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Eilt: uh*r---shop

Flamenco

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14. Sep. 2008
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1.868
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2
Hallo,

habe meine generische domain uhr**s*hop.com (ohne bindestrich, ohne die sterne) dem inhaber der domain mit der bindestrich version zum kauf angeboten und bekam folgende antwort:

möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir bereits die Namen uhr**sho*p - uhr**-sho*p - uh*r-sho**pping (nehmt die sterne weg) zur Markenanmeldung eingereicht haben. Ein Preis von xxx,- Euro ist daher zu übertrieben, da nur wir diese Domainnamen in Zukunft nutzen können. Daher bieten wir Ihnen höchstens xxx,- Euro nach Übertragung per KK an. Sobald wir die Unterlagen der Markenanmeldung vorliegen haben, ist der Verkauf dieser Domain bzw. die Nutzung durch Dritte (Domain-Grabbing) nicht mehr möglich.

uhr**sho*p ist doch generisch ?

Bitte um Tipps (auch gerne per PM).
Will mich 100% absichern.

Danke.
 
100% absichern geht net, Arash...
Wenn es zum Rechtsstreit kommt, weiss man nie genau, was rauskommt, und es kann dabei ja auch durch verschiedene Instanzen gehen...
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenpartei dies rechtlich durchbekommt, schätze ich als sehr gering bis gegen Null ein.
Zudem müssen die auch erstmal die Marke durchbekommen.
Beantragen ist eine Sache...aber ob´s durchgeht...
Die Domain ist für mich absolut generisch. Ich persönlich würde da keinen Rückzieher machen, sondern aufgrund deren drohender Reaktion eher den Preis hochsetzen...

grüsse,
engel
 
Evtl auch der Konkurrenz anbieten, mit Verweis, dass die anderen Domains vergeben sind und von anderen Anbietern genutzt werden.

Witzig ist ja auch:
Daher bieten wir Ihnen höchstens xxx,- Euro nach Übertragung per KK an.
So ganz sicher sind die sich auch nicht.
 
UHR SHOPPING

Eintragung nicht möglich
Stand am: 18.11.2009

Gruesse
Holger
 
Zuletzt bearbeitet:
net und org noch frei (ohne bindestrich) :flute:

und - wenn ich markenrecht richtig verstanden hab könnte er für einen getränke oder würsteladen eine wortmarke eintragen lassen - aber wohl kaum für uhren ...
 
Hallo Flamenco,

hier ist ein Urteil, bei dem es um eine wesentlich strittigere Domain geht.

-> Urteil des I.*Zivilsenats vom*19.2.2009 -*I*ZR*135/06*-

Das Urteil ist von Anfang 2009 und für Deinen Fall vielleicht ganz interessant.

Wow, was ist bei dem Verfassen dieses Schriftstückes scheif gelaufen?

Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände den Tatbestand einer unlauteren Mitbewerberbehinderung erfüllen und einen Anspruch auf Einwilligung in die Löschung des Domainnamens be-gründen.
Solche Umstände liegen nicht schon vor, wenn der Domaininhaber eine Viel-zahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Interes-senten zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, und ein einem dieser Domainnamen entsprechendes Unternehmenskennzeichen eines Dritten erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird, wenn für den Domaininhaber zum Registrierungszeitpunkt kein besonderes In-teresse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden.
 
Selbst wenn die ne "generische" Marke bekommen sollten (oder auch für einen Würstchenstand) heisst das noch garnix.

- Aus einer Markenanmeldung ensteht grundsätzlich erstmal überhaupt kein Anspruch auf Domains.

- Die von Dir genannten Domains (genau wie die Marken es wären) sind generischer Natur.Niemand hat per se einen alleinigen Anspruch auf generische Domains oder Marken (Freihaltebedürfnis).Aus diesem Grund kann auch Apple nicht alle Apple-domains oder Apple-Marken dieser Welt beanspruchen, eben weil es noch andere Branchen und Bereiche gibt, in denen Firmen oder Einzelpersonen ein berechtigtes Interesse an dem Begriff/Marke/Domain haben können (Einzelhandel, Gastronomie, Kleidung, was weiss ich).Deshalb gilt grundsätzlich erstmal first come, first served.Und deswegen gibt es eben beim DPMA etc. verschiedene Klassen, für die verschiedene Rechteinhaber ein und denselben Begriff für verschiedene Marken eintragen lassen können.

- Noch dazu wurden deine Domains VOR der Markenanmeldung registriert, "Domaingrabbing" wird da also eher schwer nachzuweisen...

- Selbst wenn Du nix mit den Domains anfängst oder sie verkaufst, stellt das per se natürlich keine Markenverletzung dar und ist völlig legitim.

Zusammengefasst: Nicht ärgern lassen, die werden schnell selbst feststellen, dass es sooo einfach nun auch nicht ist, an gewünschte Domains zu kommen.Vielleicht ist das aber auch bloss deren übliche (Bluff-)Technik, auf Domain-Angebote zu reagieren...;)
 
Zuletzt bearbeitet:
net und org noch frei (ohne bindestrich) :flute:

und - wenn ich markenrecht richtig verstanden hab könnte er für einen getränke oder würsteladen eine wortmarke eintragen lassen - aber wohl kaum für uhren ...


UHR SHOPPING::

Aktenzustand AST Eintragung nicht möglich
Verfahrensstand des Anmeldeverfahrens Anmeldung zurückgewiesen

Schutzhindernis Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)
Schutzhindernis Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)


--->

wohl auch nicht fuer wuerstchen:puke:

Alle Angaben ohne Gewaehr keine Rechtsberatung - nur meine pers. Meinung

Gruesse
Holger
 
und uhr-shop*ing.de /com sowie auch uhrshop*ing.com sind immer noch frei ...
 
vielen dank allen für die hilfreichen beiträge.
@ms03, vielen dank. bin gerade am durchlesen.

das deckt sich alles mit meinen gedanken und bisherigem wissen.

ich denke der kaufpreis hat sich (für diesen käufer) hiermit erhöht.

@vielleicht, ja hatte ich schon gesehen, danke
 
außerdem habe ich eben bei domaintools gesehen dass auf den verfasser der email fast 250 andere domains registriert sind. na dann ! wer ist hier der "domaingrabber?" ;-)
 
Sobald wir die Unterlagen der Markenanmeldung vorliegen haben, ist der Verkauf dieser Domain bzw. die Nutzung durch Dritte (Domain-Grabbing) nicht mehr möglich.[/I]

herrlich, biete ihm doch einen preis x.xxx an mit option auf 10% rabatt, wenn er gegen nachweis einen VHS kurs zum thema "grabpflege" besucht, die sache iss ja schon fast ne nötigung, erinnert mich bisschen an die seychellengeschichte
 
herrlich, biete ihm doch einen preis x.xxx an mit option auf 10% rabatt, wenn er gegen nachweis einen VHS kurs zum thema "grabpflege" besucht, die sache iss ja schon fast ne nötigung, erinnert mich bisschen an die seychellengeschichte

email ist soeben raus.
jetzt gehts nur noch ums prinzip (sch... auf das geld).
er kriegt die nicht mal für xxxx.

habe schon einmal für einen xx dialerbetrug , xxx an anwaltskosten investiert, aber das gefühl danach ist herrlich !
 
Mit seiner (Firmen)Webseite ist auch nicht alles in ordnung ...
G**gle spukt Bild1 raus
Mein GData Bild2 ...... :hmmmm:
 

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uhrshopping xyz
Wenn die hier einer reggt, falle ich vom Glauben ab.
 
email ist soeben raus.
jetzt gehts nur noch ums prinzip (sch... auf das geld).
er kriegt die nicht mal für xxxx.

habe schon einmal für einen xx dialerbetrug , xxx an anwaltskosten investiert, aber das gefühl danach ist herrlich !
Richtig so, Arash. Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden. :)
 
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