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ebay: domainverkauf= 14 Tage Widerrufsrecht?

nuja, da es sich bei einer domain nicht um eine greifbare sache handelt, also die man begutachten, anfassen und prüfen kann, denke ich mal das widerrufsrecht greift hier genausowenig wie die normale gewährleistung. zumal ja bei bestimmten domains eine rückübertragung innerhalb von 14 tagen bei einem rücktritt vom kauf gar nicht möglich wäre. eventuell dann das hier mit in die agb beim verkauf reinnehmen.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht - u.a. §312d III BGB:

"Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat."

damit wäre dann ab zustimmung zum kk das thema erledigt... sollte ich da was falsches gesagt haben, berichtigt mich bitte.

gruß
ronny
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt übrigens nur bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Als Verbraucher gilt eine Person, die nicht gewerblich oder in der Ausübung der Selbstständigkeit handelt.

Tschau
Desverger
 

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