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Eine Chance bei meinem Nachnahmen?

japs schrieb:
Der Vergleich stammt nicht von mir, sondern von Tobi!
...nur so angemerkt


kein Vergleich, nur eine lustige Anmerkung, da alles andere schon gesagt war.
Daher auch dieser Smilie :Shocked:

LG
Tobi
 
Moin Moin,
japs schrieb:
<schnipp>
Der Vergleich mit "Opel" hing doch hier sehr hinterher, oder?
Genau, und deshalb hatte ich auch einen Smiley dahintergeklemmt.
Andererseits: Sag du mal nach dem siebten Bier klar und deutlich: "Opel Blitz"
Ich finde, das hört sich dann immer wie "Oppel.biz" an.
;-)

Ein bisschen Spaß muss sein,....

Ahoi, Dietmar
 
Zum Glück trinke ich kein Bier und Opel zu sagen würde auch nicht im Traum einfallen ;-)
Bin ich also von solchen Risiken ausgeschlossen....
 
Hallo,

Heute bekam ich nun nach 2 Einschreibebriefen (mit Rückantwort) endlich mal Antwort, vom jetzigen Domaininhaber meines Nachnahmens.

Folgendes wurde mir mitgeteilt:

Sehr geehrter Herr Oppel
mit Ihrer Annahme, an der Domain oppel.de stünden mir keine Rechte zu, gehen
Sie fehl.
Namensrechte nach § 12 BGB bestehen sowohl aus einem langjährigen Pseudonym
bzw. Spitznamen als auch aus der Geschäftsbezeichnung eines von mir
betriebenen Gewerbes.
Ein gleichwertiges Recht genießen Sie hinsichtlich Ihres Nachnamens.
Insofern kommt das Prioritätsprinzip zur Anwendung.
Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Domain-Übertragung ist daher
unbegründet.

Mit freundlichem Gruß
XXXXXX XXXXXXX

Er hat mir aber bis Heute weder seinen Spitznahmen noch seine Geschäftsbezeichnung nachgewiesen und weigert sich auch wohl, dies zu tun.

Was jetzt machen?
Ich möchte nicht unbedingt die Gerichte bemühen müssen :(
Wer kann gute Tipps geben?

Danke & Gruß Dirk
 
Auf so ein unfreundliches Schreiben von Dir würde ich mir noch nicht mal die Mühe machen zu antworten.

Als 1. solltest Du ihm ein Kaufangebot machen. Das soltle hier der erste Weg sein.


Felix
 
Domster schrieb:
Dispute stellen, Anschreiben, Klageschrit, Beten, dass der Richter mitspielt. ...

deine frage wurde breits beantwortet. wenn er nicht bereit ist, so seine rechte nachzuweisen, ab zum anwalt, wenn dir die domain wirklich so wichtig ist.

gruß
ronny

edit: @felix woher willst du schon wieder wissen, wie japs sein schrieben formuliert hat? kannst du hellsehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Felix schrieb:
Auf so ein unfreundliches Schreiben von Dir würde ich mir noch nicht mal die Mühe machen zu antworten.

Was ist denn mit Dir?
Woher weist denn Du, was ich Ihm in den Einschreiben an Text verfasst habe?

Im übrigen war ich immer Ihm gegenüber sehr freundlich?
Warum soll ich ihm Geld anbieten, wenn es sehr eindeutige Und klare Urteile dazu gibt?

Ja, die Domain ist mir schon ziemlich wichtig, da ich geschäftlich auch mit meinem Nachnahmen auftreten möchte.

Gruß Dirk
 
japs schrieb:
Warum soll ich ihm Geld anbieten, wenn es sehr eindeutige Und klare Urteile dazu gibt?

Weil das manchmal schneller und (zumindest hinsichtlich des Vorschusses der Gerichtskosten) günstiger sein kann.

Jetzt bist Du an einem Punkt angekommen, an dem Du wohl oder über Geld in die Hand nehmen musst, entweder für der Anwalt (und die Gerichtskosten) oder (ich denke aber dafür ist es jetzt zu spät) für ein Kaufangebot.

Ciao
Forsaken
 
Ja, die Domain ist mir schon ziemlich wichtig, da ich geschäftlich auch mit meinem Nachnahmen auftreten möchte.

räusper...
Oppel heißen iss ja nixx Schlimmes... aber sich auf dem Niveau des Fahrers eines tiefergelegten Fahrzeuges der Wortverwandten Automarke zu bewegen... ich weiss nich.....

grüsse,
engel
 
Wenn du damit geschäftlich auftreten möchtest, dann gehe zu einem Anwalt und besprich das mit ihm.
Der Anwalt lässt ihm ein Schreiben zu kommen, ob man sich noch außergerichtlich einigen kann.
Wenn er nicht darauf eingehen will, dann gehst du vor Gericht.
Sollte dir das ganze eigentlich schon wert sein.

Schau mal unter www.archive.org :-)
 
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