auch Vorteile wenn man ein kleines bißchen Allgemeinbildung hat
und früher mal ein bißchen in der Schule aufgepasst.
Also, daß es sich hier um das Tier Mammut handelt ist ja nur gering wahrscheinlich, oder :-)

Die Frage ist nur, warum man sich die Tippfehlerversion eines ausgestorbenen Tieres reggt. Zumal die Google- und Overturewerte für die falschgeschriebene Version zu vernachlässigen sind. Die Antwort ist spannend, um die Denkweise nachvollziehen zu können.
Von vorne weg:
Deshalb soll die Frage auf gar keinen Fall und unter keinen Umständen als Vorwurf zu werten sein.

danke
 
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