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Eine kleine Geschichte

  • Ersteller Ersteller engel
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E

engel

Guest
gefunden bei dp, veröffentlicht von b2you:
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Gravenreuth is back: Mit einer fulminanten Abmahnwelle sorgt der Münchner Anwalt im Netz für Aufsehen. Sein neuestes Hobby: Hyperlinks.
'Hot time, summer in the city': Vielleicht liegt's ja einfach nur am Wetter. Vielleicht wird's unseren Juristen bei steigenden Temperaturen einfach zu warm im standesgemäßen Kostüm. Was unsereins, an Herz und Hirn erwärmt, in die nächstgelegene Badeanstalt treibt, führt in staubtrockener Büroluft vielleicht zu seltsam verquollenen Vorstellungen darüber, was das wohl sein mag, das Internet. Dieses Jahr haben die bundesdeutschen Rechtskundigen die Links im Internet im großen Maßstab als sprudelnden Quell anwaltlicher Freude entdeckt. Wer könnte da besser zum Tanz aufspielen als der ungekrönte
Meister aller Abmahn-Klassen, der einschlägig vorbekannte Münchner Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth - ein Name, der schon seit etlichen Jahren in der Branche die Runde macht und gegen dessen
routinierte Abmahnpraxis selbst eine so herausragende Erscheinung wie RA Steinhöfel zum angestrengten Streber in Gamaschen schrumpft. Noch gut in Erinnerung ist von Gravenreuths Abmahnwelle der Jahre 1995/1996, als er den
Namen seines niederländischen Mandanten Tricon unbedingt vor der Verwechslung mit in Deutschland verkauften Intel-Motherboards der Triton-Klasse bewahren mußte (das
verstehen Sie jetzt nicht? Macht nichts - das hat damals wohl selbst Tricon nicht so recht verstanden). Heuer heißt der freiherrliche Kunde Symicron und das Produkt, das es um jeden Preis der Welt vor Verwechslungen zu schützen gilt, 'Explorer'. Das ist, so der stolze Hersteller, ein 'sehr einfach zu bedienendes, bildorientiertes Autorensystem'. Eine Multimedia-Software also - keine Frage, da liegt die Verwechslungsgefahr mit einer Telefon-Software namens
Telco-Explorer von Martin Möhnen derart geschäftsschädigend nahe, daß dieser seinProgramm flugs in TelcoEx umbenennen durfte (wofür er sich auf seiner Homepage auch artigst beim Freiherrn bedankt).
So weit, so albern, so branchenüblich.Doch dann kam man wohl in der Münchner Anwaltskanzlei auf eine großartige Idee: TelcoEx ist eine Software, die via Internet vertrieben wird. Da müßte es doch Links von Leuten
geben, die den Namenswechsel nicht mitbekommen haben, also immer noch auf ein Produkt namens TelcoExplorer verweisen und sich damit - ein Toast auf die juristische Logik! - einer abmahnfähigen Handlung schuldig machen.
Gesucht, gefunden, gemahnt: Hastdusnichtgesehen flatterte dem Betreiber der Site 'Spartips' ein Schreiben samt Rechnung über 1895,21 Mark auf den Tisch. Wohlgemerkt:Spartips hat nicht etwa das Produkt Telco-Explorer zum Download bereit gestellt oder in
irgendeiner Form angeboten, sondern im Rahmen einer netzüblichen, spezialisierten Linksammlung zu günstigen und hilfreichen Spar-Programmen im großen, weiten Datenmeer auch den Telco-Explorer verlinkt.
Doch dem anwaltlichen Furor war das noch zuwenig: Da gibt es zum Beispiel ein US-Produkt namens FTP-Explorer, das den Umgang mit FTP-Servern ganz erheblich erleichtert und in keiner Werkzeugkiste eifriger Homepagebastler fehlen sollte. Nun sitzt, dem Freiherrn zum Tort, der Hersteller Ftpx im fernen Amerika. Allein - wozu gibt es schließlich Hyperlinks?
Nachgerade entzückt muß man in Anwalts Kreisen daher gewesen sein, als man auf SelfHTML stieß, einem HTML-Kurs von Stefan Münz. Der empfiehlt und verlinkt nicht nur den FTP-Explorer, sondern sein Kurs kursiert als die unbestritten beste deutschsprachige HTML-Referenz in tausendfacher Kopie im Netz. Allesamt mit einem Link zum FTP-Explorer,allesamt potentielle Abmahnkunden.
Nun gibt es eine ganze Reihe großer, finanzkräftiger Kandidaten, die wie Strato oder S.u.S.E.eine Kopie von SelfHTML an ihre Kunden weitergeben. Doch das anwaltliche Interesse galt vorerst dem Kleinvieh (das ja bekanntlich auch Mist macht): Dem Bingo e.V zum Beispiel,einem 'gemeinnützigem Bürgernetzverein mit dem Vereinszweck Volksbildung'. Der hatte auf seiner Site eine Kopie des Münzschen Werkes inklusive Link zum FTP-Explorer und bekam prompt Anfang Juni einen Brief, in dem der Verein wegen 'unbefugter Verwendung eines Markennamens' - gemeint ist eben jener Link - abgemahnt und zur Zahlung von rund 2000 Mark Gebühren aufgefordert wurde. Der Witz bei der Sache: Obgleich auf jeder Seite von SelfHTML der Verweis auf den Autor Stefan Münz zu finden ist, obgleich Stefan Münz ein eigenes SelfHTML-Forum und eine eigene SelfHTML-Domain betreibt, obgleich also - läßt man sich auf die Abmahn-Albernheiten überhaupt ein - Stefan Münz als Urheber sehr leicht zu erreichen gewesen wäre, und es immer noch ist: Bekam er als der inhaltlich Verantwortliche für
SelfHTML keine Post von von Gravenreuth. Der, so scheint's, hält sich nach alter Freiherrenart bislang nur am bürgerlichen Fußvolk schadlos. Wie viele Homepagebetreiber eine Abmahnung bekommen und wie viele die rund 1800 bis 2000 Mark Anwaltsgebühren stillschweigend um des lieben Friedens willen bezahlt haben: wer kann das wissen? Die Abmahner werden in der Regel andere Interessen haben, als die,ihre Forderungen allzu publik werden zu lassen, und nur die wenigsten der verdutzten Empfänger machen die Post so öffentlich wie etwa die Firma Avacon. Auch der flatterte eine 1800 Mark teure Abmahnung wegen des Links zum FTP-Explorer ins Haus. Den Link hat Avacon zwar entfernt, aber bezahlt wird nicht: Man sieht sich vor Gericht - bis dahin
herrscht Schweigen: 'Unser Anwalt hat uns geraten, keine Schriftsätze zu veröffentlichen,weil - und jetzt kommt's: Sie könnten urheberrechtlich geschützt sein!'
Den Gang vor Gericht hat Spartips bereits hinter sich. Man kam fürs erste mit dem Schrecken davon - allerdings ohne daß die Frage nach der Abmahnfähigkeit von Hyperlinks berührt, geschweige denn beantwortet worden wäre. Der Richter konnte den ganzen Fall bereits im Vorfeld entschärfen und sich mit dem Hinweis, daß 'die Gefahr der Verwechslung der beiden Kennzeichen [...] gegenständlich nicht anzunehmen' sei, gerade noch aus der brenzligen Situation retten, ein Grundsatzurteil in Sachen Strafbarkeit von Hyperlinks fällen zu müssen.
Die Sache ist aber noch nicht ausgestanden, dem Vernehmen nach geht von Gravenreuth in die Verlängerung. Inzwischen aber, so steht zu vermuten, mahnt er munter weiter. Zum Nutzen und Frommen von Klienten und Kanzlei
(Gefunden im Spiegl-Archiv(1999)
 
Gut geschrieben, diese Geschichte, habe sie auch schon gelesen.
Engel, ich sag Dir was: ein gewisser Anwalt wird mich zB. nie anmahnen, weil er weiß, daß ich mich zu wehren verstehe.
Oh nein, da müssen nicht "meine Leute" zu ihm kommen, um mal "vorzusprechen", die habe ich ja garnicht, wahrscheinlich, sondern ich habe ...
ähm genug im Hirn, um ihm Paroli zu bieten, mit meinen eigenen Anwälten.
Und das könnte für ihn unglaublich  teuer werden. Jemand, der kleine Leute vera***t, um seine Kröten zu verdienen, nur weil die in der Domainbude ihre paar Kröten mühsam verdienen wollen, mit den Ideen, die sie haben, so jemand hat nicht lange seine große Freude am Abzocken der kleinen verzagenden Leute.
Hier blüht mein Zorn auf und ich überlege mir ernsthaft, ..., na ja. Necat, hörst Du mich ? Alem, Du auch ? Igor Br. ? Wir teflonieren.
Aber ganz besonders auch unser Verband kann sich daran reiben, oder ?
Wir müssen solchen Herrschaften das schmierige Handwerk legen !
Das ist eine unserer gewählten Hauptaufgaben.
Für die Kleinen !

Klaus
 
Hallo,

habe diesen Beitrag schon bei sedo gepostet, Habe mir in den letzten drei Wochen intensiv Webseiten angesehen die sich mit dem Abmahnwahn in unserem Ländchen beschäftigen. Die Frage ist weniger, ob wir hier mit einer Abmahnwelle arbeitsloser Juristen rechnen müssen oder nicht. Habe selbst Jura studiert und die meisten RA sind ok, es sei denn sie lassen sich auf Fälle ein deren Materie sie nicht kennen. Die Abmahnkönige habe lediglich eine Marktlücke entdeckt und nutzen diese fleissig aus. Den Richtern kann man durch die Bank weg allenfalls rudimentäre Kenntnisse bescheinigen, Gutachter gibt es meines Wissens nicht. Wie sollen die anderst urteilen. Grob gesagt, die stellen sich an wie ein Hahn beim Eierlegen.
Und das ist meiner Meinung das Problem. Nämlich den Juristen, speziell den Richtern Praxis im Internet zu vermitteln und das ist letzlich die Aufgabe des Gesetzgebers und hier haben wir ein totales Versagen unserer Regierung.
Die Richter müssen mit einem total veralterten Markengesetz operieren, das DPMA trägt ein, prüft aber nicht die Markenfähigkeit des zum Eintrag eingereichten Begriffs, siehe Webspace. Diese absolut widersprüchliche Rechtsprechung zieht sich durch die ganze Republik: Berlin (E-Mail), hier räumt die Kammer sogar Nichtwissen ein. Hamburg (Hanseatic), wenn der Otto-Versand zu blöd ist, eine von Ihm aufgebaute Marke in den Metas seiner Seite zu nutzen, möchte er die Marke ganz offensichtlich nicht im Internet präsentieren. Letztendlich wird hier nur etwas passieren, wenn der entsprechende Druck auf den Gesetzgeber ausgeübt wird, denn das die Deutschen ins Netz müssen, ist mittlerweile auch zu unserem Bundeskanzler vorgedrungen. (Habe allerdings meine Zweifel, ob er sich selbst einloggen kann)
Wie aber zu verfahren ist, wenn irgendwelche Leute AM und nicht IM Internet Geld verdienen wollen, werden wie gesagt, Gesetze aus der Steinzeit (50 Jahre jeder 100 hatte einen TV, schwarz/weiß) herangezogen.
Wir Webmaster sollten einen e.V. auf Gegenseitig gründen, Mitglieder erhalten Unterstützung bei ungerechtfertigen Abmahnungen (Webspace, E-Mail, Hanseatic) etc., gleichzeitig können wir hier eine Lobby aufbauen. Eine nette Aktion wäre z.b. wenn mal 10.000 Webmaster an einem Tag, ihre Probleme mit Abmahungen oder Markenstreitigkeiten an den deutschen Bundestag mailen mit cc. an den Spiegel, Stern, FAZ, Süddeutsche und Zeit.
Nur Jammern nützt nichts, wir müssen echt was tun. Solche Leute, die Abmahnungen wegen Webspace verschicken und ähnlichen Unfug treiben, sind auf dem besten Weg das deutsche Internet kaputtzumachen. Denn bei Prozessrisiken von ca. 13.000 DM durch zwei Instanzen, machen viele ihre Webseite zu.

Hoffentlich werden die anderen Europäer und die Amerikaner nicht auf dieses typisch deutsche Spielchen aufmerksam, wir Deutschen wären die Klassenkasper des www.
 
Torsten hat recht!

Hallo Torsten,

ich stimme dir voll und ganz zu, wenn die Anwälte so weitermachen geht das Internet in Deutschland und somit auch der Domainhandel der Bach runter.

Und da wäre es wirklich eine gute Idee, wie du gesagt hast einen Webmasterverein zu gründen und eine Art Unterschriftenaktion zu starten.

Mfg
Andreas Krämer
 
Hallo Torsten Gallitschke,

vielleicht fragst Du mal unseren Präsidenten Engel, ob Du die Abteilung Onlinerecht moderieren kannst.

Liebe Grüße
Matthias
 
Hi Andreas,

und was machen wir dann mit dem Domainverband??
Autos wegen Falschparken aufschreiben?? ;D

grüsse,
engel ;D
 
Hallo Engel,

den "Webmasterverein" könnte man doch als Unterabteilung unseres Domainverbandes gründen.

Mfg
Andreas Krämer
 
Hi Andi,

piano piano, erst den Einen gründen, unterhalten, betreuen, betreiben, fördern, verwalten, ausbauen, bekannt machen, schützen, am "Leben" halten, bewerben, etc. - dann den Nächsten!!

Wir sollten uns auf dieses Tempo einigen, "dann klapps auch mim Nachbarn" ;D

ciao Franco
 
War nur so eine Idee

Hallo Franco,

war ja nur so eine Idee. Ich denke unser Domainverband soll groß und bekannt.

Mfg
Andreas
 
Danke für die Resonnanz

Danke für die Resonnanz,

den Domainverband kenne/kannte ich nicht aber mir scheint das dieser e.V. bereits in die Richtung geht. Man müßte in die Satzung eben einen entsprechenden Passus einfügen, da der e.V. allerdings noch nicht eingetragen ist, sollte man mit einer Satzungsänderung noch zuwarten. Zunächst wäre ja erstmal herauszufinden, ob Webmaster überhaupt bereit sind, hier konstruktiv mitzuarbeiten. Vermieden werden muß denke ich, das einzelne einen solchen Verein für ihre Zwecke missbrauchen, den dann kann die Reputation ziemlich schnell den Bach runtergehen bzw. sich nie einstellen.
An was ich zunächst konkret dachte, war das jedes Mitglied des Vereins einen erträglichen Mitgliedsbeitrag zahlt und damit im Falle einer Abmahnung zwei Dinge bewirken kann:
Zum einen kann der Verein je nach Kassenstand, dem betroffenen Webmaster einen Zuschuss zu den Prozesskosten gewähren, das heißt das das materielle Prozessrisiko für den Einzelnen von uns sinkt.
Zum anderen könnte der Verein mit einer Anwaltskanzlei zusammenarbeiten, die im Vorfeld schon prüfen kann, ob die Abmahnungen berechtigt oder unberechtigt sind, nur im letzten Fall gewährt der Verein Hilfe. Ich denke wir sind alle der Auffassung, das es auch so etwas wie berechtigte Abmahnungen gibt.
Dies hat u.U. abschreckende Wirkung auf Abmahnkönige, denn es ist immer leichter sich den Einzelen "vorzuknöpfen" als eine ganze Gruppe, dazu braucht es denke kein abgeschlossenes Soziologiestudium. Davon abgesehen könnten Streitigkeiten unter Webmastern innerhalb des Verbandes gütlich ohne Abmahnungen abgewickelt werden.
Der zweite Punkt wäre die Öffentlichkeitsarbeit.
Hier müssten die entsprechenden Gruppen, Gesetzgeber, Juristen (siehe Beitrag unter Koopertionen) informiert und an einen Tisch gebracht werden. Denn ohne Lobby passiert in unserem Land leider gar nichts.
Wie gesagt, das sind lediglich Gedankengänge von mir, und was den Domainverband betrifft, sollte hier kein Konkurrenzverein entstehen, dann verzetteln wir uns nur und unsere Initiative und Kreativät verpufft.
Zu der Unterschriftenaktion ist zu sagen, das ich das eigentlich nicht meinte. Wenn wir eine Unterschriftenaktion starten, bekommt xyz eine Mail von uns mit einer bestimmten Anzahl Unterschriften, ich halte es für sinnvoller, das jeder eine individuelle Mail schreibt, damit kommt ein größeres Gewicht des Anliegens zustande.

Aber wie Franco schrieb, erst müssen wir aufbauen und pflegen und hegen und uns die Kompetenz und die Reputation erwerben, sonst schiessen wir aus der Hüfte und treffen uns selbst.

Gruß an alle

Torsten
 
Richtig

Hallo Torsten,

ich stimme dir in allen Punkten zu. Wir sollten mit einem Domainanwalt zusammenarbeiten.

Mfg
Andreas
 
Domainanwalt

Es gibt leider keine Domainanwälte in der BRD.
Wir sollten, falls wir das wirklich konkret in Angriff nehmen mit einer Anwaltskanzlei zusammenarbeiten, die auch aber nicht nur mit Markenrecht zu tun hat, diese sollte sich schon in dem LG-Beziks des Vereins befinden.
Allerdings stellt sich hier das Problem des Korrespondenzanwaltes für die jeweiligen Webmaster, hier könnte eine Linkliste bei der Anwaltskanzlei und hier unter Links publiziert werden.
Das würde die Kontaktaufnahme bei Abmahnungen erheblich verkürzen, die Fristen sind ja in einem solchen Fall ziemlich kurz.
 
graver

ach dieser tolle rechtsanwalt hat seine
domain grav....org nicht gesichert. hihihi
wertraut sich das zu übernehmen und eine page reinzustellen.
ich schon? wer hat spass dran
ich bin  doch nicht ononym :-)

[email protected]  *gg*
 
FINGER WEG,
Du schlimmer Finger !!!
Das bringt nur kurzen Spaß, ich garantier's Dir !
Zwar zeigt er damit, wie TOLL er ist - aber was hat man davon ? DAS ist doch gerade seine "Abmahnschiene" !
Hör lieber auf damit.
Gruß
Klaus
 
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